AXA 142/18, 342/16, 544/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 142/18, 342/16, 544/20 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif 142/18, 342/16, 544/20 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert ein hohes Selbstbehalt-Niveau von 1.550 EUR mit Premium-Leistungen im ärztlichen Bereich. Die ambulante Komponente deckt bis zu 3,5-fache GOÄ-Höchstsätze, die stationäre Behandlung sieht Privatarztleistungen vor. Besonders die Zahnversicherung (544/20) bietet volle Erstattung der Zahnbehandlung sowie 50% Zahnersatz und 90% Kieferorthopädie ohne Summenbegrenzung. Das Tarif-Portfolio richtet sich an Versicherte mit hoher Leistungserwartung, die ein moderates Prämienprofil durch einen deutlichen Selbstbehalt akzeptieren.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt nimmt der 142/18, 342/16, 544/20 AW keine Neukunden mehr auf; bestehende Versicherte desselben Unternehmens können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in modernere, häufig günstigere Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft bei älteren, geschlossenen Tarifen führt in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein gesteuerter Tarifwechsel kann in vielen Fällen Einsparungen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen - ohne dass ein neuer Versicherer erforderlich wäre.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie, ob aus diesem AXA PKV-Tarif eine Optimierung möglich ist.
Basismerkmale
142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
342/16: Privatarztbehandlung.
342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
544/20: Keine Summenbegrenzung.
544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



