AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/20, 541/18 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 342/20, 541/18 AW gehört zur Alten Welt und kombiniert GOÄ-Höchstsatz-Erstattungen mit stabilen Leistungen im ambulanten und stationären Bereich. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung in Doppelzimmern, umfassender Zahnversorgung (90% Zahnbehandlung, 72% Zahnersatz) und unbegrenztem Budget für Zahnarztkosten bietet dieser Tarif eine solide Grundversorgung für Bestandskunden der AXA, die bereits in diesem Produkt versichert sind.

Als geschlossener Bestandstarif ist dieser Tarif für Neukunden nicht mehr zugänglich. Die schrumpfende Versichertenzahl führt typischerweise zu einer angespannteren Beitragsdynamik, weshalb viele Versicherte dieses Tarifs einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem neueren offenen Tarif beim selben Versicherer eine bessere Beitragsentwicklung, während die Altersrückstellungen häufig übernommen werden und Leistungen erhalten bleiben oder sich verbessern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein Tarifwechsel für Ihren AXA PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Alternativen Ihre individuelle Situation verbessern können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum dieser AXA-Tarif geschlossen ist und was das bedeutet

Der AXA 142/18, 342/20, 541/18 AW ist ein geschlossener Tarif der Alten Welt, der seit längerer Zeit keine neuen Kunden mehr aufnimmt. Bestandskunden des gleichen Versicherers können jedoch nach §204 VVG innerhalb der AXA in neuere oder alternative Tarife wechseln, ohne dass der bereits bei der AXA versicherte Status verloren geht. Die geschlossene Risikogemeinschaft dieses Produkts wird mit der Zeit kleiner, was in der Regel zu steigenden Beitragssätzen führt, da die Kosten auf weniger Versicherte verteilt werden.

Ältere Tarife wie dieser werden von den meisten Versicherungen nicht mehr aktiv bewirtschaftet und sind oft schwer in öffentlichen Tarifverzeichnissen zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann analysieren, welche Alternativen Ihre Situation verbessern und wie ein Wechsel Ihre Versorgung optimiert.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Möglichkeiten nach §204 VVG

Als Bestandskunde der AXA können Sie nach §204 VVG in einen günstigeren oder leistungsstärkeren AXA-Tarif wechseln. Die Altersrückstellungen, die Sie während Ihrer Versicherung bei der AXA aufgebaut haben, können in vielen Fällen teilweise oder vollständig mitgenommen werden. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet die Chancen eines Wechsels konkret für Ihren Fall und zeigt auf, welche AXA-Tarife mit besseren Beitragssätzen und gleichzeitig stabilen Leistungen verfügbar sind. Jetzt anmelden und lassen Sie sich unser Angebot vom PKV-Sachverständigen prüfen.

Beitragserhöhungen im AXA 142/18, 342/20, 541/18 AW: Ihre Optionen

Dieser geschlossene Alte-Welt-Tarif wird typischerweise von überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen betroffen, da die Versichertenzahl kontinuierlich sinkt und gleichzeitig die verbleibenden Mitglieder im Durchschnitt älter werden. Diese demografische Schere erschwert die Beitragsstabilität erheblich. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen, die sich auch bei einem hohen Selbstbehalt wie dem Ihren auswirken.

Der §204 VVG-Tarifwechsel ist Ihr Ausweg: Ein Wechsel zu einem offenen AXA-Neuwelt-Tarif kann die Beitragsentwicklung deutlich entlasten, da offene Tarife kontinuierlich Neukunden aufnehmen und ihre Altersstruktur günstiger ist. Prüfen Sie im Beitragserhöhungs-Chart die historische Kostenentwicklung dieser Tarifgruppe und verstehen Sie, warum ein rechtzeitiger Wechsel finanzielle Erleichterung bringt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche AXA-Tarife zu Ihrer Situation passen und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können. Jetzt anmelden und lassen Sie sich beraten.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet bis zu 3,5-fache GOÄ-Höchstsätze für ärztliche Leistungen. Im stationären Bereich erhalten Sie Privatarztbehandlung (in Doppelzimmern), bis zu 5-fache GOÄ-Sätze für Chefarztleistungen und stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung wird zu 90% erstattet, Zahnersatz zu 72%, Kieferorthopädie zu 81%, ohne Summenbegrenzung pro Jahr. Psychotherapie: 100% für 30 Sitzungen, dann 80%. Sehhilfen bis 825 EUR pro Paar (Mehrstärkengläser) oder 935 EUR (Mehrstärken-Kontaktlinsen). Hilfsmittel wie Hörhilfen, Orthesen, Kunstglieder sind enthalten.
Dies ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Neukunden werden nicht mehr akzeptiert, aber Bestandskunden der AXA können innerhalb des Versicherers in andere Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertenzahl führt zu einer ungünstigen Kostendynamik für verbleibende Mitglieder, was typischerweise überdurchschnittliche Beitragserhöhungen zur Folge hat. Ein Tarifwechsel zu offeneren Produkten mit besserer Altersstruktur ist daher häufig sinnvoll.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe Selbstbehalt gilt ambulant, stationär und zahnärztlich und wird bei jeder Inanspruchnahme berücksichtigt. Sie müssen diese Summe selbst tragen, bevor der Versicherer erstattet. Bei häufigeren medizinischen Behandlungen kann dieser Betrag schnell erreicht werden. Er positioniert diesen Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bei der AXA ist möglich. In vielen Fällen können Sie die Altersrückstellungen mitnehmen und erhalten vergleichbare oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beitragssätzen. Eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche AXA-Tarife für Sie geeignet sind. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für viele Versicherte des AXA 142/18, 342/20, 541/18 AW lohnt sich ein Wechsel. Der hohe Selbstbehalt von 1.550 EUR und die geschlossene Struktur führen zu steileren Beitragserhöhungen; offene Tarife mit besserer Altersstruktur bieten tendenziell stabilere Beitragsentwicklung. Ob konkret ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Zieltarifen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Alternativen Ihre Situation verbessern.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert