AXA 142/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: AXA 142/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW zählt zu den vollumfänglichen Alte-Welt-Tarifen mit höchster Leistungsstufe. Er bietet Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, GOÄ-Erstattung bis zu den 3,5-fachen Sätzen für ärztliche Leistungen, bis zu 3,5-fachen GOZ-Sätzen in der Zahnmedizin und psychotherapeutische Versorgung mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent pro Versicherungsfall. Der jährliche Selbstbehalt von 1.550 EUR begleitet sämtliche Leistungsbereiche (ambulant, stationär und Zahn). Charakteristisch für diesen Alte-Welt-Tarif ist seine Struktur aus drei separaten Tarifelementen (142/18 Ambulant, 341/20 Stationär, Z 100/ZS 60 Zahnersatz), die zusammen einen umfassenden und premium-positionierten Versicherungsschutz abdecken.
Als geschlossener Tarif steht dieser Versicherungsvertrag seit längerer Zeit nicht mehr für Neukunden offen, was typischerweise mit einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und einem höheren Beitragsdruck verbunden ist. Allerdings können Bestandskunden der AXA von erheblichen Optimierungschancen durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. In vielen Fällen lassen sich Beiträge durch den Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft deutlich senken, oft ohne den Umfang der Leistungen wesentlich zu beeinträchtigen. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht immer erforderlich, und die Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob ein Wechsel in einen besseren AXA PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
341/20: Privatarztbehandlung.
341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
- Kieferorthopädie wird erstattet
Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.



