AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 142/18, 342/20, 540/12 AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an langjährig Versicherte der AXA, die im Bestandskollektiv verbleiben. Der Tarif bietet GOÄ-Höchstsätze bis zur 3,5-fachen Gebühr für ärztliche Leistungen im ambulanten und stationären Bereich, Privatarztbehandlung mit erwerbsunabhängiger Chefarzt-Option (bis 5-fach GOÄ für persönlich erbrachte Leistungen), ein Zweibettzimmer stationär, 60% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung sowie Psychotherapie mit 30 Sitzungen à 100% und danach 80%. Bei einem Selbstbehalt von jährlich 1.550 EUR handelt es sich um einen Tarif im oberen Selbstbehalt-Segment.

Als geschlossener Bestandstarif wächst die Risikogemeinschaft des AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW nicht mehr durch Neukunden, während die Altersstruktur kontinuierlich ansteigt. Dies führt tendenziell zu beschleunigten Beitragssteigerungen, insbesondere wenn medizinische Kostensteigerungen hinzukommen. Für Versicherte im gleichen Versicherer eröffnet sich durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig die Gelegenheit, in einen moderneren oder effizienteren Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigerem Beitrag zu wechseln. Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob es für Ihren AXA PKV-Tarif bessere Alternativen gibt und welche Wechseloptionen Ihnen konkret offenstehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für AXA-Versicherte bedeutet

Der AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, bietet aber bestehenden AXA-Versicherten eine Besonderheit: Sie können dank §204 VVG im Rahmen eines internen Tarifwechsels innerhalb der AXA in diesen Tarif oder aus ihm hinaus wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die demografische Alterung führen jedoch zu steigenden Beitragsbelastungen, weshalb viele Versicherte eine Optimierung suchen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über geschlossene Bestandstarife und kann Ihnen empfehlen, welche Alternativen innerhalb der AXA Ihrem Profil und Budget entsprechen und welche Wechselschritte notwendig sind.

Tarifwechsel im AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist für Versicherte des AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW grundsätzlich möglich. Dabei ist es in vielen Fällen so, dass Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden können, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist - wobei dies immer vom einzelnen Tarifwechsel und den beteiligten Tarifen abhängt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert den AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW und zeigt Ihnen konkret auf, welche Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung und mit Erhalt Ihrer Rückstellungen möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine klare Antwort auf Ihre Wechselfrage. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW - Was nun?

Der AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW ist ein Tarif der sogenannten Alten Welt und unterliegt damit den Beitragserhöhungs-Dynamiken dieser älteren Generationen. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Jahr und Chefarztbehandlung positioniert sich der Tarif im Premium-Segment; allerdings wächst seine Risikogemeinschaft nicht mehr durch Neukunden, sodass Altersstruktur-Effekte ungebremst Beitragserhöhungen vorantreiben. Medizinische Kostensteigerungen treffen daher auf eine schrumpfende Kostenträgerbasis.

Viele Versicherte in geschlossenen Tarifen der Alten Welt können durch einen Wechsel in einen moderneren AXA-Tarif beachtliche Einsparungen erzielen, häufig bei gleichbleibenden oder sogar besseren Leistungen. Der Beitragserhöhungs-Chart der AXA zeigt die historische Entwicklung und unterstreicht die Notwendigkeit zu handeln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unser Expertenteam offenbart, welcher AXA-Tarif für Sie die beste Alternative bietet. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante und stationäre ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, Psychotherapie mit 30 Sitzungen à 100% (danach 80%), Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser, Hilfsmittel wie Hörgeräte und orthopädische Stützapparate sowie alternative Medizin im Umfang der Schulmedizin. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 60% erstattet, ohne jährliche Summenbegrenzung. Stationär sichert er Privatarztbehandlung, Chefarztbehandlung bis 5-fach GOÄ und ein Zweibettzimmer zu.
Der AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass keine neuen Versicherten von außen aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft durch natürliche Abgänge und Alterung, was zu beschleunigten Beitragssteigerungen führt. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in den Tarif eintreten oder ihn verlassen, ohne zu einem anderen Versicherer zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Damit positioniert sich dieser Tarif im oberen Selbstbehalt-Segment; er richtet sich an Versicherte, die bereit sind, eine höhere Eigenverantwortung zu tragen, um Beitragseinsparungen zu erreichen.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich - dies hängt aber immer vom konkreten Tarifwechsel und den Bedingungen der Tarife ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren persönlichen Leistungsanforderungen ab. Der AXA 142/18, 342/20, 540/12 AW gehört zu den älteren Tarifen mit steigenden Beitragstrends; viele Versicherte in diesem Tarif finden durch einen Wechsel zu einem moderneren AXA-Tarif erhebliche Einsparungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie die verfügbaren Alternativen und macht eine konkrete Empfehlung, ob und in welchen Tarif Sie wechseln sollten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert