AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 142/18, 343/16, VITAL-Z AW

Der AXA 142/18, 343/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der alten Welt mit konsequent hohen Leistungsstandards. Der ambulante Tarif 142/18 erstattet bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Leistungen und deckt Psychotherapie mit 100% für bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall ab. Die Sehhilfen werden großzügig bezuschusst - bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser, bis zu 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen. Der stationäre Tarif 343/16 garantiert Privatarztbehandlung, und der Zahntarif VITAL-Z erstattet Zahnbehandlung vollständig sowie Zahnersatz zu 75%.

Als geschlossener Tarif ist der AXA 142/18, 343/16, VITAL-Z AW nicht mehr für Neukunden zugänglich, doch interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA sind für Bestandsversicherte weiterhin möglich. Die schrumpfende Versichertenbasis führt typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen; ein Wechsel zu einem moderneren Tarif mit ausreichend ausgestalteten Leistungen kann in vielen Fällen eine wirtschaftlich sinnvolle Option darstellen, ohne dabei Altersrückstellungen zu verlieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob und wie sich ein Wechsel im Rahmen des AXA PKV-Tarifs für Ihre persönliche Situation lohnt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 343/16, VITAL-Z AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen AXA Tarif?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden auf - das gilt auch für den AXA 142/18, 343/16, VITAL-Z AW. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch jederzeit im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in geschlossene Tarife wechseln und von den dort vereinbarten Leistungen profitieren. Dies ist ein wichtiger Vorteil für Bestandsversicherte: Sie können sich auch später noch Zugang zu prämierten, älteren Tarifen sichern.

Die schrumpfende Versichertenbasis eines geschlossenen Tarifs führt mittelfristig zu stärkeren Beitragssteigerungen, da die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA daher oft nicht mehr prominent kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt das gesamte Spektrum auch dieser Bestandstarife und kann prüfen, welche Tarifwechsel-Optionen aktuell für Sie optimal sind.

Tarifwechsel im AXA 142/18, 343/16, VITAL-Z AW - Ihre Chancen

Der Wechsel zu einem anderen AXA Tarif erfolgt ohne Versicherungswechsel. Im Regelfall werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifkonstellation und zeigt Ihnen gezielt, welche Wechseloptionen heute verfügbar sind und wie diese zu Ihrer Risikosituation passen. Über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine präzise Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA 142/18, 343/16, VITAL-Z AW - Wechselchancen nutzen

Dieser Tarif gehört zur älteren Generation und hat bereits eine lange Historie. Die Altersstruktur des Versichertenkollektivs verschärft sich kontinuierlich, da keine Neukunden hinzukommen; gleichzeitig steigen die medizinischen Kosten. Das führt zu Beitragserhöhungen, die deutlich über dem Durchschnitt liegen können. Gerade Versicherte in diesem geschlossenen Tarif sollten aufhorchen, wenn eine Beitragserhöhung ansteht.

Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren, offenen oder halboffenen Tarif derselben AXA kann häufig zu einem niedrigeren Beitrag führen. Überprüfen Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart, wie sich die Prämien über die Zeit entwickelt haben und wo Optimierungspotenziale bestehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen konkrete Anhaltspunkte: Jetzt anmelden und erfahren Sie, wo Einsparungen möglich sind.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 343/16, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ-Höchstgebühr, einschließlich Psychotherapie mit 100% Kostenübernahme für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser oder bis 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen bezuschusst. Stationär garantiert der Tarif 343/16 Privatarztbehandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ-Gebühr, mit Chefarztleistungen bis zur 5-fachen Gebühr. Der Zahntarif VITAL-Z erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 75% und Kieferorthopädie bis Alter 18 zu 100%, danach zu 75%.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet: Externe Personen können nicht mehr beitreten. Für Bestandsversicherte der AXA ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG jedoch jederzeit möglich. Geschlossene Tarife wie dieser führen wegen der schrumpfenden Versichertenbasis oft zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da die medizinischen Kosten und Verwaltungsausgaben auf immer weniger Schultern verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein gehobenes Niveau, das typischerweise für Premium-Tarife mit hohen Leistungen charakteristisch ist. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Behandlung und reduziert die anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Summe, danach zahlt die Versicherung nach den vertraglichen Sätzen.
Ja. Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist nach §204 VVG jederzeit möglich. In vielen Fällen können Sie bei einem Wechsel zu einem aktuelleren Tarif mit niedrigerem Beitrag rechnen, häufig unter Beibehaltung oder sogar Verbesserung der Leistungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Ihre Altersrückstellungen berücksichtigt werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Leistungserwartungen ab. Dieser Tarif ist älter und mit hohem Selbstbehalt von 1.550 EUR ausgestattet - für manche Versicherte kann ein moderner Tarif mit ähnlichen Leistungen, aber niedrigerem Selbstbehalt und besserer Beitragsentwicklung attraktiv sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation konkret und zeigt auf, ob ein Wechsel wirtschaftlich Sinn macht.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 142/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.550 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 142/18, 343/16, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.550 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 142/18, 343/20, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.550 € · 60% Zahn · Mehrbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert