AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 344/20, 541/18 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/20, 344/20, 541/18 AW gehört zur älteren Tarifgeneration und kombiniert eine umfassende ambulante Versorgung mit soliden zahnärztlichen Leistungen. Die ambulante Komponente 141/20 erstattet ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, unterstützt mit Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) und 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent. Der stationäre Bereich 344/20 deckt Regel- und Belegarztleistungen ab. Im Zahnbereich leistet die Komponente 541/18 Zahnbehandlung zu 90 Prozent und Zahnersatz zu 72 Prozent, beides ohne Jahresobergrenzen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist für bestehende AXA-Versicherte eine Möglichkeit, um die Beitragsentwicklung zu optimieren. Als geschlossener Tarif schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich, was die Beitragsdynamik verschärft. In vielen Fällen können Wechsel in jüngere AXA-Tarife Prämienersparnisse ohne Leistungsverzicht ermöglichen, häufig auch unter Mitnahme bestehender Altersrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA-PKV-Tarif-Alternativen Ihre Situation konkret verbessern.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 344/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was einen geschlossenen Bisex-Tarif bei der AXA bedeutet

Der AXA 141/20, 344/20, 541/18 AW ist seit Auflage nicht mehr für externe Neukunden verfügbar, steht aber bestehenden AXA-Versicherten für einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG offen. Geschlossene Tarife unterliegen einer natürlichen Schrumpfung der Risikogemeinschaft durch Todesfälle, Kündigungen und Wechsel von Bestandskunden in jüngere offene Tarife. Dies wirkt sich auf die Beitragsentwicklung aus: Weniger Versicherte müssen die Kostenrisiken tragen, was zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen führt.

Ältere Tarife wie dieser Bisex-Bestandstarif werden von Versicherungen oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder im öffentlichen Vertrieb gepflegt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in einen moderneren Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist.

Tarifwechsel-Optionen innerhalb der AXA

Gemäß §204 VVG können Sie innerhalb Ihrer AXA als Bestandsversicherter in einen anderen AXA-Tarif wechseln. Dabei werden bestehende Altersrückstellungen in den meisten Fällen mitgenommen, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, sofern der neue Tarif die Voraussetzungen erfüllt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger analysiert Ihre aktuelle Versorgungssituation und identifiziert Tarife, die ein besseres Kosten-Leistungs-Verhältnis bieten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten auf und bewertet die finanziellen Auswirkungen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 141/20, 344/20, 541/18 AW: Tarifwechsel als Lösung

Bei geschlossenen Tarifen wie dem AXA 141/20, 344/20, 541/18 AW ist die Beitragsbelastung eine besondere Herausforderung. Das fortlaufend schrumpfende Versichertenkollektiv zwingt die Versicherung, Kostensteigerungen und Risiken auf immer weniger Schultern zu verteilen. Hinzu kommen medizinische Teuerungen und sinkende Kapitalerträge auf die Altersrückstellungen, was regelmäßige Beitragsanpassungen nach sich zieht.

Der §204 VVG Tarifwechsel in einen jüngeren, offenen AXA-Tarif kann in vielen Fällen eine deutliche Prämienentlastung bringen und gleichzeitig Leistungen erhalten oder sogar verbessern. Die aktuelle Beitragsentwicklung für Ihren Tarif finden Sie im Beitragserhöhungs-Chart, der zeigt, wie dieser Tarif im AXA-Portfolio positioniert ist. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Sparpotenziale zu entdecken: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 344/20, 541/18 AW

Die ambulante Komponente 141/20 erstattet ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Sehhilfen werden bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet, Psychotherapie mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80 Prozent. Der stationäre Bereich 344/20 deckt Regel- und Belegarztleistungen ab. Die Zahnkomponente 541/18 leistet Zahnbehandlung zu 90 Prozent und Zahnersatz zu 72 Prozent ohne Jahresobergrenzen.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Dies bedeutet, dass das Versichertenkollektiv schrumpft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen kann. Für bestehende AXA-Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem jüngeren, offenen AXA-Tarif mit potenziell stabilerer Beitragsentwicklung.
Der Selbstbehalt liegt bei 250 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und zahnärztliche Leistungen. Mit dieser Eigenbeteiligung positioniert sich der Tarif im mittleren Segment, was bedeutet, dass Sie bei regelmäßigen Arztterminen relativ schnell die Jahresobergrenze erreichen und danach vollständig erstattet wird.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter können Sie gemäß §204 VVG innerhalb der AXA in einen günstigeren Tarif wechseln. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet konkrete Wechseloptionen für Sie. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel ist häufig sinnvoll, insbesondere wenn Sie von der steigenden Beitragsdynamik belastet sind. Für junge und gesunde Versicherte kann ein Wechsel in einen offenen modernen Tarif erhebliche Ersparnisse bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft im Einzelfall, ob ein Wechsel ohne Leistungsverlust und mit Kostenersparnis möglich ist, und welche AXA-Alternativen optimal zu Ihren Bedürfnissen passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert