AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 141/20, 343/20, VITAL-Z AW

Die AXA-Tarife 141/20 (ambulant) und 343/20 (stationär) mit dem Zahntarif VITAL-Z AW bilden eine geschlossene Bisex-Kombination aus der Alten Welt, die heute vorwiegend von Bestandsversicherten gehalten wird. Der Tarif erstattet ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach), kombiniert dies mit Privatarztbehandlung inkl. Chefarztleistungen (bis zum 5-fachen Satz), und deckt zahnärztliche Versorgung ab: 100% für Zahnbehandlung und Inlays, 75% für Zahnersatz, Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 100%. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 250 Euro, die Krankenhausversorgung erfolgt in Mehrbettzimmern.

Da der Tarif geschlossen ist und aus der Alten Welt stammt, unterliegt er einer schrumpfenden Risikogemeinschaft. Das führt zu Beitragserhöhungen, die deutlich stärker ausfallen als bei offenen oder neueren Tarifen mit stabilerer Altersstruktur. Viele Versicherte in diesem Tarif nutzen daher ihre Möglichkeit des internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA, um in einen jüngeren, offenen Tarif zu wechseln und die Altersrückstellungen mitzunehmen. In vielen Fällen sind gleichwertige oder bessere Leistungen bei deutlich niedrigeren Prämien verfügbar.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft speziell für Ihren AXA-Tarif, ob ein Wechsel zu einem moderneren AXA PKV-Tarif Ihren Bedarf deckt und echte Einsparungen bringt.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif der Alten Welt bei der AXA?

Der 141/20, 343/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bestandstarif, das heißt, die AXA nimmt über diesen Tarif keine Neukunden mehr auf. Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, während die durchschnittliche Altersstruktur steigt, was die Kostenentwicklung verschärft. Für bestehende AXA-Versicherte gibt es aber eine wichtige Ausnahme: Sie können gemäß §204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln, auch wenn diese geschlossen sind, wenn der Versicherer dies zulässt. Diese interne Tarifwechselmöglichkeit ist Ihr Recht als Bestandsversicherter.

Da die Alten-Welt-Tarife in der Regel nicht mehr aktiv verwaltet oder in der öffentlichen PKV-Datenbank prominent gepflegt werden, sind sie oft nicht ohne weiteres sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über verfügbare Tarifoptionen auch bei der AXA und kann prüfen, welche jüngeren oder offenen Tarife zu Ihren Leistungsanforderungen und Ihrem Budget passen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Optionen im Detail

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif nach §204 VVG ist ein interner Versicherertarifwechsel, bei dem Ihre bestehenden Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen werden können. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, doch dies hängt vom Zieltarif und Ihrem Gesundheitszustand ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Tarifwechsel kostenlos und stellt auf Basis Ihrer Situation ein konkretes Szenario auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Empfehlung und den Weg zum optimalen AXA-Tarif aufgezeigt. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA-Tarif 141/20, 343/20, VITAL-Z AW: Handlungsoptionen

Dieser alte, geschlossene Bisex-Tarif ist wegen der schrumpfenden Versichertengemeinschaft und des steigenden Durchschnittsalters besonders anfällig für Prämienerhöhungen. Hinzu kommen die medizinischen Kostensteigerungen, die alle Tarife treffen, doch bei einem kleiner werdenden Versichertenbestand sind die Pro-Kopf-Lasten deutlich höher. Viele Versicherte in diesem Tarif berichten von jährlichen Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist Ihre Handlungsoption: Durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif mit ähnlichen Leistungen erhalten Sie oft eine stabilere Beitragsentwicklung und häufig deutlich niedrigere Prämien, da die Risikogemeinschaft dort aktiv wächst. Ein Blick auf das Beitragserhöhungs-Chart des AXA-Tarifportfolios zeigt die langfristigen Trends. Lassen Sie sich die verfügbaren Alternativen durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse aufzeigen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 343/20, VITAL-Z AW

Ambulant (141/20) übernimmt der Tarif ärztliche Leistungen zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach), technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden bis 825 Euro pro Paar Mehrstärkengläser erstattet, Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, dann 80%. Stationär (343/20) erfolgt Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis zum 5-fachen GOÄ-Satz ohne vorherige Zusage. Der Zahntarif VITAL-Z erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 75% (bis 5.000 Euro jährlich nach 5 Versicherungsjahren), Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 100%.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine Neukunden in diesen Tarif aufnimmt. Die Versichertengemeinschaft wird somit kleiner und älter, was die Kostenentwicklung und Beitragsstabilität belastet. Für Bestandsversicherte der AXA gilt aber: Sie können gemäß §204 VVG in andere verfügbare Tarife bei der AXA wechseln und damit von einer jüngeren Risikogemeinschaft profitieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 250 Euro. Er gilt ambulant und stationär gleichermaßen und wird pro Versicherungsjahr berechnet. Ein Selbstbehalt von 250 Euro positioniert diesen Tarif im Mittelfeld und trägt zur Prämiengünstigkeit bei, ohne hohe Kostenbeteiligungen zu erzeugen.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter nach §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln. Ob ein Zieltarif tatsächlich günstiger ist und welche Leistungen Sie dort erhalten, hängt vom konkreten Tarif ab. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Antwort für Ihre Situation.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren AXA-Alternativen ab. Weil dieser Tarif aus der Alten Welt stammt und geschlossen ist, erfahren Sie oft überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Wenn Sie einen offenen oder neueren AXA-Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen zu erheblich niedrigeren Prämien erreichen können, zahlt sich der Wechsel aus. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durchleuchtet die konkrete Rechnung und zeigt Ihnen auf, ob und welche AXA-Tarife für Sie wirtschaftlich sinnvoll sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert