AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 344/20, VITAL-Z AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/20, 344/20, VITAL-Z AW gehört zur älteren Generation der AXA Versicherungstarife und zeichnet sich durch eine großzügige ambulante Erstattung bis zur 3,5-fachen Satzgrenze der GOÄ für ärztliche Leistungen aus. Mit einem Selbstbehalt von 250 Euro pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmer-Versorgung kombiniert dieser Tarif solide Leistungen mit moderatem Eigenanteil. Die Zahnversorgung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 75 Prozent ab (bis 85 % bei regelmäßiger Prophylaxe), ergänzt um Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr.

Als geschlossener Bestandstarif aus der alten Welt ist dieser Tarif für neue, externe Kunden nicht mehr zugänglich. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu günstigeren oder besser gemanagten modernen Tarifen nutzen und häufig von Beitragseinsparungen oder stabileren Prämienentwicklungen profitieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselchancen in einen optimierten AXA PKV-Tarif und kann Ihre finanzielle Situation erheblich verbessern.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 344/20, VITAL-Z AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum dieser AXA Bestandstarif unter Beitragsdruck leidet

Der AXA 141/20, 344/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif, der keine neuen Kunden aufnimmt. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv regelmäßig älter und kleiner wird. Dieser demografische Prozess führt mathematisch zu höheren Prämien für die verbleibenden Mitglieder, da die Umlagegrundlage sinkt und medizinische Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden müssen. Für Versicherte in diesem Tarif ist eine regelmäßige Überprüfung von Tarifwechseloptionen daher ratsam.

Geschlossene Tarife werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv bewirtschaftet und in der Öffentlichkeit kaum noch erwähnt. Deshalb kennen viele betroffene Versicherte ihre Wechselrechte nach §204 VVG nicht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick zu solchen Alt-Tarifen und kann zeigen, ob und wie ein interner Wechsel zu stabileren, modernen Alternativen bei der AXA möglich ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Wege aus dem Beitragsdruck

Mit Ihrer bestehenden AXA-Versicherung haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG. Das Wichtigste: Sie wechseln nicht zu einem anderen Versicherer, sondern optimieren Ihren Schutz innerhalb derselben Gesellschaft. Bei solchen Wechseln werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen angerechnet, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob beide Bedingungen in Ihrem konkreten Fall zutreffen, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein attraktiverer AXA Tarif für Ihre Situation passt und ob die Altersrückstellungsübernahme und Gesundheitsprüfung in Ihrem Fall positiv ausfallen. Nutzen Sie diese Chance und Jetzt anmelden, um Ihre persönliche Analyse zu starten.

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif: Handlungsoptionen

Der AXA 141/20, 344/20, VITAL-Z AW ist durch die abnehmende Versichertenbasis besonders anfällig für Beitragssprünge. Medizinische Kostensteigerungen, sinkende Kapitalertragszinsen und die Altersstrukturveränderung in der schrumpfenden Gemeinschaft führen regelmäßig zu Erhöhungen, die über dem Marktdurchschnitt liegen. Eine Beitragserhöhung ist in diesem Tarif nicht ungewöhnlich und sollte Anlass geben, Handlungsoptionen zu prüfen.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist Ihre beste Gegenmaßnahme. Bei einem Wechsel zu einem modernen AXA Tarif können Sie oft eine stabilere Prämienentwicklung erreichen, da offene oder besser gemanagte Tarife von einer gleichmäßigeren Altersstruktur profitieren. Zahlenwerk und Bestandsentwicklung zeigen oft, dass ein Wechsel substanzielle Einsparungen bringt. Unser Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Trends bei AXA und hilft Ihnen, die Notwendigkeit eines Wechsels zu erkennen. Lassen Sie sich dabei von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse unterstützen und melden Sie sich jetzt an, um konkrete Einsparungschancen zu nutzen.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 344/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zu Höchstsätzen der GOÄ: 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro erstattet (Mehrstärkengläser), Psychotherapie 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80 Prozent. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent (maximal 5.000 Euro pro 5-Jahres-Periode). Kieferorthopädie wird bis 18 Jahre komplett übernommen. Stationär erhalten Sie Regelleistungen und Belegarztbehandlung bis GOÄ Höchstsatz, allerdings im Mehrbettzimmer.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bestandstarif. Das bedeutet, dass dieser Tarif für Neuversicherte nicht mehr zugänglich ist und nur noch für bestehende AXA-Kunden Tarifwechsel innerhalb der AXA ermöglicht werden. Das Versichertenkollektiv schrumpft und altert dadurch, was zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen führt. Dies ist der Hauptgrund, warum viele Versicherte diesen Tarif verlassen möchten.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und zahnmedizinische Leistungen. Mit 250 Euro befindet sich dieser Tarif im unteren bis mittleren SB-Segment, was ihn relativ attraktiv macht. Der Selbstbehalt wird in jedem neuen Versicherungsjahr erneut fällig und muss immer wieder vollständig aufgebracht werden, bevor die Versicherung zahlt.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen AXA Tarifen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob günstigere Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar sind. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen angerechnet, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif lohnt sich ein Wechsel deutlich. Die regelmäßigen Beitragssprünge aufgrund der schrumpfenden Risikogemeinschaft führen dazu, dass moderne, offene AXA Tarife oft trotz besserer oder gleichwertiger Leistungen günstiger sind. Besonders wenn Sie jünger sind oder einen guten Gesundheitszustand haben, können Sie von einem Wechsel profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Tarifwechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 142/18, 341/20, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.550 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 142/18, 341/20, 541/18 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.550 € · 72% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 142/18, 341/20, 541/20 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.550 € · 80% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert