AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW gehört zur älteren Tarifgeneration der AXA und bietet eine solide Absicherung auf Höchstsatzniveau. Ambulant und stationär erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, im stationären Bereich sogar bis zum 5-fachen Satz bei Chefarztleistungen. Das Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung sowie die Zahnerstattung von 60% (bis zu 511,29 EUR jährlich zu 100%) runden das Profil eines klassischen Versicherungsschutzes ab. Auch Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% und moderne Sehhilfen bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser sind enthalten.

Die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs wird kontinuierlich kleiner, was langfristig zu steigender Beitragslast führt. Gerade Versicherte mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR sollten prüfen, ob ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif derselben AXA mit besserer oder gleichwertiger Leistungsgarantie infrage kommt. In vielen Fällen lassen sich Beitragssteigerungen durch eine solche Optimierung abfedern, ohne wesentliche Versicherungsschutzlücken entstehen zu lassen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret, welche AXA PKV-Tarife im Vergleich zu dieser Kombination sinnvoll sein können und wo Sparpotenziale liegen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der Status geschlossen für diesen AXA-Tarif?

Der AXA 142/18, 342/16 nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Allerdings können bestehende Versicherte der AXA im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif oder aus ihm in andere Tarife derselben AXA wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft ist eine Folge der Schließung: Weniger junge Neuversicherte gleichen die medizinische Kostensteigerung und die Altersstrukturverschiebung nicht aus, was sich in kontinuierlich steigenden Beiträgen für die verbleibenden Mitglieder manifestiert.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA häufig nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich prominent gelistet. Genau hier kommt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm ins Spiel: Er verfügt über einen umfassenden Überblick über diese Alt-Tarife und kann gezielte Empfehlungen aussprechen, falls dieser Tarif zur individuellen Situation passt oder ein Wechsel sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Chancen unter §204 VVG

Als Versicherter in der AXA haben Sie das Recht, auch ohne vollständige erneute Gesundheitsprüfung in einen anderen Tarif der gleichen AXA zu wechseln - das ist das Kernrecht des §204 VVG. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen, und gleichwertige oder bessere Leistungen sind oft verfügbar. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie die verfügbaren Alternativen und stellt sicher, dass ein möglicher Tarifwechsel zu Ihrer persönlichen Situation passt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert die Basis für diese fundierte Einschätzung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im 142/18, 342/16: Wann lohnt sich ein Tarifwechsel?

Dieser geschlossene Tarif ist strukturell anfällig für Beitragserhöhungen. Der Grund liegt in der schrumpfenden Risikogemeinschaft und der weiter fortschreitenden Alterung des Versichertenkollektivs. Medizinische Kostensteigerungen werden nicht durch neue, jüngere Mitglieder kompensiert, daher tragen die verbleibenden Versicherten - typischerweise ältere und damit teurere - die volle Last dieser Entwicklung.

Gerade bei einem hohen Selbstbehalt wie 1.550 EUR lohnt sich die Überprüfung eines §204 VVG-Wechsels häufig. Aktuell verfügbare Tarife desselben Versicherers können tendenziell moderatere Beitragsentwicklungen bieten, wenn die Risikogemeinschaft größer und ausgeglichener ist. Ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart verdeutlicht die historische Belastung dieses Tarifs. Prüfen Sie gemeinsam mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, ob unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkrete Einsparpotenziale offenbart. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW

Ambulant erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, bis zu 2,5-fach für technische Leistungen und 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100% erstattet, danach 80%. Sehhilfen sind bis 825 EUR für Mehrstärkengläser gedeckelt. Stationär sichert das Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung ab, im Chefarztfall bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Zahnbehandlung und -ersatz werden bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100%, darüber zu 60% erstattet. Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden von außerhalb der AXA auf. Für Bestandsversicherte der AXA ergibt sich hieraus eine wichtige Konsequenz: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da keine Neuversicherten hinzukommen, die jünger und günstiger sind. Das führt zu einer beschleunigten Alterung des Kollektivs und in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte der AXA können aber weiterhin intern wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein hoher Selbstbehalt, der typischerweise in älteren, noch nicht aufgelösten Tarifen zu finden ist. Der Selbstbehalt gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen und wird pro Versicherungsjahr neu gezählt. Bei chronischen Erkrankungen oder häufigen Arztkontakten wird diese Hürde erreicht, danach übernimmt die Versicherung größere Anteile.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb der AXA gemäß §204 VVG ohne vollständige erneute Gesundheitsprüfung. Ob dieser ohne Gesundheitsfragen möglich ist und welche Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann hier wichtige Anhaltspunkte liefern. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter, Ihrem Gesundheitszustand, wie lange Sie im 142/18, 342/16 versichert sind (Altersrückstellungen), und vor allem, ob alternative AXA-Tarife mit besserer oder gleicher Leistung und deutlich niedrigerem Beitrag verfügbar sind. Bei einem Selbstbehalt von 1.550 EUR und den absehbaren Beitragsrisiken geschlossener Tarife lohnt sich eine Analyse oft. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann konkrete Zahlen liefern und aufzeigen, ob sich ein Wechsel für Ihre persönliche Situation empfiehlt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert