AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 141/20, 344/20, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 141/20, 344/20, ZPRO AW ist ein Produkt der Alten Welt mit bewährtem Leistungsumfang und solider Versorgungsstruktur. Der Tarif kombiniert ambulante Höchstsatzbehandlung (bis 3,5-facher GOÄ für ärztliche Leistungen), stationäre Regelleistungen mit Belegarztversorgung ebenfalls bis zu Höchstsätzen und zahnärztliche Versorgung zu 100% Zahnbehandlung sowie 60% Zahnersatz bei anfänglicher Erstattung. Der Selbstbehalt liegt bei 250 Euro pro Versicherungsjahr, wobei Sehhilfen, Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100%, danach 80%), Naturheilverfahren und ein umfangreiches Hilfsmittelspektrum mitversichert sind. Die Unterbringung im Krankenhaus erfolgt im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung.

Interne Tarifwechsel nach §204 VVG sind für Bestandsversicherte der AXA häufig eine Option, um Prämiensteigerungen zu begrenzen. Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft unterliegt der 141/20, 344/20, ZPRO AW tendenziell überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Ein Tarifwechsel zu einem modernen Tarif mit aktivem Neukund:innen-Management kann in vielen Fällen zu besseren Konditionen führen, ohne dass zwingend eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wäre oder Altersrückstellungen verloren gingen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Alternativen für Ihren AXA PKV-Tarif zur Verfügung stehen und wie sich eine interne Optimierung konkret auswirkt.

Basismerkmale

Selbstbehalt250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

141/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

141/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

141/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

141/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

141/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

141/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 141/20, 344/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft

Der AXA 141/20, 344/20, ZPRO AW ist für neue externe Kund:innen nicht mehr verfügbar, weshalb die Versichertengruppe kontinuierlich kleiner wird. Dies führt zu einem höheren Durchschnittsalter im Kollektiv und verstärkt den Druck auf die Beitragsentwicklung. Bestandsversicherte können jedoch weiterhin innerhalb der AXA von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG Gebrauch machen, um in offenere oder jüngere Tarifgenerationen zu wechseln.

Ältere Bestandstarife wie dieser werden von der AXA häufig nicht mehr aktiv kommuniziert oder in öffentlichen Vergleichen prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch solcher Alt-Tarife und kann evaluieren, welche internen Wechsel für Ihr Profil wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll sind.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Chancen bei Beitragsbelastung

Nach §204 VVG können Sie als Bestandsversicherter innerhalb der AXA in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. In vielen Fällen sind dabei Altersrückstellungen ganz oder teilweise übertragbar und eine erneute Gesundheitsprüfung kann entfallen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Tarifoptionen bei der AXA konkret zur Verfügung stehen und wie eine Optimierung Ihre finanzielle Situation verändern könnte. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen alle relevanten Szenarien auf: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im Alten-Welt-Tarif: Strategische Anpassung

Tarife aus der Alten Welt mit geschlossenem Status wie der 141/20, 344/20, ZPRO AW sind strukturell anfälliger für Beitragssteigerungen. Die demografische Alterung des Versichertenbestands, medizinische Kostensteigerungen und die lange Tarifhistorie führen zu regelmäßigen Erhöhungen. Im Vergleich zu modernen, offenen Tarifen mit ausgewogener Altersstruktur und aktivem Neukundenmanagement erleben Besitzer geschlossener Tarife tendenziell stärkere jährliche Prämiensprünge.

Ein Tarifwechsel zu einem neueren AXA-Produkt mit besseren Beitragstrends ist häufig die beste Reaktion auf Beitragserhöhungen. Konsultieren Sie den Beitragserhöhungs-Chart der AXA, um die Prämienentwicklung dieses Tarifs in den letzten Jahren zu überprüfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, ob und wie Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse auf einen stabileren Weg wechseln können: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 141/20, 344/20, ZPRO AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, stationäre Regelbehandlung mit Belegarzt ebenfalls bis Höchstsätze, und Zahnbehandlung zu 100% Erstattung. Zahnersatz wird mit 60% erstattet (steigerbar auf bis 100% durch Teilnahme am jährlichen Prophylaxeprogramm). Sehhilfen sind bis 825 Euro (Mehrstärkengläser bei +/- bis 6 Dioptrien), Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% und danach 80%, sowie Hilfsmittel wie Hörhilfen, Kunstglieder und Orthesen enthalten. Der Selbstbehalt beträgt 250 Euro pro Jahr. Naturheilverfahren werden bis zur Höhe der schulmedizinischen Alternative erstattet.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bestandstarif. Neue externe Kund:innen können nicht mehr aufgenommen werden, weshalb die Versichertengruppe kontinuierlich schrumpft. Dies führt zu einer Alterung des Kollektivs und tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen mit ausgewogener Altersstruktur. Für bestehende Versicherte der AXA bietet sich daher ein Tarifwechsel zu moderneren Produkten an.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dies positioniert den Tarif im mittleren SB-Segment und ist weder risikolos (kein Selbstbehalt) noch sehr hoch (über 1000 Euro). Der Betrag ist pro Kalenderjahr neu fällig und reduziert die Kostenerstattung, solange er nicht aufgebraucht ist.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist als Bestandsversicherter möglich. Die AXA bietet moderne Tarifgenerationen mit besserer Beitragsentwicklung an. In vielen Fällen können Sie dabei von Altersrückstellungen profitieren und möglicherweise ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen.
Ein Tarifwechsel kann sich je nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und aktuellem Beitrag lohnen. Da dieser Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft schrumpft, sind überdurchschnittliche Beitragssteigerungen zu erwarten. Viele Versicherte finden bei modernen AXA-Tarifen mit besserem Neukundenmanagement stabilere Prämien und teilweise verbesserte Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt auf, welcher Tarifwechsel für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig empfehlenswert ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert