AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 343/16, 541/18 AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 142/18, 343/16, 541/18 AW ein kalibriertes Leistungspaket aus der älteren Tarifgeneration. Der Tarif kombiniert ambulante Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) mit Chefarztbehandlung im stationären Bereich, 72% Zahnersatzerstattung ohne Summenbegrenzung und einem Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr.

Als geschlossener Tarif nimmt dieser Alte-Welt-Bestand keine neuen, externen Versicherten mehr auf; die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen. Dennoch besteht für bestehende Versicherte der AXA die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu möglicherweise günstigeren oder gleichwertigen Alternativen innerhalb des gleichen Versicherers. Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, wobei Gesundheitsfragen in der Regel entfallen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchleuchtet Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob ein Wechsel im AXA PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Alternativen es gibt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 343/16, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der AXA: Was bedeutet das konkret?

Der Tarif 142/18, 343/16, 541/18 AW ist seit längerem für Neukunden nicht mehr zugänglich, nimmt also keine externen Anträge entgegen. Für bereits bei der AXA versicherte Bestandskunden eröffnet sich jedoch ein Gestaltungsspielraum: Ein interner Tarifwechsel gemäß §204 VVG zum gleichen Versicherer bleibt rechtlich möglich und kann gerade bei wachsenden Beiträgen eine Ausstiegsmöglichkeit bieten. Da die Versichertengruppe dieses alten Tarifs schrumpft, verschärft sich die Verteilung der Kosten auf immer weniger Schultern, was die Prämienentwicklung zusätzlich unter Druck setzt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene und ältere Tarifstrukturen der AXA. Er kann Ihnen gezielt aufzeigen, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel innerhalb der AXA für Ihre Situation geeignet ist und wie sich Ihre Altersrückstellungen dabei verhalten.

Tarifwechsel im 142/18, 343/16, 541/18 AW nach §204 VVG

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist innerhalb desselben Versicherers ohne Kündigungsfrist möglich. Die bisherigen Altersrückstellungen werden in der Regel übernommen; ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen bei einem Wechsel ganz oder teilweise mitgenommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, ob für Sie günstiger versicherte Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar sind. Lassen Sie sich beraten, welcher AXA-Tarif zu Ihrem Profil und Ihrem Budget passt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Möglichkeiten auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im 142/18, 343/16, 541/18 AW - Handlungsspielraum nutzen

Dieser Alte-Welt-Tarif ist von der langsameren Schrumpfung seines Versichertenkollektivs und den damit verbundenen steigenden Prämienanforderungen besonders betroffen. Das bedeutet, dass Beitragserhöhungen bei diesem Tarif oft stärker ausfallen als bei modernen, offenen Tarifen mit stabilerer Altersverteilung. Medizinische Kostensteigerungen kommen hinzu, sodass sich ein Blick auf Wechselalternativen häufig lohnt.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA kann in vielen Fällen die Belastung durch hohe Prämien reduzieren. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die bisherige Entwicklung einzuordnen und zu erkennen, ob ein Wechsel Ihrer Situation entspricht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine transparente Gegenüberstellung echter Sparpotenziale und hilft Ihnen, die beste Entscheidung zu treffen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 343/16, 541/18 AW

Ambulant zahlt die AXA bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Sehhilfen werden bis 825 Euro erstattet, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach zu 80%. Im stationären Bereich Chefarztbehandlung, zahnärztlich 90% Zahnbehandlung, 72% Zahnersatz, 81% Kieferorthopädie ohne Jahreslimit. Alternative Heilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe sind enthalten.
Es ist ein geschlossener Tarif aus der älteren AXA-Generation. Das heißt, neue Versicherte von außen können nicht mehr eintreten. Bestandsversicherte der AXA haben aber das Recht, intern zu anderen AXA-Tarifen zu wechseln. Die schrumpfende Versichertengruppe führt tendenziell zu stärkeren Beitragserhöhungen als bei offenen, wachsenden Tarifen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein hoher Wert, der auf alle Versicherungsfälle in ambulanter und zahnärztlicher Versorgung angerechnet wird und auch für Vorsorgeleistungen gilt. Er positioniert den Tarif im Premium-Segment und dient als Kostenfilter für regelmäßige Arztbesuche.
Ja. Sie können als AXA-Versicherter innerhalb des gleichen Versicherers nach §204 VVG zu einem anderen Tarif wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie viel Ihrer bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab und muss individuell geprüft werden. Die genaue Antwort, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger geben.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem aktuellen Beitrag und verfügbaren AXA-Alternativen ab. Da der Tarif geschlossen und älter ist, fahren manche Versicherte mit einem Wechsel zu einem modernen, offenen AXA-Tarif günstiger. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob und wann sich ein Wechsel rentiert und welche Leistungsoptionen Ihnen offenstehen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert