AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 142/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Der AXA 142/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt, der über Höchstsätze der GOÄ verfügt und eine Doppelzimmerunterbringung vorsieht. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr und einer Zahnersatzquote von 60 Prozent bei einer Jahreshöchstgrenze von anfangs 1.278 Euro richtet sich dieser Tarif an Bestandsversicherte mit stabilen Rahmenbedingungen. Chefarztbehandlung im stationären Bereich ist enthalten, ebenso Psychotherapie ambulant bis 30 Sitzungen zu 100 Prozent.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG kann für bestehende Versicherte der AXA eine Gelegenheit sein, Prämien zu senken oder Leistungen zu erweitern. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv stetig, was Beitragserhöhungen typischerweise beschleunigt. In vielen Fällen lassen sich durch den Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif Altersrückstellungen übernehmen und Beiträge senken, ohne dass eine vollständige erneute Gesundheitsprüfung anfällt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob und wie ein Wechsel für Ihren AXA PKV-Tarif sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AXA Tarifs für Ihre Beitragsentwicklung?

Der AXA 142/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW nimmt keine Neukunden auf; er ist ausschließlich für Bestandsversicherte zugänglich. Das geschlossene Versichertenkollektiv wird mit der Zeit älter und kleiner, da Versicherte ausscheiden und neue nicht hinzukommen. Diese Entwicklung führt zu anhaltenden Beitragserhöhungen, die oft deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen. Für Bestandsversicherte dieses Tarifs entsteht dadurch eine besondere Motivation, §204 VVG-Tarifwechsel zu prüfen.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv vermarktet, doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann aufzeigen, welche modernen, offenen Tarife derselben AXA für Ihr Profil infrage kommen. In vielen Fällen bewahren Sie dabei Ihre Altersrückstellungen.

Wie funktioniert der Tarifwechsel innerhalb der AXA?

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es Versicherten, bei demselben Versicherer (hier: AXA) in einen anderen Tarif zu wechseln. Ihre bisherigen Altersrückstellungen können in den meisten Fällen übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie fällt deutlich kürzer aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkrete Wechselszenarien und zeigt auf, wo Einsparungen oder Leistungsverbesserungen möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse finden Sie unter Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA Tarif: Was können Sie tun?

Geschlossene Tarife wie der AXA 142/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW sind besonders anfällig für kumulierende Beitragserhöhungen. Die schrumpfende und überalternde Risikogemeinschaft muss steigende medizinische Kosten auf immer weniger Schultern verteilen, was zu schnelleren Prämiensteigerungen führt als in offenen, wachsenden Tarifen. Hinzu kommen sinkende Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen in einem Niedrigzinsumfeld.

Der Weg aus dieser Spirale ist häufig ein Tarifwechsel zu einem modernen, offenen Tarif derselben AXA. Unser PKV-Sachverständiger arbeitet dabei darauf hin, dass Sie ähnliche oder bessere Leistungen bei reduzierten Beiträgen erhalten, während Ihre bisherigen Rückstellungen bestehen bleiben. Vergleichen Sie die Beitragshistorie und die Kostenentwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart. Durch eine gezielt analysierte Wechselstrategie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse können Sie aktiv gegensteuern. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden bis 825 Euro (Mehrstärkengläser bei bis +/- 6 Dioptrien) erstattet. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent und danach zu 80 Prozent abgedeckt. Im stationären Bereich zahlt der Tarif Doppelzimmer, Chefarztbehandlung und stationäre Psychotherapie. Bei Zahnersatz liegt die Erstattung bei 60 Prozent, mit einer Jahreshöchstgrenze, die über fünf Jahre auf maximal 6.391,15 Euro aufgebaut wird. Alternative Medizin und Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls enthalten.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen externen Kunden mehr aufnimmt, sondern nur bestehende Versicherte diesen Tarif halten oder über §204 VVG in ihn wechseln können. Die Geschlossenheit führt zu einer schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft, die typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Versicherte entsteht dadurch ein starker Anreiz, zu prüfen, ob ein interner Tarifwechsel zu einem offenen Tarif möglich und vorteilhaft ist.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Mit 1.550 Euro liegt dieser Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment und ist daher typischerweise für Versicherte mit niedrigerem Leistungsbedarf oder gutem Gesundheitszustand konzipiert. Der Selbstbehalt tritt pro Versicherungsjahr neu auf; nach Erreichung der Grenze übernimmt die Versicherung die weiteren Kosten vollständig (sofern nicht andere Erstattungsgrenzen zutreffen).
Ja, als AXA-Versicherter können Sie sich einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen lassen. Dabei wechseln Sie zu einem anderen Tarif der AXA, nicht zu einer anderen Versicherung. In vielen Fällen können Sie Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernehmen und häufig entfällt eine vollständige erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind, in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden und wie hoch die potenziellen Einsparungen ausfallen, hängt vom konkreten Wechselziel und Ihrer persönlichen Situation ab. Eine verbindliche Auskunft geben kann nur unser PKV-Sachverständiger. Über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Bewertung. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, der Dauer Ihrer Zugehörigkeit und vor allem dem Beitragsanstieg in Ihrem aktuellen Tarif. Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen tendenziell stärkeren Prämiensteigerungen als offene Tarife. Für jüngere Versicherte mit noch hohen Altersrückstellungen ist ein Wechsel oft attraktiv; auch für ältere Versicherte kann eine Analyse lohnend sein, wenn die Beitragsersparnis erheblich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob und wie ein Wechsel für Ihre individuelle Situation gewinnbringend ist, und welche Alternativtarife der AXA Ihrer aktuellen Situation entsprechen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert