AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/16, 541/20 AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 142/18, 342/16, 541/20 AW einen Bestandstarif der Alten Welt an. Versicherte profitieren von GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen ambulant und stationär, von 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung und von Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr, was diesen Tarif im höheren SB-Segment positioniert. Die Absicherung erstreckt sich auf 30 Psychotherapie-Sitzungen mit 100% Erstattung pro Versicherungsfall, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser und umfangreiche Hilfsmittel.

Der Status als geschlossener Tarif bedeutet, dass nur noch Bestandsversicherte der AXA in diesem Tarif versichert sind und die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft. Dies führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die Kostenverteilung auf immer weniger Schultern fällt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif der AXA kann in vielen Fällen helfen, diese Kostenentwicklung zu bremsen und Altersrückstellungen teilweise oder vollständig zu sichern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt auf, welche Optimierungen für Ihren AXA PKV-Tarif möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 342/16, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif und seine Folgen für die Altersstruktur

Der Tarif 142/18, 342/16, 541/20 AW ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine Neukunden von außerhalb auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft nicht mehr durch junge, einkommensstarke Versicherte aufgefrischt wird, sondern kontinuierlich altert und schrumpft. Mit weniger Versicherten müssen die Kosten auf eine kleinere Basis verteilt werden, was typischerweise zu stärkeren Beitragssprüngen führt als in offenen Tarifen mit aktiver Neukunden-Zufuhr.

Für bestehende Versicherte der AXA eröffnet sich jedoch eine wichtige Möglichkeit: Der §204 VVG erlaubt einen innerbetrieblichen Tarifwechsel zu jüngeren, offenen Tarifen oder zu alternativen Tarifmodellen desselben Versicherers, ohne die Versichertengemeinschaft zu verlassen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene AXA-Tarife und kann gezielt aufzeigen, welche inneren Alternativen zur Stabilisierung der Beiträge verfügbar sind.

Tarifwechsel im AXA 142/18, 342/16, 541/20 AW nach §204 VVG

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist ein interner Wechsel innerhalb der AXA und unterscheidet sich grundlegend von einem Versichererwechsel. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und identifiziert, ob und wie ein Wechsel zu besseren Konditionen oder gleichwertigen Leistungen bei niedrigeren Beiträgen möglich ist. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um Ihre persönliche Wechseloption zu prüfen.

Beitragserhöhungen im älteren Tarifmodell - Optionen erkunden

Der Tarif 142/18, 342/16, 541/20 AW gehört zu den älteren AXA-Modellen und ist nicht nur geschlossen, sondern auch von der typischen demografischen Entwicklung geschlossener Bestandstarife geprägt: Die Versichertengruppe altert, medizinische Kosten steigen, und die Kapitalerträge aus Altersrückstellungen sinken. Diese Faktoren führen zusammen zu regelmäßigen, oft überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, die Versicherte zusätzlich belasten.

Der Weg aus dieser Spirale führt über einen durchdachten Tarifwechsel. Ein Wechsel zu einem moderneren, offenen Tarif der AXA kann die Beitragslast senken und Ihnen eine ausgewogenere Versichertenkollektiv-Struktur bieten. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die langfristige Kostenentwicklung einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten auf - Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Szenarien für Sie realistisch sind.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/16, 541/20 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor) ab. Bei Sehhilfen erstattet der Tarif bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser bei normaler Sehstärke und bis zu 935 EUR bei stärkeren Fehlsichtigkeiten. Im Bereich Psychotherapie werden die ersten 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100% und weitere Sitzungen zu 80% erstattet. Die Zahnversicherung sieht 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und 90% Kieferorthopädie vor, alles ohne Summenbegrenzung. Stationär sind Privatarztbehandlung und Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz enthalten.
Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen, nimmt also keine Neukunden von außerhalb auf. Das hat unmittelbare Konsequenzen: Die Versichertengemeinschaft wird nicht mehr durch junge Einsteiger verjüngt und altert stattdessen kontinuierlich. Mit sinkender Versichertenzahl und steigendem Durchschnittsalter wird die Kostenlastverteilung ungünstiger, weshalb geschlossene Tarife typischerweise höhere Beitragssprünge als offene Tarife erfahren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein relativ hoher Selbstbehalt und positioniert diesen Tarif im Premium-Segment. Der SB gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen, wird also pro Jahr einmal fällig und dann aufgebraucht.
Ja, über einen §204 VVG Tarifwechsel können Sie zu einem anderen AXA-Tarif wechseln (nicht zu einem anderen Versicherer). In vielen Fällen können Sie dabei Ihre Altersrückstellungen mitnehmen und eine erneute Gesundheitsprüfung vermeiden. Allerdings hängt das von den spezifischen Tarifbedingungen ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine individuelle Antwort.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und von den verfügbaren Alternativen ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.550 EUR und die bevorstehenden Beitragserhöhungen aufgrund des geschlossenen Status sprechen oft für einen Wechsel. Besonders wenn Sie noch jung sind oder ein moderneres Tarifmodell mit besseren Kostenprognosen vorziehen, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und gibt eine fundierte Empfehlung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert