AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/18, 544/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 342/18, 544/20 AW aus der Alten Welt richtet sich an bestehende AXA-Versicherte, die einen etablierten Schutz mit solidem GOÄ-Niveau nutzen möchten. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Jahr, bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen und Privatarztbehandlung im Krankenhaus kombiniert dieser Tarif ein klassisches Kostenmodell. Zweibettzimmer statt Einbett, 50% Zahnersatz und begrenzte Psychotherapie bis 30 Vollsitzungen pro Fall kennzeichnen die Struktur: pragmatische Leistungen ohne Premium-Ausstattung.

Das schrumpfende Versichertenkollektiv geschlossener Alten-Welt-Tarife führt zu Beitragserhöhungen, die oft deutlich oberhalb der Versicherungsinflation ausfallen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren, offenen Tarif derselben AXA kann in vielen Fällen die Prämie senken und gleichwertige oder bessere Leistungen bieten. Die Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten, eine neue Gesundheitsprüfung ist häufig entbehrlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete AXA PKV-Tarif-Wechseloptionen speziell für Ihre Situation.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 342/18, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Alten-Welt-Tarif für die Beitragsentwicklung?

Ein geschlossener Tarif nimmt seit längerer Zeit keine neuen, externen Kunden mehr auf. Der AXA 142/18, 342/18, 544/20 AW ist somit für Neuzugänge nicht erreichbar; bestehende Versicherte können aber durch einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) innerhalb der AXA in solche oder andere Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft dauerhaft, der Altersdurchschnitt steigt, medizinische Leistungen werden teurer. Diese Konstellation führt zu Beitragserhöhungen, die regelmäßig über dem Inflationsausgleich liegen.

Ältere Tarife aus der Alten Welt werden von AXA vielfach nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich verwaltet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Datenbestand und kann auch geschlossene, etablierte Tarife empfehlen, falls sie zur individuellen Situation passen. Ein Wechsel zu einem offenen Nachfolgetarif mit stabilerem Kollektiv und modernerem Leistungsprofil ist oft sinnvoll.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Wann wird es konkret?

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG richtet sich auf die Optimierung im gleichen Versicherer (nicht Versichererwechsel). Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, sofern der Zieltarif gleichwertige oder bessere Leistungen bietet. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen mitgenommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie systematisch, welche Wechselwege innerhalb der AXA verfügbar sind und welche Beitragsersparnis sich erreichen lässt. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm konkret beraten und starten Sie jetzt Ihren persönlichen Check: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung bei Alten-Welt-Tarifen: Der Tarifwechsel als Ausweg

Geschlossene Tarife der Alten Welt wie die AXA 142/18, 342/18, 544/20 AW stehen unter strukturellem Druck: Eine ausdünnende Versichertenbasis, erhöhte Schadensquoten und ein überaltertes Kollektiv führen zu regelmäßigen, oft zweistelligen Beitragssprüngen. Ein drittes oder viertes Jahr in Folge mit Erhöhung ist keine Seltenheit.

Der Ausweg liegt häufig in einem gezielten internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif mit besserer Wirtschaftlichkeit. Viele solcher Zielprodukte bieten gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigerem Einstiegsbeitrag. Um zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel ohne zu viel Aufwand machbar ist, laden wir Sie ein, die Beitragserhöhungs-Chart des AXA-Vergleichs zu studieren. Danach ermöglicht Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse eine individuelle Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden und konkrete Wechseloptionen entdecken.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/18, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen (technische Leistungen 2,5-fach, Labor 1,3-fach) mit 1.550 EUR Jahresselbstbehalt. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ, Zweibettzimmer ist vorgesehen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz (inkl. Implantate) zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%, ohne Jahresobergrenze. Hinzu kommen 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall (100% Erstattung, danach 80%), Sehhilfen bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser (Anspruch alle 2 Jahre), Naturheilverfahren und umfangreiche Hilfsmittel (Hörhilfen, Bruchbänder, Kunstglieder u.v.m.). Aktuell ist auch eine Kulanzleistung für STIKO-empfohlene Impfungen (Diphtherie, Hepatitis A/B, Grippe, Masern, Pneumokokken etc.) im Angebot.
Der Tarif ist geschlossen für Neuzugänge von außen. Bestehende AXA-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in diesen Tarif wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft und überaltert kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Wechsel zu einem offenen AXA-Nachfolgetarif mit stabilerer, jüngerer Altersstruktur ist daher häufig wirtschaftlich attraktiv.
Der Jahresselbstbehalt beträgt 1.550 EUR. Dies ist ein erhöhter Selbstbehalt, der ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen betrifft und pro Versicherungsjahr gilt. Ein hoher Selbstbehalt führt typischerweise zu niedrigeren Monatsprämien, verpflichtet aber den Versicherten zu einer höheren Eigenverantwortung bei Kosten unterhalb dieser Schwelle.
Ja, ein Tarifwechsel ist über §204 VVG, also intern bei der AXA, möglich. Die gute Nachricht: In vielen Fällen können Sie zu einem moderneren, offenen Tarif mit niedrigerem Beitrag und oft besseren Leistungen wechseln. Die Altersrückstellungen werden häufig teilweise oder vollständig angerechnet, eine neue Gesundheitsprüfung ist oft entbehrlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft dies für Sie konkret.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Beitragssätzen ab. Für viele ältere Versicherte in einem geschlossenen Alten-Welt-Tarif wie diesem lohnt sich ein Wechsel, weil die Beitragserhöhungen regelmäßig zweistellig ausfallen und ein Wechsel zu einem offenen Nachfolgetarif oft Einsparungen von 15-30% ermöglicht. Jüngere Versicherte profitieren von der stabiler werdenden Risikogemeinschaft. Entscheidend ist aber die konkrete Gegenüberstellung von Leistungen und Beitrag, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Sie durchführt. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um die beste Lösung für Ihre persönliche Situation zu ermitteln.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert