AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 342/20, ZPRO AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 342/20, ZPRO AW gehört zu den Premium-Tarifen der Alten Welt und bietet umfassende Leistungen mit hohen Erstattungssätzen. Ambulant erstattet dieser Tarif bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen für ärztliche Leistungen, 2,5-fache für technische und 1,3-fache für Laborleistungen. Im stationären Bereich gilt Privatarztbehandlung, und der Zahnersatz wird zu 60% erstattet mit Potenzial bis 100% bei Teilnahme am Prophylaxeprogramm. Der Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Jahr ist für ein Tarif-Portfolio dieser Qualität üblich.

Als geschlossener Bestandstarif nimmt dieses Tarifmodell keine neuen, externen Kunden mehr auf, was die Risikogemeinschaft schrumpfen lässt und zu tendenziell höheren Beitragssteigerungen führt. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln und dabei häufig Altersrückstellungen mitnehmen sowie Leistungen optimieren. Die Prämienentwicklung eines älteren Bestandstarifs wie diesem ist daher ein wichtiger Grund, regelmäßig zu prüfen, ob ein Wechsel zu einem modernen offenen Tarif Kostenersparnis bringt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Chancen eines internen Tarifwechsels im Rahmen Ihres AXA PKV-Tarifs realistisch einzuschätzen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für die AXA-Versicherten?

Der AXA 142/18, 342/20, ZPRO AW ist ein geschlossener Tarif und steht deshalb neuen Kunden nicht zur Verfügung. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können ihn aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG nutzen. Die Risikogemeinschaft dieses älteren, nicht mehr geöffneten Tarifmodells schrumpft kontinuierlich, da nur noch Bestände aussteigen, aber keine neuen gesunden Kunden hineinkommen. Das führt statistisch zu einer Alterung der Versichertengruppe und damit zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen in den kommenden Jahren.

Geschlossene Tarife werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet, weshalb viele Versicherte nicht wissen, dass sie über einen §204-Wechsel zu besseren Bedingungen wechseln könnten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Bestandstarife und kann konkret analysieren, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA 142/18, 342/20, ZPRO: Ihre Perspektiven

Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif innerhalb des gleichen Versicherers ist durch den §204 VVG Tarifwechsel möglich. Dabei spielen Altersrückstellungen und eine mögliche Gesundheitsprüfung eine Rolle. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen bei einem Wechsel übernommen, sodass Sie von Ihren bisherigen Sparansammlungen profitieren. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist in den meisten Fällen erforderlich, deren Umfang von der jeweiligen Tarifkombination abhängt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie systematisch, welche offenen oder jüngeren Bestandstarife der AXA zu Ihrer Situation passen und welche Ersparnisse realistisch sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine konkrete Empfehlung und zeigt auf, welche Schritte erforderlich sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/18, 342/20, ZPRO - Strategien und Optionen

Der AXA 142/18, 342/20, ZPRO AW wird bei Beitragserhöhungen besonders hart getroffen, weil die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft und älter wird. Medizinische Kostensteigerungen und die Alterung des Bestands treiben die Prämie überproportional nach oben. Das ist ein typisches Muster bei älteren, nicht mehr geöffneten Tarifen: Während offene Tarife von einem ständigen Zustrom jüngerer Kunden stabilisiert werden, müssen geschlossene Kollektive die gesamte Kostenentwicklung alleine tragen.

Genau hier bietet der §204 VVG Tarifwechsel einen Ausweg: Ein Wechsel zu einem modernen Tarif mit besserer Kalkulationsbasis kann oft zu einer deutlich niedrigeren Prämie führen, häufig bei erhaltenen oder sogar verbesserten Leistungen. Schauen Sie sich dazu das Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Entwicklung Ihres aktuellen Tarifs mit verfügbaren Alternativen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Wechseloptionen für Ihr Alter und Ihren Gesundheitszustand realistisch sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 342/20, ZPRO AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung bis zu 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen für ärztliche Leistungen ab. Im stationären Bereich gilt Privatarztbehandlung (Chefarzt bis 5-fach GOÄ). Die Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (steigerbar bis 100% durch Prophylaxeprogramm). Sehhilfen werden erstattet bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, Psychotherapie 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Die Jahreszahnersatz-Obergrenze beginnt bei 1.278 Euro im ersten Jahr und wächst auf bis 6.391 Euro im fünften Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden extern auf. Das bedeutet, die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da Versicherte aussteigen, aber keine jungen gesunden Kunden hinzukommen. Dies führt zu einer älteren Versichertengruppe und überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können aber durch einen internen §204-Tarifwechsel in diesen Tarif wechseln oder aus ihm austreten.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen und wird pro Jahr neu gezählt. Das ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt und positioniert diesen Bestandstarif als Modell für Versicherte, die regelmäßige Zuzahlungen akzeptieren, um an einer Premium-Risikogemeinschaft mit hohen GOÄ-Sätzen teilzunehmen.
Ja, ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif innerhalb der AXA ist durch den §204 VVG Tarifwechsel möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen dabei übernommen werden, und häufig wird keine vollständige erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Perspektiven.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der verfügbaren Alternative ab. Da der Tarif geschlossen und die Risikogemeinschaft schrumpfend ist, werden Beitragserhöhungen tendenziell überdurchschnittlich ausfallen. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn ein modernerer AXA-Tarif mit besserer Kalkulationsbasis verfügbar ist und Sie die Altersrückstellungen mitnehmen können. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass eine Gesundheitsprüfung den Wechsel komplizieren könnte. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer persönlichen Situation konkret bewerten, ob und wie ein Wechsel für Sie rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert