AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/16, 540/12 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA aus der alten Welt mit umfangreichen medizinischen Leistungen und solider Zahnversorgung. Der Tarif kombiniert bis zu 3,5-fache GOÄ-Höchstsätze für ärztliche Leistungen, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und 60 % Erstattung für Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro und Zweibettzimmern bei stationärer Behandlung richtet sich dieser Tarif an Bestandsversicherte, die eine ausgewogene Leistungsbreite mit moderatem Kostenanteil bevorzugen.

Als geschlossener Bestandstarif ist der AXA 142/18, 342/16, 540/12 AW für neue externe Kunden nicht mehr zugänglich; Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch von internen Tarifwechseln nach §204 VVG profitieren. Die schrumpfende Versichertengruppe führt tendenziell zu stärkeren Beitragsanpassungen, was für viele Inhaber ein Anlass ist, Alternativen zu prüfen. Gleichzeitig bietet dieser Tarif genau wegen seiner etablierten Leistungsstruktur häufig Ausweichoptionen innerhalb der AXA zu günstigen Konditionen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Wechsel in einen besseren AXA PKV-Tarif ohne Qualitätsverlust möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 342/16, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der AXA 142/18, 342/16, 540/12 AW geschlossen?

Der Tarif gehört zur älteren Generation der AXA-Produktwelt und wurde für Neukunden geschlossen, um die Risikogemeinschaft stabiler zu gestalten. Das bedeutet: Versicherte der AXA können zwar noch von den Wechselrechten nach §204 VVG Gebrauch machen, neue Verträge werden aber nicht mehr angeboten. Die Altersstruktur des Versichertenbestands verschiebt sich in Richtung der älteren Jahrgänge, was Kostendruck erzeugt.

Obwohl geschlossene Tarife nicht mehr im Rampenlicht stehen, kennt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm diese Tarife bestens und kann bewerten, welche offenen oder neueren AXA-Tarife bessere Lösungen bieten. Viele Versicherte dieses Bestands profitieren von einem Tarifwechsel, da gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen oft realisierbar sind.

Kann ich den AXA 142/18, 342/16, 540/12 AW optimieren?

Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist nach §204 VVG möglich. Bestandsversicherte können damit häufig zu besseren Beitragssätzen wechseln, da modernere Tarife in der Regel von einem ausgewogeneren Versichertenbestand profitieren. Die Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten, und in der Regel entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der erste Schritt ist eine persönliche Analyse durch unseren PKV-Sachverständigen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche AXA-Tarife für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll sind. Jetzt anmelden und erfahren Sie konkrete Optionen.

Beitragserhöhungen im AXA 142/18, 342/16, 540/12 AW - Handlungsspielraum

Geschlossene Bisex-Tarife wie diesen treffen Beitragserhöhungen besonders hart, da die schrumpfende und überalterte Risikogemeinschaft Kostensteigerungen nicht ausgleichen kann. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und fallende Kapitalerträge auf den Altersrückstellungen. Für viele Versicherte ist eine Erhöhung von 5-8% oder mehr pro Jahr keine Seltenheit.

Der Ausweg liegt im internen Tarifwechsel: Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif kann die Beitragslast deutlich senken, ohne dass Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln müssen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Preisentwicklung dieses Tarifs mit modernen Alternativen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden und sparen Sie gezielt.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/16, 540/12 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen, Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%, Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, Naturheilverfahren parallel zur Schulmedizin und Vorsorgeuntersuchungen (Impfungen nach STIKO-Empfehlung auf Kulanz-Basis). Im Krankenhaus Privatarztbehandlung mit bis 5-fach GOÄ bei Chefarztleistungen. Zahnersatz wird zu 60% erstattet ohne Jahresbegrenzung, Zahnbehandlung ebenfalls zu 60%, Kieferorthopädie ebenfalls zu 60%.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden, aber Bestandsversicherte der AXA können intern zu besseren Tarifen wechseln. Der geschlossene Status bedeutet, dass die Altersstruktur des Versichertenbestands älter wird und Beitragssteigerungen tendenziell stärker ausfallen als in offenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel erlaubt es vielen Versicherten, dieser Dynamik zu entkommen und in einen jüngeren, stabiler dotierten Bestand zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr und zählt für alle Versicherungsfälle zusammen. Das ist ein moderater bis leicht erhöhter Selbstbehalt im PKV-Markt und positioniert diesen Tarif als einen, der durch den höheren Eigenanteil von Anfang an einen Kostenbremser eingebaut hat. Dadurch sind die Beiträge niedriger, aber die laufenden Arztbesuche belasten Sie selbst stärker.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG intern zu einem günstigeren AXA-Tarif wechseln. Häufig bleiben Altersrückstellungen in voller Höhe erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt die besten Optionen für Sie auf.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihrer Zahnbehandlungshistorie ab. Jüngere oder neuere AXA-Tarife bieten oft ähnliche Leistungen zu deutlich besseren Beitragssätzen, besonders wenn Sie ein hohes Alter erreicht haben oder die Altersrückstellungen angewachsen sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann in einem Einzelfall-Check präzise berechnen, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen würden und welche Alternativtarife verfügbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert