AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 141/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an bestehende Versicherte, die eine hochwertige Krankenversicherung mit Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen bevorzugen. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Jahr kombiniert dieser Tarif ambulante Behandlungen bis zum 3,5-fachen Satz, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Mehrbettzimmer sowie ergänzende Leistungen wie bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall und umfangreiche Sehhilfen-Erstattungen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser.

Als geschlossener Tarif der alten Welt ist dieser Bestandstarif nicht mehr für neue, externe Kunden erreichbar, was mit der Zeit zu einer Verkleinerung des Versichertenkollektivs führt. Diese demografische Entwicklung kann Auswirkungen auf die langfristige Beitragsentwicklung haben. Allerdings ermöglicht das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) Versicherten derselben Versicherungsgesellschaft, auch in geschlossene Tarife zu wechseln, wenn sie eine optimierte Leistungs- oder Kostenkombination suchen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, welche Wechselmöglichkeiten im AXA PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation bestehen und wie Sie potenziell von besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen profitieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif steht neuen Kunden nicht mehr offen, wird aber für bestehende Versicherte der AXA weiterhin angeboten. Das hat zur Folge, dass das Versichertenkollektiv überwiegend stagniert, während die durchschnittliche Altersstruktur kontinuierlich steigt. Beitragserhöhungen fallen in geschlossenen Tarifen daher tendenziell stärker aus als in offenen Tarifen mit aktiver Neukundenakquise. Dennoch profitieren Sie als Bestandsversicherter von erheblichen Tarifwechsel-Optionen gemäß §204 VVG, die es Ihnen ermöglichen, innerhalb der AXA zu einem möglicherweise besseren oder preisgünstigeren Tarif zu wechseln.

Geschlossene Tarife werden vom Versicherer oft nicht mehr aktiv vermarktet und sind daher schwer zu recherchieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt das AXA Tarif-Portfolio vollständig und kann Ihnen aufzeigen, welche Alternativen innerhalb des geschlossenen und offenen Tarifspektrums für Ihre Situation infrage kommen, um Leistungen zu optimieren oder Kosten zu senken.

Tarifwechsel im AXA Tarif 141/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW: Was ist möglich?

Ein Wechsel zu einem anderen AXA Tarif ist gemäß §204 VVG jederzeit möglich. Dabei werden in den meisten Fällen Ihre bisherigen Altersrückstellungen vollständig oder zu großen Teilen in den neuen Tarif übernommen, wodurch sich die Wechselkosten deutlich reduzieren können. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet Ihren aktuellen Versicherungsschutz und stellt alternative Tarife dar, die bessere Konditionen bieten könnten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert dabei auch geschlossene Tarife, die für Sie nach §204 VVG erreichbar sind, sowie moderne Tarife der neuen Welt, die unter Umständen günstigere Prämien und bessere Altersrückstellungsmechanismen ermöglichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse stellt Ihnen diese Optionen klar dar und empfiehlt eine konkrete Handlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA Tarif 141/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW: Handlungsoptionen

Als geschlossener Tarif mit stabilem, aber überalterndem Versichertenkollektiv sieht sich dieser AXA Tarif den typischen Kostentreibern geschlossener Bestandstarife ausgesetzt: medizinische Kostensteigerungen, steigende Altersstruktur und sinkende Kapitalerträge. Beitragserhöhungen sind daher regelmäßig zu erwarten. Das ist kein Verstoß gegen Ihre Versicherungsbedingungen, aber es verdient Aufmerksamkeit, um rechtzeitig Alternativen zu prüfen.

Der Schlüssel zur Kostenbremsung liegt im §204 VVG Tarifwechsel. Ein Wechsel zu einem offenen AXA Tarif oder zu einem jüngeren, modernen Tarif der neuen Welt kann in vielen Fällen zu stabileren oder niedrigeren Prämien führen, ohne dass Sie dabei auf wesentliche Leistungen verzichten müssen. Sehen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Beitragsentwicklung dieses Tarifs zu verstehen. Danach empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zu nutzen: Diese zeigt Ihnen konkrete Wechselszenarien, bei denen ein Tarifwechsel tatsächlich sinnvoll ist. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 343/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Leistungen einschließlich Privatarztbehandlung ebenfalls bis zum 3,5-fachen Satz (Chefarztleistungen bis 5-fach), Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%, Sehhilfengestelle bis 110 Euro sowie Gläser bis 825 Euro für Mehrstärkengläser (höchste Korrektionsstärke). Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zusammen bis 511,29 Euro pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 250 Euro.
Dies ist ein geschlossener Bestandstarif. Neue externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden; nur bestehende AXA-Versicherte können weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragsanpassungen als in offenen Tarifen. Allerdings profitieren Sie als bestehender Versicherter von erheblichen Wechseloptionen nach §204 VVG innerhalb der AXA.
Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnleistungen gleichermaßen gilt. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsfall oder pro Kalenderjahr angerechnet, je nachdem, welcher Betrag zuerst erreicht wird.
Ja. Nach §204 VVG können Sie jederzeit in einen anderen AXA Tarif wechseln. In den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel vollständig oder weitgehend übernommen, was die Wechselkosten senkt. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen konkret übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle für Sie erreichbaren Optionen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungsansprüchen ab. Als geschlossener älterer Tarif kann ein Wechsel zu einem offenen AXA Tarif oder zu einem modernen Tarif der neuen Welt sinnvoll sein, wenn Sie Beiträge senken oder eine bessere Altersrückstellungsstruktur nutzen möchten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und empfiehlt eine konkrete Wechselstrategie, falls diese für Sie vorteilhaft ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert