AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 343/16, 541/20 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit soliden Leistungsgarantien und hohem Selbstbehalt. Der Tarif setzt auf eine großzügige ambulante Erstattung bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen und versichert Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Chefarztoptionen bis zum 5-fachen Satz in begründeten Fällen. Die Zahnversicherung (541/20) erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, ohne jährliche Begrenzung. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr ist dieser Tarif primär für Versicherte konzipiert, die regelmäßige Kosten selbst tragen können und höhere Leistungsgarantien im Bedarfsfall schätzen.

Das größte Optimierungspotenzial liegt in einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA, da die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife tendenziell schrumpft und Beitragserhöhungen überproportional zunehmen. Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der gleichen Versicherung kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen, häufig unter Beibehaltung oder Verbesserung der Leistungen und mit Übernahme der Altersrückstellungen. Da dieser Tarif schon lange nicht mehr beworben wird, ist eine individuelle Prüfung besonders empfehlenswert.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret, welche Wechseloptionen im AXA-PKV-Tarif zu Ihrer Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 343/16, 541/20 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA-Tarif?

Der Tarif 142/18, 343/16, 541/20 AW ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin in diesen Tarif wechseln, sofern sie ein bestehendes Versicherungsverhältnis bei der AXA haben und die §204 VVG Regelung für interne Tarifwechsel nutzen. Die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Bisex-Tarifs dieser Altersklasse verkleinert sich kontinuierlich, da keine Neuzugänge den Altersdurchschnitt senken. Dies führt zu einer stärkeren Erhöhungsdynamik, besonders bei Versicherten über 50 Jahren.

Geschlossene ältere Tarife wie dieser werden von der AXA nicht mehr aktiv vermarktet und sind in der Öffentlichkeit kaum sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann genau beurteilen, ob dieser Tarif zu Ihrer Situation passt oder ob ein Wechsel zu besseren Konditionen sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Rechte und Chancen

Als Versicherter der AXA haben Sie das Recht, innerhalb der gleichen Versicherung unter §204 VVG in einen günstigeren oder besser ausgestatteten Tarif zu wechseln. Dabei können in den meisten Fällen die bereits aufgebauten Altersrückstellungen vollständig oder zu großen Teilen übernommen werden. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, kann aber je nach Tarifkombination abweichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Möglichkeiten für Ihren speziellen Fall. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Nutzen Sie die Gelegenheit und prüfen Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, welche besseren Tarife bei der AXA verfügbar sind. Die nächsten Schritte sind schnell getan: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Tarif 142/18, 343/16, 541/20 AW vermeiden

Dieser Tarif ist als geschlossener Bestandstarif einem erhöhten Beitragserhöhungsrisiko ausgesetzt. Die Risikogemeinschaft wird kleiner, das Durchschnittsalter steigt, und fehlende Neuzugänge führen dazu, dass Kostensteigerungen auf immer weniger Versicherte umgelegt werden. Dazu kommt: Die AXA hat in diesem Tarifcluster mehrfach deutliche Erhöhungen vorgenommen, besonders bei älteren Versicherten im Tarif 142/18. Die hohe Selbstbeteiligung von 1.550 Euro pro Jahr mindert zwar die Bruttobeitragshöhe, schützt aber nicht vor prozentualem Anstieg.

Ein Wechsel zu einem offenen oder neueren Tarif bei der AXA kann diese Spirale unterbrechen. Viele Versicherte finden dort nicht nur niedrigere Prämien, sondern auch bessere Risikostabilität durch größere, ausgeglichenere Kollektive. Vergleichen Sie die Entwicklung mit unserem Beitragserhöhungs-Chart, um das ganze Ausmaß nachzuvollziehen. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Alternativen sinnvoll sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 343/16, 541/20 AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ ab, mit Sehhilfen bis 825 Euro (Mehrstärkengläser bei bis 6 Dioptrien), bis 935 Euro ab 6 Dioptrien. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall erstattet, danach zu 80%. Stationär: Privatarztbehandlung, Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz. Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 80%, Kieferorthopädie 90%, ohne jährliche Summenbegrenzung. Hilfsmittel wie Hörhilfen, Bandagen und orthopädische Stützapparate sind mitversichert.
Der Tarif ist ein geschlossener Bisex-Tarif und nimmt seit längerem keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird mit den Jahren kleiner, Versicherte altern mit dem Tarif, und Beitragserhöhungen werden überproportional. Bestehende AXA-Versicherte können aber weiterhin intern nach §204 VVG wechseln. Ein Wechsel zu einem offenen Tarif hat den Vorteil einer stabileren Altersstruktur und meist moderaterer Beitragsentwicklung.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein hoher Selbstbehalt, der für alle Leistungsarten (ambulant, stationär, zahnärztlich) gilt. Die Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen. Mit dieser hohen Eigenbeteiligung werden die monatlichen Beiträge gesenkt, doch der Versicherte trägt im Bedarfsfall selbst bedeutende Kosten.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist nach §204 VVG möglich. Sie können zu einem offenen oder aktuelleren Tarif der AXA wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre konkreten Chancen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich meist dann, wenn Sie die jährlichen Beitragserhöhungen satt haben oder wenn jüngere, offene Tarife bei der AXA vergleichbare oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien bieten. Ihre Entscheidung hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, dem aktuellen Selbstbehalt und den verfügbaren Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft das im Detail und zeigt auf, ob ein Wechsel konkret für Ihre Situation sinnvoll ist.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 142/18, 343/16, 544/20 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.550 € · 50% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 142/18, 343/16, VITAL-Z AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.550 € · 75% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 142/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.550 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert