AXA 142/18, 343/16, 540/12 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 142/18, 343/16, 540/12 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 343/16, 540/12 AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende Absicherung mit Höchstsätzen suchen. Der Tarif kombiniert ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, stationäre Privatarztbehandlung mit erweiterten Chefarzt-Leistungen bis zum 5-fachen Satz sowie eine 60-prozentige Zahnersatz-Erstattung ohne Summenbegrenzung. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr und Mehrbettzimmern im stationären Bereich positioniert sich dieser Tarif als Premium-Option für Patienten mit hohem Anspruch auf Top-Leistungen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen, günstigeren Tarif innerhalb der AXA kann für Versicherte eine attraktive Möglichkeit sein, laufende Prämien zu senken, ohne dabei auf wesentliche Leistungen verzichten zu müssen. Da dieser Tarif zu den älteren Generationen gehört, ist das Versichertenkollektiv tendenziell kleiner, was sich auf die Beitragsentwicklung auswirken kann. Viele Versicherte des AXA 142/18, 343/16, 540/12 AW berichten von überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in den letzten Jahren, was den Reiz eines Tarifwechsels zusätzlich erhöht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen bei der AXA zu Ihrem aktuellen Schutz passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft dabei, ob ein Wechsel im AXA PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll ist und welche AXA PKV-Tarif-Optionen verfügbar sind.
Basismerkmale
142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
343/16: Privatarztbehandlung.
343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
540/12: Keine Summenbegrenzung.
540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



