AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Tarifprofil: AXA 142/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 142/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW der AXA Krankenversicherung AG bietet Versicherten eine Kombination aus hohen Kostenerstattungen und umfangreicher Leistungsabdeckung. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro jährlich, einer Erstattung bis zur 3,5-fachen GOÄ bei ambulanten und stationären Leistungen, Chefarztbehandlung im Mehrbettzimmer und einer Zahnersatz-Quote von 60 Prozent richtet sich dieser Tarif an Bestandskunden der AXA mit gehobenen Ansprüchen. Alternative Medizin, Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen à 100 Prozent und umfangreiche Sehhilfen-Erstattungen runden das Leistungsprofil ab.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandskunden der AXA häufig attraktive Möglichkeiten, die Prämie zu senken. Wer mit diesem Tarif konfrontiert wird oder eine Beitragserhöhung erhält, findet in der Regel unter den offenen oder anderen Tarifen der AXA günstigere Alternativen, ohne dabei grundlegende Leistungen aufzugeben. Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen aufgrund ihrer schrumpfenden Versichertenkollektive und steigenden Altersdurchschnitts typischerweise überproportionalen Beitragssteigerungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optimierungspotenziale für Ihren AXA PKV-Tarif realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der AXA-Tarif geschlossen und was bedeutet das?

Der AXA 142/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der älteren Welt und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet: Nur bestehende AXA-Versicherte haben gemäß §204 VVG die Möglichkeit, in diesen Tarif zu wechseln, wenn sie dies als interne Optimierung wünschen. Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da keine Neuversicherten hinzukommen, während die Bestandskunden durchschnittlich älter werden.

Dies führt zu einer Verschärfung der Beitragsdynamik. Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv vermarktet oder öffentlich dargestellt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat jedoch Zugriff auf detaillierte Informationen zu solchen Tarifen und kann einschätzen, ob ein Wechsel hinein oder ob ein Tarifwechsel heraus für die individuelle Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA-Tarif 142/18 - was ist möglich?

Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif bei der AXA ist für Bestandskunden über die interne Tarifwechsel-Option nach §204 VVG möglich. Die bisherigen Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert im Rahmen von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse speziell für Sie, welche Optionen im AXA-Portfolio verfügbar sind und wie ein Wechsel konkret ablaufen würde. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen Alternativen mit besseren Prämien-Perspektiven auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/18 - Ihre Auswege

Der geschlossene Status dieses Tarifs führt zu einer ungünstigen Risikogemeinschaftsentwicklung: Die Zahl der Versicherten sinkt, während das Durchschnittsalter steigt. Dies erzeugt Druck auf die Beiträge, den medizinische Kostensteigerungen zusätzlich verschärfen. Beitragserhöhungen in geschlossenen Bisex-Tarifen aus der alten Welt sind daher strukturell häufig stärker ausfallend als in Tarifen mit aktiver Neukundenwerbung.

Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif bei der AXA kann die Prämie oft deutlich senken und die Versichertenkollektiv-Risiken minimieren. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Entwicklung dieses Tarifs mit offenen Alternativen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, welche konkreten Wechseloptionen für Ihre Situation realistisch sind - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, stationäre Behandlung durch Privatarzt im Mehrbettzimmer ebenfalls bis 3,5-fach (Chefarzt-Leistungen bis 5-fach). Bei Psychotherapie gibt es 30 Sitzungen pro Fall zu 100%, danach 80%. Sehhilfen werden mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet. Bei Zahnersatz liegt die Quote bei 60%, Zahnbehandlung zu 100% bis 511,29 Euro pro Jahr, danach zu 60%. Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro jährlich.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, da ausschließlich die bereits eingeschriebenen Bestandskunden diesen Tarif nutzen. Dies führt zu einer demografischen Belastung und üblicherweise zu überproportionalen Beitragssteigerungen. Intern können AXA-Bestandskunden nach §204 VVG in den Tarif wechseln, wenn sie dies wünschen.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Versicherungsfälle (ambulant und stationär) und wird vor jeder neuen Jahresgrenze neu berechnet. Mit 1.550 Euro positioniert sich dieser Tarif im oberen Segment der Selbstbeteiligungen und eignet sich daher für Versicherte, die mit moderaten bis höheren Eigenleistungen kalkulieren können.
Ja, als AXA-Bestandskunde haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif. Häufig ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der Altersrückstellungen möglich. Welcher Tarif konkret verfügbar ist und wie die Übergangsbedingungen ausfallen, erfahren Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel: Wenn Sie mit 1.550 Euro Selbstbehalt zunehmend unter Beitragserhöhungen leiden oder wenn ein günstigerer AXA-Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar ist, kann der Wechsel die Prämie senken. Die Entscheidung hängt von Ihrer Gesundheit, dem Alter und den verfügbaren Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, und nennt konkrete Szenarien.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert