AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 142/18, 342/20, 541/20 AW

Der AXA 142/18, 342/20, 541/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt mit umfangreicher ambulanter und stationärer Versorgung auf Basis der GOÄ-Höchstsätze. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Jahr kombiniert dieser Tarif für Bestandsversicherte eine erstklassige zahnärztliche Versorgung (80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, 100% Zahnbehandlung, 90% Kieferorthopädie) mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus und psychotherapeutischen Leistungen auf allen Versorgungsebenen.

Als geschlossener Bestandstarif steht dieser Tarif nicht für Neukunden offen, aber bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig zu besseren Bedingungen wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu erhöhten Prämiensteigerungen, was einen Tarifwechsel in neuere, offene Tarife für viele Versicherte attraktiv macht. In vielen Fällen lassen sich Beiträge senken, ohne dass substanzielle Leistungen aufgegeben werden müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten für Ihren AXA PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 342/20, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für AXA-Versicherte?

Der AXA 142/18, 342/20, 541/20 AW nimmt keine Neukunden mehr auf; der Tarif ist für externe Interessenten nicht zugänglich. Dies spiegelt sich typischerweise in einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft wider, da neue Beitragszahler nicht hinzukommen und das Durchschnittsalter des Versichertenbestands kontinuierlich ansteigt. Ein solches demografisches Ungleichgewicht führt zu erhöhten Beiträgen für alle Versicherten im Tarif, da weniger junge und gesunde Versicherte die Kosten für ältere, kranke Versicherte mittragen.

Für Bestandsversicherte bei der AXA besteht aber ein großer Vorteil: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es, in modernere, offene Tarife zu wechseln, die von AXA noch aktiv verwaltet werden und von einer besseren Altersstruktur profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch geschlossene Tarife wie diesen und kann gezielt Wechseloptionen identifizieren, die zu Ihrer Situation passen.

Tarifwechsel im AXA 142/18, 342/20, 541/20 AW: Ihre Optionen

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG erfolgt innerhalb der AXA und erfordert in vielen Fällen keine neuerliche Gesundheitsprüfung, sofern Sie ununterbrochen versichert bleiben. Die bereits angesammelten Altersrückstellungen können häufig zum größeren Teil oder vollständig mitgenommen werden, was einen Beitragsvorteil beim Tarifwechsel entstehen lässt. Allerdings hängen beide Faktoren vom jeweiligen Zieltarif und Ihrer individuellen Situation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie die verfügbaren Zieltarife und zeigt auf, welche Alternative preislich und leistungsmäßig am besten zu Ihnen passt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse schafft Klarheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/18, 342/20, 541/20 AW - Was können Sie tun?

Der AXA 142/18, 342/20, 541/20 AW ist ein alter Bestandstarif mit stagnierendem oder sinkendem Versichertenbestand. In solchen Tarifen wird der Beitragsanstieg durch zwei Faktoren verstärkt: Der Ausfall von Neuzugängen bedeutet, dass der Pool an jungen Risiken nicht erneuert wird, während gleichzeitig die bestehenden Versicherten altern und mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Dies erzeugt einen Anstieg der durchschnittlichen Schadensquote je Versicherten und damit erhöhte Beitragsforderungen Jahr für Jahr.

Ein Tarifwechsel zu einem modernen, offenen AXA-Tarif kann hier oft die bessere Alternative sein. Viele Wechsler finden dabei vergleichbare oder sogar bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen, insbesondere wenn sie mit einem höheren Selbstbehalt oder kleinen Leistungsanpassungen einverstanden sind. Um die aktuelle Tarifentwicklung der AXA nachzuverfolgen, empfehlen wir einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermittelt für Ihre genaue Situation die beste Lösung: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/20, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird 30 Sitzungen lang zu 100% übernommen, dann 80%. Sehhilfen werden bis 650 EUR für Mehrstärkengläser erstattet. Im Krankenhaus deckt der Tarif Privatarztbehandlung ab, Zahnbehandlung wird zu 100% bezahlt, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 90% - jeweils ohne Summenbegrenzung. Stationäre Psychotherapie ist mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen: AXA nimmt über diesen Tarif keine neuen, externen Kunden auf. Das bedeutet, dass die Versichertenzahl konstant sinkt und das Durchschnittsalter des Bestands ansteigt, was typischerweise zu beschleunigten Beitragssteigerungen führt. Für bereits versicherte AXA-Kunden eröffnet sich aber die Möglichkeit, intern zu einem offenen AXA-Tarif zu wechseln und damit von stabil gemanagter Prämiendynamik zu profitieren.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein höherer Selbstbehalt, der sowohl auf ambulante als auch stationäre und zahnärztliche Leistungen angewendet wird. Diese Höhe positioniert den Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment und ist typisch für Premium-Tarife mit sehr umfangreichen Leistungen im Leistungsfall selbst (GOÄ-Höchstsätze, hohe Zahnersatz-Prozentsätze, Privatarzt).
Ja, als AXA-Versicherter können Sie über §204 VVG intern zu einem günstigeren Tarif wechseln. In vielen Fällen entfällt eine neuerliche Gesundheitsprüfung, wenn Sie ununterbrochen versichert bleiben. Die Altersrückstellungen können häufig ganz oder teilweise mitgenommen werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Tarife verfügbar sind und wie viel Sie einsparen können. Ob Gesundheitsfragen entfallen und Altersrückstellungen vollständig übertragen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilen.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Alter und Ihrer Gesundheit ab. Für jüngere oder ältere Versicherte mit stabiler Gesundheit kann ein Wechsel zu einem offenen AXA-Tarif erhebliche Ersparnisse bringen, besonders wenn Sie mit einem höheren Selbstbehalt einverstanden sind. Bei vorbestehenden Erkrankungen ist der Wechsel oft schwieriger, kann aber dennoch attraktiv sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie individuell, ob ein konkreter Wechsel für Sie sinnvoll ist und welche Alternativen es bei der AXA gibt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert