AXA 141/20, 343/20, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 141/20, 343/20, 541/20 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/20, 343/20, 541/20 AW (Alte Welt) kombiniert Höchstsätze der GOÄ mit erstklassiger Leistungsabdeckung und richtet sich an Versicherte, die umfassenden Schutz priorisieren. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), ergänzt durch Privatarztbehandlung im stationären Bereich, Zahnersatz mit 80-prozentiger Erstattung ohne Jahresobergrenzen und bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall zu 100 Prozent. Der Selbstbehalt liegt bei 250 Euro jährlich, was diesen Tarif in den moderaten Bereich einordnet und die Top-Level-Features zugänglich macht.
Als Bestandstarif aus der Alten Welt ist der AXA 141/20, 343/20, 541/20 AW für Neukunden nicht mehr verfügbar; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. Die geschlossene Risikogemeinschaft dieses Tarifs wird sich weiter verdünnen, was langfristig zu Beitragserhöhungen führt. In vielen Fällen bietet ein Wechsel in modernere, offene Tarife die Möglichkeit, Prämien zu senken und dabei ähnliche oder bessere Leistungen zu bewahren, ohne dabei den Altersrückstellungsbestand zu gefährden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, ob ein Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist und welche AXA-PKV-Tarif-Alternativen zur Verfügung stehen.
Basismerkmale
141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
343/20: Privatarztbehandlung.
343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



