AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/20, VITAL-Z AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 342/20, VITAL-Z AW aus der Alten Welt kombiniert Leistungen auf GOÄ-Höchstsatzniveau mit umfassender Zahnversorgung. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro jährlich erstattet der Tarif ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Im stationären Bereich gilt Privatarztbehandlung, Chefarztleistungen werden bis zum 5-fachen Satz ohne vorherige Zusage erstattet. Die Zahnversorgung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 75 Prozent und Kieferorthopädie für Jugendliche vollständig ab.

Als geschlossener Tarif unterliegt das Versichertenkollektiv einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt für bestehende AXA-Versicherte eine vielversprechende Option: In vielen Fällen lassen sich mit einem Wechsel zu moderneren Tarifgenerationen Prämien senken, oft ohne Gesundheitsprüfung und häufig unter Mitnahme der Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA-Alternativtarife zu Ihren Ansprüchen und Kosten passen und ob ein optimierter Tarifwechsel möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Versicherte bedeutet

Der AXA 142/18, 342/20, VITAL-Z AW ist seit Jahren nicht mehr für externe Neukunden verfügbar. Das schrumpfende Versichertenkollektiv trägt jedoch die medizinischen Kosten einer zunehmend älteren Risikogemeinschaft - ein Effekt, der regelmäßig zu Beitragserhöhungen führt, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. AXA-Bestandsversicherte können unabhängig von dieser Schließung weiterhin innerhalb des Hauses in andere Tarife wechseln, was eine große Flexibilität bewahrt.

Viele Versicherte in diesem Tarif erkennen nicht, dass ein Tarifwechsel nach §204 VVG ihre Altersrückstellungen erhält und gleichzeitig modernere Leistungen oder niedrigere Beiträge bietet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über Einblick in die gesamte AXA-Tariflandschaft und kann gezielt aufzeigen, welche offenen oder jüngeren Tarife für Ihre Situation vorteilhaft sind.

Tarifwechsel-Möglichkeiten nach §204 VVG

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es Ihnen, bei AXA zu bleiben und gleichzeitig Ihre Versicherungsbedingungen zu optimieren. Dabei können Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - allerdings hängt dies von dem konkreten Zieltarif und Ihrer individuellen Konstellation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Wechselziele realistisch sind und wie der Prozess abläuft. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Optionen bei Ihrer AXA bestehen und was Sie sparen oder an Leistung gewinnen könnten. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im Tarif: Handlungsoptionen

Im AXA 142/18, 342/20, VITAL-Z AW fallen Beitragserhöhungen besonders deutlich aus, weil das Kollektiv seit der Tarifschließung kontinuierlich schrumpft und dabei älter wird. Die medizinische Kostenentwicklung trifft auf ein kleiner werdendes Versichertenkollektiv - ein Effekt, der die Beitragsdynamik beschleunigt. Für viele Versicherte ist eine Beitragserhöhung der Anlass, erstmals über einen Tarifwechsel nachzudenken.

Ein Wechsel in einen anderen AXA-Tarif kann in vielen Fällen die Prämien senken, da neuere Generationen von einem stabileren Kollektiv oder besserer Risikoverteilung profitieren. Der Weg ist häufig unkompliziert, wenn die Altersrückstellungen mitgenommen werden und keine neuen Gesundheitsfragen notwendig sind - zumindest in der Mehrheit der Fälle. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite an, um die Entwicklung dieses Tarifs einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine konkrete Wechselevaluation und zeigt auf, wie ein optimierter Tarif aussehen könnte. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Stationär gilt Privatarztbehandlung mit Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ ohne Zusagezwang. Sehhilfen werden bis 760 Euro für Mehrstärkengläser übernommen. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent und weitere zu 80 Prozent gedeckt. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent, mit jährlichen Höchstgrenzen von 1.000 bis 5.000 Euro je nach Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen - neue externe Versicherte werden nicht mehr aufgenommen. Dies führt dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und älter wird, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für AXA-Bestandsversicherte bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG eine attraktive Option, um in stabilere oder günstigere Tarife zu wechseln und so der Beitragsdynamik auszuweichen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro. Er gilt pro Versicherungsjahr und zählt sowohl für ambulante, stationäre als auch Zahnleistungen. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe ordnet sich im mittleren bis höheren Segment ein und reduziert die Monatsprämie spürbar, setzt aber einen finanziellen Puffer voraus.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb von AXA ist möglich. In vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen mitnehmen und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig. Ob ein Wechsel ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Mitnahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, hängt vom Zieltarif ab und muss einzelfallweise geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Alternativen real sind.
Ein Wechsel lohnt sich vor allem bei Beitragserhöhungen oder wenn sich Ihre Leistungsansprüche geändert haben. Da der Tarif geschlossen ist und die Risikogemeinschaft schrumpft, sehen viele Versicherte ihre Prämien überproportional wachsen - ein häufiger Anlass für einen Optimierungswechsel. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt für Sie, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel möglich ist und ob ein anderer AXA-Tarif wirtschaftlich oder leistungstechnisch überlegen wäre.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert