AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/16, VITAL-Z AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 342/16, VITAL-Z AW gehört zur alten Welt und kombiniert Höchstsatzerstattung mit substanzieller Zahnleistung: ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär privat mit Chefarztbehandlung bis 5-fach GOÄ, Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 75%, Kieferorthopädie für Minderjährige vollständig gedeckt. Psychotherapie bis 30 Sitzungen (100%), danach 80%. Ein 1.550-EUR-Selbstbehalt gilt für alle Versicherungsbereiche.

Tarifwechseloptionen unter §204 VVG sind für bestehende AXA-Versicherte offen: In vielen Fällen ermöglicht ein interner Wechsel zu einem neuen Tarif erhebliche Beitragseinsparungen, während Altersrückstellungen häufig vollständig mitgenommen werden und Leistungen erhalten bleiben oder sich sogar verbessern. Da dieser Tarif geschlossen ist, wächst die Risikogemeinschaft nicht mehr; die demografische Struktur verschärft sich, was Beitragserhöhungen tendenziell verstärkt. Ein Tarifwechsel kann hier besonders attraktiv sein.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt individuelle Sparpotenziale im AXA-PKV-Tarif auf und zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif für AXA-Versicherte?

Der AXA 142/18, 342/16, VITAL-Z AW nimmt keine neuen Kunden mehr an, aber bestehende AXA-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG problemlos in andere Tarife derselben Gesellschaft wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft - seit Jahren kein Neuzuwachs - führt zu stärkeren Alterseffekten und tendenziell höheren Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen mit ausgewogener Altersverteilung. Diese Dynamik macht einen frühzeitigen Wechsel zu einem offenen oder besser kalkulierten geschlossenen Tarif oft sinnvoll.

Ältere Bestandstarife wie dieser werden von AXA nicht aktiv beworben und sind oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die AXA-Tariflandschaft genau und kann auch für geschlossene Tarife transparente Wechselempfehlungen aussprechen, die zu Ihrer Lebenssituation passen. So verhindern Sie stille Reserven und profitieren von besseren Konditionen ohne Zusatzaufwand.

Tarifwechsel unter §204 VVG: So funktioniert es bei AXA

Der interne Tarifwechsel beim gleichen Versicherer (AXA) ist das Kernrecht nach §204 VVG. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen vollständig auf den neuen Tarif übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Doch im Einzelfall variieren diese Bedingungen stark: Sie hängen von der Zieltariffamilie, Ihrem Alter, Ihrer bisherigen Gesundheitserklärung und der Tarifstruktur ab. Deshalb ist vorab eine detaillierte Prüfung notwendig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft genau diese Fragen für Ihren AXA-Tarif und zeigt, welche konkreten Optimierungen möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse sichert ab, dass Sie fundierte Entscheidungen treffen - ohne versteckte Kosten oder Überraschungen. Nutzen Sie die Chance: Jetzt anmelden und erhalten Sie Ihre individuelle Empfehlung.

Beitragserhöhung im VITAL-Z AW: Warum und was tun?

Der VITAL-Z AW trägt die typische Rechnung eines geschlossenen Bestandstarifs: Ohne neue Einzahler, die das Durchschnittsalter senken würden, steigt der Alterungsdruck mit jedem Jahr. Hinzu kommen Steigerungen in den Arzthonoraren, zahnmedizinischen Leistungen und medizinischen Kosten generell. Die gestiegene Zahnerstattung (75% mit Heil- und Kostenplan) und die hohen GOÄ-Sätze (bis 3,5-fach) sind großzügige Leistungen, die sich langfristig in den Prämien abbilden müssen. Eine Beitragserhöhung ist daher regelmäßig zu erwarten.

Die Antwort auf steigende Prämien liegt in einem §204-VVG-Tarifwechsel zu einem moderater kalkulierten Tarif - häufig mit Einsparungen von 200 bis 400 Euro monatlich und oft ohne Leistungsverzicht. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Prämienentwicklung des VITAL-Z AW zu verfolgen und Ihre Optionen zu bewerten. Starten Sie jetzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden, und lassen Sie sich zeigen, wie viel Sparpotenzial in einem optimierten Tarifwechsel steckt.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/16, VITAL-Z AW

Der VITAL-Z AW deckt ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ab, stationär Chefarztbehandlung ebenfalls bis 3,5-fach (in Einzelfällen bis 5-fach), Psychotherapie 30 Sitzungen à 100%, danach 80%, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser, Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 75%, Kieferorthopädie für Minderjährige 100%, ab 18 Jahren 75%. Jährliche Zahnersatzobergrenze: 1.000 EUR im ersten Jahr, aufsteigend bis 5.000 EUR im fünften Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Jahr.
Der VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif. Das heißt: Neue Kunden von außerhalb werden nicht mehr angenommen, die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich. Diese Dynamik führt zu erhöhtem Alterungsrisiko und tendenziell stärkeren jährlichen Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen, deren Altersstruktur durch Neuzugang stabilisiert wird. Für Bestandsversicherte bedeutet dies: Ein Tarifwechsel zu einem offeneren oder besser kalkulierten Tarif kann dauerhaft Entlastung bringen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn, Psychotherapie). Das ist ein hoher Selbstbehalt im Tarifvergleich. Er reduziert Ihre monatliche Prämie, bedeutet aber: Bei jedem Versicherungsfall zahlen Sie erst 1.550 EUR selbst, bevor die Erstattung beginnt. Das macht diesen Tarif für Versicherte mit regelmäßigen Zahnarzt- oder Arztbesuchen kostenintensiv.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie über §204 VVG zu anderen AXA-Tarifen wechseln. In vielen Fällen spart ein Wechsel erheblich ein - oft ohne Leistungsverlust, da es günstigere AXA-Tarife mit ähnlichen oder besseren Deckungen gibt. Ihre Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen vollständig mitgenommen, und oft entfällt die Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft genau, welche Einsparungen und Optionen für Sie verfügbar sind. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wichtige Faktoren: Ihr Alter (jünger = bessere Neuprämien möglich), Ihre Ausgaben für Zahnarzt und Arzt (ein hoher SB von 1.550 EUR kostet viel, wenn Sie häufig Leistungen nutzen), und das verfügbare Angebot bei AXA (es gibt offene oder neu kalkulierte Tarife mit niedrigeren Prämien). Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, ob und wie viel Ersparnis ein Wechsel bringt und ob die neuen Leistungen Ihren Bedarf decken. Für Personen mit regelmäßigen Zahnarzt- oder medizinischen Ausgaben ist ein Tarifwechsel aus diesem hohen Selbstbehalt heraus oft sehr lohnend.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert