AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/18, 541/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG vereint mehrere Premium-Module: Der Baustein 142/18 sichert ambulante Leistungen mit Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% und umfassende Sehhilfenzuschüsse bis 825 Euro für Mehrstärkengläser. Baustein 342/18 deckt stationäre Privatarztbehandlung einschließlich Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen Satz ab. Baustein 541/20 sichert Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 90% ohne Jahresobergrenzen. Der Selbstbehalt liegt bei 1.550 Euro pro Versicherungsjahr.

Als geschlossener Tarif ist der AXA 142/18, 342/18, 541/20 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; die Risikogemeinschaft schrumpft, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings bietet ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA oft die Möglichkeit, in jüngere, offenere Module zu wechseln und dabei häufig Beitrag und Selbstbehalt zu optimieren. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durchführt, zeigt konkrete Wechseloptionen und deren finanzielle Auswirkungen für Ihren AXA PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Bedeutung des geschlossenen Status bei der AXA 142/18, 342/18, 541/20 AW

Ein geschlossener Tarif steht für neue, externe Versicherte nicht zur Verfügung; bestehende Versicherte der AXA können jedoch innerhalb desselben Versicherers weiterhin gemäß §204 VVG in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft verengt sich, wenn die Versichertenzahl sinkt und das Durchschnittsalter steigt. Dies führt typischerweise zu beschleunigten Beitragserhöhungen, da die festgestellten Kosten auf eine kleinere und ältere Gruppe verteilt werden müssen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert und nicht in öffentlichen Listungen gepflegt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche geschlossenen Module und kann prüfen, welche internen Tarifwechsel für Ihre individuelle Situation passen und Ihre Versorgung optimieren.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Chancen und Rahmenbedingungen

Der §204 VVG gestattet Ihnen, innerhalb der AXA in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne dass Sie die AXA verlassen müssen. Bei einem solchen Wechsel werden die Altersrückstellungen in vielen Fällen teilweise oder vollständig übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Situation und zeigt auf, welche AXA-Module für Ihre Bedürfnisse geeignet sind und wie Sie dabei sparen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine konkrete, auf Ihre Daten gestützte Empfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Tarif 142/18, 342/18, 541/20 AW: Wechselstrategie

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser werden regelmäßig durch zweistellige Beitragserhöhungen belastet. Grund dafür sind die schrumpfende und älter werdende Versichertengemeinschaft sowie die steigenden Gesundheitskosten. Der hohe Selbstbehalt von 1.550 Euro macht zwar Prävention wirtschaftlich attraktiv, schützt aber nicht vor den Kollektivkostentrends, die sich auf alle Versicherten auswirken.

Ein Wechsel in einen moderneren, offenen AXA-Tarif kann die Prämienlast spürbar senken, zumal Sie dort oft von einer stabileren, ausgeglicheneren Altersstruktur profitieren. Vergleichen Sie die Entwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie dieser Tarif sich über die Jahre entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativtarife mit fairer Beitragsprognose. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/18, 541/20 AW

Der Tarif vereint drei spezialisierte Module. Modul 142/18 (ambulant) erstattet Arzthonorare bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Sehhilfenzuschüsse bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, danach 80%, sowie Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Leistungswert. Modul 342/18 (stationär) deckt Privatarztbehandlung ab, einschließlich Chefarztbehandlung bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Modul 541/20 (Zahn) erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 90% ohne jährliche Obergrenzen.
Der Tarif ist geschlossen für neue, externe Versicherte. Das bedeutet, dass die AXA keine Neumitglieder mehr aufnimmt. Die Risikogemeinschaft schrumpft demografisch, was zu beschleunigten Beitragserhöhungen führt. Bestehende Versicherte der AXA können aber weiterhin intern in solche Tarife wechseln, wenn dies für ihre Situation sinnvoll ist.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag fällt für Leistungen in allen Bereichen an (ambulant, stationär, zahnärztlich) und muss vor jeder Erstattung ausgeschöpft werden. Mit diesem relativ hohen Selbstbehalt kombiniert dieser Tarif Premium-Leistungen mit einer Kostenbeteiligung, die Versicherte zum bewussten Umgang mit Gesundheitsleistungen anregt.
Ja, Sie können innerhalb der AXA einen anderen Tarif wählen. Ein solcher interner Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es häufig, den Beitrag zu senken und die Leistungen besser auf Ihre aktuellen Bedürfnisse abzustimmen. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und welche Altersrückstellungen vollständig transferiert werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Leistungsanforderungen ab. Dieser Tarif ist ein Alte-Welt-Produkt mit Premium-Leistungen, aber als geschlossener Tarif starker Beitragsbelastung ausgesetzt. Wenn Sie jünger sind oder mit einem höheren Selbstbehalt leben können, gibt es oft günstigere AXA-Module mit guten Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt auf, ob sich der Wechsel für Sie konkret rechnet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert