AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/18, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 142/18, 342/18, VITAL-Z AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert umfassende ambulante und stationäre Leistungen mit solider Zahnversorgung. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro jährlich bietet dieser Alte-Welt-Tarif Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Die Zahnerstattung beträgt 75 Prozent bei Zahnersatz, wobei Zahnbehandlungen vollständig erstattet werden. Im stationären Bereich ist die Chefarztbehandlung enthalten, die Unterbringung erfolgt im Zweibettzimmer.

Geschlossene Tarife dieser Art unterliegen mit der Zeit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Viele Versicherte prüfen daher, ob sie innerhalb der AXA durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu besseren Konditionen wechseln können. Häufig sind dabei Altersrückstellungen übertragbar und Gesundheitsfragen entfallen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm konkrete Einsparpotenziale im AXA PKV-Tarif, die oft erheblich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 342/18, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA 142/18, 342/18, VITAL-Z AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf; bestehende Versicherte desselben Versicherers dürfen jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Der 142/18, 342/18, VITAL-Z AW ist als Alte-Welt-Tarif längst geschlossen und wird nicht mehr aktiv vermarktet. Mit schrumpfender Risikogemeinschaft steigen die Durchschnittsalter und damit die Beiträge überproportional. Dieser Mechanismus führt zu Beitragserhöhungen, die sich oft deutlich von offenen Neukundentarifen unterscheiden.

Geschlossene Tarife dieser Qualität werden in der Öffentlichkeit selten erwähnt, doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Alt-Tarife und kann gezielt prüfen, welche modernen AXA-Tarife für Ihre Situation besser passen. In vielen Fällen lassen sich durch einen §204 VVG Wechsel Beiträge reduzieren, ohne dass Sie zentrale Leistungen aufgeben müssen.

Tarifwechsel im AXA 142/18, 342/18, VITAL-Z AW: Ihre Möglichkeiten

Sie können innerhalb der AXA in einen günstigeren oder bessere Leistungen bietenden Tarif wechseln. Der §204 VVG-Tarifwechsel ist bei derselben Versicherungsgesellschaft möglich und erfordert oft keine erneute Gesundheitsprüfung. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre bisherige Versicherung und zeigt auf, welche alternativen AXA-Tarife zu Ihrer Lebenssituation passen und wie viel Sie potenziell einsparen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine personalisierte Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/18, 342/18, VITAL-Z AW: Handlungsansätze

Der hohe Selbstbehalt von 1.550 Euro und der Zweibettzimmer-Standard sind Merkmale eines Tarifs aus früheren Generationen, der ursprünglich zur Prämienersparnis gedacht war. Heute führt jedoch die ausdünnende Risikogemeinschaft in geschlossenen Tarifen zu Beitragssprüngen, die diesen Vorteil aufzehren. Medizinische Kostensteigerungen und Alterung des Versichertenkollektivs treffen diesen Tarif mit voller Wucht.

Ein Tarifwechsel bietet einen Ausweg: Neuere AXA-Tarife profitieren von stabileren Altersstrukturen und besserer Kostenkalkulation. Oft sinkt die monatliche Prämie, während die Leistungen gleich bleiben oder sogar besser werden. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart für die AXA an, um die Steigerungstrends nachzuvollziehen und Ihre Entscheidung zu fundieren. Die beste Strategie folgt aus einer genauen Analyse: Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/18, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Psychotherapie wird mit 100 Prozent bis 30 Sitzungen erstattet, danach zu 80 Prozent. Sehhilfen sind mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser gedeckelt (je nach Sehstärke). Im stationären Bereich zahlt die AXA Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer ohne Zusatzkosten. Zahnbehandlung (100%) und Zahnersatz (75%) sind versichert, wobei Zahnersatz jährlich bis 5.000 Euro (im 5. Jahr) erstattet wird.
Es handelt sich um einen geschlossenen Alte-Welt-Bisex-Tarif. Er nimmt keine neuen externen Kunden auf, bestehende AXA-Versicherte können jedoch per §204 VVG wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen, da die durchschnittliche Altersstruktur kontinuierlich steigt und die Kostendeckung abnimmt.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro und gilt für ambulante Behandlung, stationäre Leistungen und Zahnversorgung. Diese Höhe ist für Versicherte mit moderatem Arztbesuch vorteilhaft, da sie die jährliche Prämie spürbar reduziert. Wer über die 1.550-Euro-Grenze hinaus Leistungen in Anspruch nimmt, trägt keine Zuzahlungen mehr – die Versicherung übernimmt 100 Prozent.
Ja, innerhalb der AXA können Sie nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln. Ein Wechsel ist oft ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und Ihre Altersrückstellungen werden häufig mit übernommen. Ein modernerer AXA-Tarif könnte Ihre Prämie senken. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Alternativen sinnvoll sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Der hohe Selbstbehalt von 1.550 Euro und die geschlossene Kollektiventwicklung sprechen dafür, einen Wechsel zu prüfen. Falls Sie älter sind und stabil gesund, könnte ein neuer Tarif mit gleichem oder besserem Leistungsumfang spürbar günstiger ausfallen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt in der persönlichen Analyse, ob ein Wechsel für Ihre konkrete Situation wirtschaftlich sinnvoll ist – unter Berücksichtigung von Alter, Gesundheit und verfügbaren Alternativen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert