AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/16, 541/18 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 342/16, 541/18 der AXA Krankenversicherung AG kombiniert die Höchstsätze der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) mit umfassenden Zahnleistungen: Zahnbehandlung zu 90 Prozent und Zahnersatz zu 72 Prozent ohne Summenbegrenzung. Hinzu kommen Chefarztbehandlung im Krankenhaus, 30 psychotherapeutische Sitzungen mit Vollerstattung und Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro und ist ein typisches Merkmal des Alte-Welt-Segments.

Als geschlossener Tarif der älteren Tarifgeneration wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr durch Neukunden; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und demografische Alterung führen in der Regel zu Beitragserhöhungen, die überdurchschnittlich ausfallen können. Gleichwohl ermöglicht ein Wechsel zu einem modernen Tarif mit stabilerem Risikoprofil in vielen Fällen eine Beitragsentlastung, sofern Altersrückstellungen übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen transparent auf, welche Wechseloptionen im AXA-Portfolio für Ihren AXA PKV-Tarif real verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossenes Tarifmodell: Was das für Sie bedeutet

Der AXA 142/18, 342/16, 541/18 ist ein geschlossener Bestandstarif und nimmt keine neuen Kunden von außerhalb der AXA auf. Das heißt: Die Versichertengruppe wird nicht durch frische Risiken verjüngt, sondern altert kontinuierlich. Dies führt zu Kostensteigerungen, die sich unmittelbar in Beitragserhöhungen widerspiegeln. Bestehende AXA-Versicherte haben jedoch einen Vorteil: Sie können den Tarif über eine interne Optimierung nach §204 VVG verlassen und in einen moderneren AXA-Tarif mit besserer Risikodynamik wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser sind oft nicht mehr aktiv im Internet präsent oder auf klassischen Vergleichsseiten gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick geschlossener Tarife und kann konkret einschätzen, welche verfügbaren Alternativtarife bei der AXA für Ihre individuelle Situation passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Möglichkeiten

Das Wechselrecht nach §204 VVG erlaubt Ihnen, intern bei der AXA zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich oder fällt deutlich kürzer aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche Wechselszenarien für Sie attraktiv sind - mit realistischen Prämienvergleichen und Leistungsgegenüberstellung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm begleitet Sie dabei persönlich und liefert eine klare Empfehlung. Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und lassen Sie sich beraten: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im Alte-Welt-Tarif: Ausweg durch Optimierung

Der AXA 142/18, 342/16, 541/18 gehört zur älteren Tarifgeneration und ist geschlossen. Das bedeutet: Die Versichertengruppe altert kontinuierlich, ohne durch Neukunden verjüngt zu werden. Gleichzeitig steigen medizinische Kosten und Sachkosten kontinuierlich. Dieses Profil führt zu Beitragserhöhungen, die oft deutlich über dem Durchschnitt liegen und sich Jahr für Jahr verschärfen können.

Ein Tarifwechsel zu einem modernen Neu-Welt-Tarif der AXA mit stabilerer Altersstruktur und besserer Risikodynamik kann diese Last mindern. In vielen Fällen erhalten Sie dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen. Unsere persönliche Analyse zeigt Ihnen die realen Einsparpotenziale auf - schauen Sie sich dazu unsere Übersicht zum Beitragserhöhungs-Chart an und sehen Sie selbst, wie dieser Tarif in den letzten Jahren an Beitrag zugelegt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Lösungen auf: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/16, 541/18 AW

Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent, Zahnersatz zu 72 Prozent, Kieferorthopädie zu 81 Prozent erstattet - ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie deckt 30 Sitzungen zu 100 Prozent ab, dann 80 Prozent. Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, alternative Medizin und Vorsorgeleistungen sind enthalten. Bei Hospitalisierung erhalten Sie Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung.
Der Tarif ist geschlossen und akzeptiert keine Neukunden von außerhalb. Das führt zu einer kontinuierlich alternden Versichertengruppe, wodurch Beitragserhöhungen überdurchschnittlich ausfallen. Bestehende AXA-Versicherte profitieren jedoch vom Wechselrecht nach §204 VVG und können zu modernen, offenen Tarifen mit besserer Risikodynamik und oft niedrigeren Beiträgen wechseln. Der geschlossene Status ist ein wichtiger Grund, sich aktiv mit Optimierungsoptionen auseinanderzusetzen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnarztbehandlung. Mit dieser Höhe positioniert sich der Tarif im gehobenen Segment; viele neuere Tarife bieten deutlich niedrigere Selbstbehalte ab 300 bis 750 Euro. Ein Wechsel kann nicht nur die Prämie, sondern auch diese Eigenbelastung senken.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie gemäß §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich oder deutlich kürzer. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt das in Ihrem Fall.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, dem aktuellen Beitrag und verfügbaren Alternativtarifen bei der AXA. Der geschlossene Status und die hohe Risikobelastung deuten darauf hin, dass ein Wechsel zu einem modernen Tarif in vielen Fällen lohnend ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkret, ob und um wie viel Sie sparen und ob Sie dabei gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten - und erstellt eine persönliche Empfehlung für Ihre Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert