AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 341/20, VITAL-Z AW im Detail

AXA 142/18, 341/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch Premium-Leistungen in der Ambulanz und Zahnversorgung auszeichnet. Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), bietet Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit Einbettzimmer und deckt Zahnbehandlung zu 100 % sowie Zahnersatz zu 75 % ab. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Versicherungsjahr zahlen Versicherte einen moderaten Eigenbeitrag. Besonderheit: Der Tarif erstattet auch Naturheilverfahren, Sehhilfen bis 825 EUR und psychotherapeutische Behandlungen bis zu 30 Sitzungen zu 100 %.

Als geschlossener Tarif steht das Versicherungskollektiv unter Druck: Die Risikogemeinschaft schrumpft, das Durchschnittsalter der Versicherten steigt, und die Beitragsentwicklung beschleunigt sich überproportional. Für Bestandsversicherte der AXA bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG als attraktive Alternative an. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem offenen AXA-Tarif eine Beitragsreduktion, während gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben und die Altersrückstellungen in den meisten Fällen vollständig übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Alternativen für Sie persönlich infrage kommen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Situation und empfiehlt die optimale Lösung für Ihren AXA-PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 142/18, 341/20, VITAL-Z AW ist seit langem nicht mehr für neue externe Kunden geöffnet. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch weiterhin in diesen Tarif wechseln, wenn sie einen Tarifwechsel innerhalb des AXA-Bestands durchführen (§204 VVG). Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs schrumpft kontinuierlich: Neue Versicherte kommen nicht hinzu, während ältere Versicherte das Kollektiv weiter altern lassen. Dies führt zu einer Preisspirale, in der die verbleibenden Versicherten die steigenden medizinischen Kosten auf sich allein verteilen müssen.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht aktiv beworben und sind in öffentlichen Tarifvergleichen kaum sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Alt-Tarife und kann präzise einschätzen, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel zu einem besseren AXA-Tarif für Sie rentabel ist, ohne dabei Leistungen zu verlieren.

Tarifwechsel im VITAL-Z AW: Ihre Optionen nach §204 VVG

Im Rahmen des §204 VVG können Sie als bestehender AXA-Versicherter in einen anderen AXA-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei können Ihre angesammelten Altersrückstellungen in den meisten Fällen mitgenommen werden. Allerdings ist entscheidend: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkret, wie ein Tarifwechsel im Einzelfall umsetzbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre Situation ganzheitlich und zeigt auf, welche AXA-Tarife eine kostengünstigere Alternative mit mindestens gleichwertigen Leistungen bieten. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung.

Beitragserhöhung im VITAL-Z AW: Warum und wie Sie handeln können

Der VITAL-Z AW wird als geschlossener Alte-Welt-Tarif mit hoher Selbstbeteiligung von sinkenden Altersrückstellungen belastet. Die altersgerechte Prämienstruktur der Alten Welt führt dazu, dass Altersrückstellungen aufgebraucht werden. Parallel steigt der Altersdurchschnitt des Kollektivs kontinuierlich, was die Schadensquote erhöht. Die Folge: Beitragserhöhungen übersteigen oft die allgemeine Inflationsrate erheblich.

Ein Wechsel zu einem offenen AXA-Tarif oder einem jüngeren Kollektiv kann die Beitragsdynamik stabilisieren. Solche Tarifwechsel sind häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger oder hoher Anrechnung der Altersrückstellungen machbar. Den genauen Stand des Beitragserhöhungs-Charts zum VITAL-Z AW finden Sie auf unserer AXA-Tarif-Landingpage; dort erkennen Sie, wie sich die Beiträge in den kommenden Jahren entwickeln könnten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Wechseloption Ihre Beiträge am effektivsten senkt. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 341/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet umfangreiche ambulante Erstattungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen. Sehhilfen werden bis 825 EUR (Mehrstärkengläser bei >6 Dioptrien) erstattet. Psychotherapie: 30 Sitzungen zu 100 %, danach 80 %. Zahnbehandlung erfolgt zu 100 %, Zahnersatz zu 75 %. Im Krankenhaus erhalten Sie Chefarztbehandlung im Einbettzimmer mit Erstattung bis 3,5-fach GOÄ, in Einzelfällen auch darüber hinaus. Der Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Jahr gilt für alle Leistungsbereiche.
Dieser Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden auf. Das bedeutet, dass das Versicherungskollektiv altersbedingt schrumpft und überaltert, was zu beschleunigten Beitragserhöhungen führt. Bestandsversicherte der AXA können allerdings weiterhin in diesen Tarif wechseln, falls sie von einem anderen AXA-Tarif kommen. Für wen dieser Tarif zukunftssicher ist, hängt von Alter, Gesundheit und verfügbaren Wechselalternativen ab.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Diese Summe ist relativ hoch und reduziert damit Ihre monatliche Prämie deutlich. Der Selbstbehalt gilt ambulant wie stationär und auch für Zahnleistungen. Nach Erreichen dieser Jahressumme erstattet die AXA alle weiteren Kosten ohne Eigenanteil.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie innerhalb der AXA einen anderen Tarif wählen und dabei von einem §204 VVG Tarifwechsel profitieren. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, hängt vom konkreten Zieltarif und Ihrer persönlichen Situation ab. Eine verbindliche Aussage dazu kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt genau, welche Optionen für Sie verfügbar sind.
Dies hängt wesentlich von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand ab. Da der VITAL-Z AW ein geschlossener Tarif ist, dessen Beiträge überproportional steigen, kann ein Wechsel zu einem offenen AXA-Tarif mit jüngerem Kollektiv erhebliche Einsparungen bringen. Auch ein Tarifwechsel zu reduzierten Leistungen (z.B. höherer Selbstbehalt, niedrigere Zahnersatzquote) ist oft wirtschaftlich sinnvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation umfassend und zeigt Ihnen auf, ob und welche Wechsel konkret rentabel sind und welche Leistungsanpassungen nötig wären.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert