AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/16, ZPRO AW im Profil

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit den Tarifen 142/18 (ambulant), 342/16 (stationär) und ZPRO (Zahnersatz) einen geschlossenen Bisex-Tarif aus der Alten Welt an, der sich an etablierte Versicherte richtet, die gute Leistungen und ein hohes Erstattungsniveau schätzen. Der Tarif kombiniert GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen), Chefarztbehandlung bei stationären Fällen, umfassende Zahnbehandlung (100%) und 60% Zahnersatz. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.550 EUR und Zweibettzimmern ist er für Versicherte konzipiert, die eine solide Versicherung mit moderaten Eigenanteilen bevorzugen.

Geschlossene Tarife aus der Alten Welt unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und sehen sich mit steigenden Beitragszahlungen konfrontiert, da die Versichertenzahl sinkt und die Altersstruktur ungünstiger wird. Für Bestandskunden der AXA bietet sich hier ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, um von besseren Konditionen in neueren Tarifen zu profitieren. In vielen Fällen bleibt die Altersrückstellung erhalten und Versicherte können zu gleich guten oder besseren Leistungen bei niedrigeren Prämien wechseln.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Klarheit über Ihre Wechseloptionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren AXA PKV-Tarif und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 342/16, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 142/18, 342/16, ZPRO AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt: Neue, externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Das schränkt die Neuzugänge ein und führt zu einer schrumpfenden Versichertenzahl. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln - das ist der Vorteil des Tarifwechsels gemäß §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers. Die kleiner werdende Risikogemeinschaft bedeutet aber auch: Beiträge steigen tendenziell stärker, da weniger junge Versicherte einzahlen und die durchschnittliche Altersstruktur älter wird.

Geschlossene Tarife wie dieser aus der Alten Welt werden von Versicherern oft nicht aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestands- und Nischentarife. Er kann einschätzen, ob Ihr aktueller AXA-Tarif oder ein Wechsel in einen offenen Neuen-Welt-Tarif Ihrer Situation entspricht und wie dies mit Ihren Altersrückstellungen und bestehenden Versicherungsverträgen vereinbar ist.

Tarifwechsel im AXA 142/18, 342/16, ZPRO: Wie geht es?

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif erfolgt über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG. Sie bleiben bei der AXA, wechseln aber die Tarifkombination. Bei diesem Wechsel werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Jedoch: Die genaue Handhabung hängt vom individuellen Fall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und prüft, welche AXA-Tarife und Tarifkombinationen für Sie besser geeignet sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen und kalkulierte Sparpotenziale auf. Jetzt anmelden

AXA 142/18, 342/16, ZPRO: Beitragserhöhung und Handlungsoptionen

Der geschlossene Status dieses Alten-Welt-Tarifs führt dazu, dass die Beiträge tendenziell stärker steigen als in offenen Tarifen. Eine schrumpfende Versichertenzahl bedeutet, dass die Kostendeckung auf weniger Schultern verteilt wird, hinzu kommen steigende medizinische Kosten und eine älter werdende Altersstruktur. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR ist dieser Tarif bereits kostenbewusst konstruiert - eine Erhöhung darüber hinaus trifft jede Leistung zusätzlich.

Genau hier bietet ein Tarifwechsel bei der AXA Auswege: Möglicherweise finden sich offenere oder günstigere AXA-Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen. Ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung ist oft möglich. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Preisentwicklung dieses Tarifs nachzuvollziehen und Vergleiche zu ziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von Jetzt anmelden zeigt konkrete Handlungsoptionen und berechnete Einsparungen auf.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/16, ZPRO AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen, Psychotherapie zu 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%, Sehhilfen bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser (bei Dioptrien bis ±6), stationäre Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer mit 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen (Chefarzt bis 5-fach), Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60% (steigerbar bis 100% mit jährlichem Prophylaxeprogramm), und Zahnersatz-Jahreslimits von 1.278 EUR im ersten Jahr aufsteigend bis 6.391 EUR im fünften Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine neuen Kunden mehr auf. Das führt zu einer schrumpfenden Versichertenzahl und tendenziell höheren Beitragssteigerungen. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte nach §204 VVG intern in diesen Tarif oder aus ihm wechseln, was Optimierungsmöglichkeiten eröffnet.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater bis gehobener Selbstbehalt, der auf ambulante und stationäre Behandlung sowie Zahnleistungen angewendet wird. Er gilt pro Versicherungsfall oder pro Jahr, je nachdem welche Regelung im Tarifwerk festgehalten ist. Mit diesem Selbstbehalt zahlen Sie bei kleineren Kosten selbst mit, größere Eingriffe sind aber überwiegend versichert.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen. Es gibt offenere oder günstigere AXA-Tarife, in die ein Wechsel oft ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen möglich ist. Ob ein Wechsel in Ihrem konkreten Fall ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Optionen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit ab. Geschlossene Alten-Welt-Tarife wie dieser sehen sich mit steigenden Beiträgen konfrontiert. Wenn verfügbare AXA-Neuen-Welt-Tarife ähnliche oder bessere Leistungen bieten und günstiger sind, lohnt sich ein Wechsel häufig. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifkombination, die aktuellen und künftigen Beitragsentwicklungen sowie alle verfügbaren Alternativen bei der AXA und empfiehlt die beste Option für Ihre Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert