AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 142/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW zählt zu den vollumfänglichen Alte-Welt-Tarifen mit höchster Leistungsstufe. Er bietet Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, GOÄ-Erstattung bis zu den 3,5-fachen Sätzen für ärztliche Leistungen, bis zu 3,5-fachen GOZ-Sätzen in der Zahnmedizin und psychotherapeutische Versorgung mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent pro Versicherungsfall. Der jährliche Selbstbehalt von 1.550 EUR begleitet sämtliche Leistungsbereiche (ambulant, stationär und Zahn). Charakteristisch für diesen Alte-Welt-Tarif ist seine Struktur aus drei separaten Tarifelementen (142/18 Ambulant, 341/20 Stationär, Z 100/ZS 60 Zahnersatz), die zusammen einen umfassenden und premium-positionierten Versicherungsschutz abdecken.

Als geschlossener Tarif steht dieser Versicherungsvertrag seit längerer Zeit nicht mehr für Neukunden offen, was typischerweise mit einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und einem höheren Beitragsdruck verbunden ist. Allerdings können Bestandskunden der AXA von erheblichen Optimierungschancen durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. In vielen Fällen lassen sich Beiträge durch den Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft deutlich senken, oft ohne den Umfang der Leistungen wesentlich zu beeinträchtigen. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht immer erforderlich, und die Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, ob ein Wechsel in einen besseren AXA PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif nimmt von außen keine neuen Versicherten mehr auf; nur Bestandskunden der gleichen Versicherungsgesellschaft können über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diese Tarife wechseln. Bei einem schrumpfenden Versichertenkollektiv tragen verbleibende Versicherte die gestiegenen Kosten ungleich stärker, weshalb geschlossene Alte-Welt-Tarife wie der AXA 142/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW oft an Beitragsdruck leiden. Diese Entwicklung ist nicht neu, kann sich aber mit den Jahren deutlich bemerkbar machen.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherungsunternehmen häufig nicht mehr aktiv bewirtschaftet und sind in öffentlichen Vergleichen kaum noch sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat allerdings umfassende Kenntnisse über solche Bestands- und Alttarife und kann auch diesen Tarif mit modernen Alternativen innerhalb der AXA sinnvoll vergleichen, um die beste Lösung für Sie zu ermitteln.

Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG

Der Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist über §204 VVG möglich und richtet sich an alle AXA-Versicherten, die ihre Beiträge senken oder ihre Leistungen optimieren möchten. Dabei kann der Wechsel in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung stattfinden; die in Ihrem aktuellen Tarif angesammelten Altersrückstellungen werden häufig zumindest teilweise mitgenommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle verfügbaren Tarifoptionen bei der AXA und zeigt Ihnen, welche Alternative zu Ihrer Lebenssituation passt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine klare Empfehlung und konkrete Wechselmodalitäten. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW - Handlungsoptionen

Der hohe Selbstbehalt von 1.550 EUR und die Premium-Leistungsmerkmale (Einbettzimmer, Privatarztbehandlung, 3,5-fache GOÄ-Sätze) machen diesen Tarif zu einem sehr kostenintensiven Versicherungsschutz. Zugleich wirkt sich das geschlossene Versichertenkollektiv ungünstig aus: Die schrumpfende Versichertenbasis bei gleichzeitig älter werdendem Durchschnittsalter führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da die Kostenentwicklung auf immer weniger Schultern verteilt wird.

Ein interner Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offenen Tarif kann Abhilfe schaffen. Häufig bietet die AXA günstigere Alternativen, die ähnliche oder sogar gleichwertige Leistungen erbringen, bei deutlich niedrigerem Selbstbehalt oder flexibleren Leistungsausschlüssen. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart, um die bisherige Entwicklung Ihres Tarifs nachzuvollziehen. Mit einer genauen Analyse durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse finden Sie den richtigen Wechselkurs. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif kombiniert Ambulanz, Stationär und Zahnschutz: Im ambulanten Bereich (142/18) werden GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Arbeiten, 2,5-fachen für technische und 1,3-fachen für Laborleistungen erstattet. Sehhilfen sind bis 825 EUR für Mehrstärkengläser (bei bis ±6 Dioptrien) oder bis 935 EUR (ab ±6 Dioptrien) enthalten. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80 Prozent erstattet. Im Krankenhaus (341/20) garantiert der Tarif Privatarztbehandlung im Einbettzimmer mit bis zu 5-fachen GOÄ-Sätzen bei Chefarzttätigkeit. Zahnersatz (Z 100/ZS 60) wird zu 100 Prozent bis 511,29 EUR pro Jahr, danach zu 60 Prozent erstattet, mit einer jährlichen Anerkennung bis 1.278,23 EUR im ersten Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Für Bestandskunden der AXA ist er aber über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin zugänglich. Der geschlossene Status bedeutet für diesen Tarif, dass das Versichertenkollektiv schrumpft und Beitragssteigerungen überdurchschnittlich ausfallen, da die medizinischen und administrativen Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Dies ist ein typisches Merkmal älterer Alte-Welt-Tarife.
Der jährliche Selbstbehalt (Versicherungsfall-Selbstbehalt) beträgt 1.550 EUR und gilt pro Versicherungsjahr für alle Leistungsbereiche: ambulante Behandlung, Krankenhausaufenthalte und Zahnbehandlung. Mit dieser hohen Selbstbeteiligung gehört der Tarif zu den kostenintensiveren PKV-Angeboten, was zusammen mit den Premium-Leistungen (Einbettzimmer, Privatarzt, 3,5-fache GOÄ-Sätze) seine Positionierung als Spitzentarif widerspiegelt.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG intern wechseln. Die AXA bietet jüngere und offenere Tarife mit oft niedrigerem Selbstbehalt und stabileren Beitragswegen an. In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, und Ihre Altersrückstellungen können häufig zumindest teilweise mitgenommen werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Alternative passt. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Bei einem Selbstbehalt von 1.550 EUR und einem geschlossenen Versichertenkollektiv, das regelmäßig Beitragshochs mit sich bringt, lohnt sich die Überprüfung von Wechseloptionen für die meisten Versicherten. Insbesondere wenn Ihr Alter und Ihre Gesundheit stabil sind, können moderne offene AXA-Tarife erhebliche Einsparungen bieten. Allerdings sind jede Wechseloption und die damit verbundenen Leistungsveränderungen sehr individuell. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet in einer umfassenden Analyse, ob und in welchem Umfang ein Wechsel für Ihre spezifische Situation rentabel ist und welche Alternativen den besten Schutz zu den besten Bedingungen bieten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert