AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/18, ZPRO AW im Profil

Der AXA 142/18, 342/18, ZPRO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der mit umfangreichen Leistungen für Bestandsversicherte attraktiv bleibt. Der Tarif bietet GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), private Chefarztbehandlung im Krankenhaus und ein Zweibettzimmer. Der Zahnersatz wird mit 60% erstattet, wobei der Prozentsatz durch Teilnahme am jährlichen Prophylaxeprogramm bis auf 100% steigen kann. Der Selbstbehalt liegt bei 1.550 Euro jährlich und belastet damit das Budget stärker als in SB-reduzierten Alternativen.

Als geschlossener Tarif ist dieser Bestandstarif nicht mehr für Neumitglieder offen, doch bestehende Versicherte der AXA können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA prüfen, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist. Da die Versichertenbasis schrumpft, ist mit einer fortgesetzten Beitragsbelastung zu rechnen. Gleichzeitig können Altersrückstellungen häufig in den neuen Tarifgenerationen mitgenommen werden, und in vielen Fällen lässt sich ein gleichwertiger oder sogar verbesserter Leistungsschutz bei geringeren Prämien realisieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren AXA PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was bedeutet das für Versicherte?

Der AXA 142/18, 342/18, ZPRO AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass er seit seiner Schließung nicht mehr für externe Neukunden verfügbar ist. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin in diesen Tarif wechseln, sofern sie bereits bei der AXA versichert sind und einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. Die fehlende Zufuhr junger, risikoarmer Neukunden führt zu einer überalterten Versichertenbasis, was die Beitragsdynamik zusätzlich belastet.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet, weshalb ihre Leistungsprofile leicht übersehen werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch historischer und geschlossener Tarife und kann konkret evaluieren, ob ein Wechsel in einen modernen offenen Tarif derselben Versicherung Ihre Prämie senkt und Ihre Leistungen erhält oder verbessert.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Chancen und Bedingungen

Ein Wechsel aus dem AXA 142/18, 342/18, ZPRO AW in einen anderen AXA-Tarif ist über die gesetzliche Möglichkeit des internen Tarifwechsels nach §204 VVG möglich. Bei diesem Wechsel werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen vollständig oder teilweise mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - das hängt aber vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Die genaue Klärung all dieser Fragen ist zentral für eine erfolgreiche Wechselstrategie. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen durchgeführt und zeigt auf, welche AXA-Tarife für Ihre Situation passen - mit realistischen Aussagen zu Gesundheitsprüfung, Altersrückstellungen und zu erwartender Beitragsentlastung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif: Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie der 142/18, 342/18, ZPRO AW unterliegen einer hartnäckigen Beitragsbelastung. Die schrumpfende Versichertenbasis - fehlende Neumitglieder, kontinuierliches Ausscheiden älterer Versicherter - zieht eine negative demografische Spirale nach sich, die die Kostendeckung erschwert. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und kalkulatorische Effekte, die Beitragserhöhungen regelmäßig fördern.

Eine konkrete Lösung liegt in einem gezielten Tarifwechsel innerhalb der AXA. Moderne, offene Tarife profitieren von einer ausgewogeneren Altersstruktur und oft von besserer Risikoverteilung, wodurch in vielen Fällen günstigere Beitragssätze entstehen - oft bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen. Nutzen Sie den Überblick im Beitragserhöhungs-Chart, um Ihre Entwicklung einzuordnen und Handlungsdruck einzuschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkretisiert, welcher neue AXA-Tarif zu Ihrem Profil passt und wie viel Einsparung realistisch ist. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/18, ZPRO AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen ab, mit bis zu 200 Euro für einfache Brillengläser oder bis zu 650 Euro für Mehrstärkengläser und Kontaktlinsen bis +/- 6 Dioptrien. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall erstattet, danach 80%. Stationär garantiert der Tarif Privatarztbehandlung mit 3,5-fach GOÄ, Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ und Zweibettzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (bis 100% durch Prophylaxe-Engagement), mit jährlichen Höchstgrenzen: im 1. Jahr max. 1.278,23 Euro, im 5. Jahr kumulativ bis 6.391,15 Euro.
Der Tarif ist geschlossen - er nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertenbasis schrumpft und überaltert, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte weiterhin intern in diesen Tarif wechseln, sofern sie bereits bei der AXA versichert sind. Für Bestandsversicherte ist dieser geschlossene Status sowohl Hinweis auf ein reifes, etabliertes Leistungsangebot als auch ein Signal, dass ein Wechsel in einen moderneren, offenen AXA-Tarif oft vorteilhaft sein kann.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für Zahnleistungen und wird pro Versicherungsjahr neu berechnet. Mit 1.550 Euro positioniert sich dieser Tarif im oberen Bereich der Selbstbeteiligungen und belastet das Budget deutlich - ein häufiger Optimierungsansatzpunkt beim internen Tarifwechsel.
Ja, über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Sie innerhalb der AXA in andere Tarife wechseln. In vielen Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich, und Ihre Altersrückstellungen werden oft vollständig übernommen - doch das hängt vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optionen passen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem aktuellen Nutzungsverhalten ab. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro und der fehlenden Zufuhr von Neumitgliedern (geschlossener Status) ist dieser Tarif heute oft nicht mehr die beste Wahl - viele moderne AXA-Tarife bieten mit niedrigerem Selbstbehalt oder besserer Altersstruktur günstigere Alternativen. Ob für Ihr spezifisches Profil ein Wechsel ohne Leistungsverlust und mit echten Ersparnissen machbar ist, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer Tarifanalyse konkret ermitteln.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert