AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 343/16, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 343/16, ZPRO AW gehört zur Alten Welt und kombiniert ein hohes Leistungsniveau mit einer Selbstbeteiligung von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Ambulant und stationär zahlt AXA bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), die Zahnversicherung ZPRO erstattet Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zunächst zu 60%, aufsteigend auf 100% mit jährlichem Prophylaxeprogramm. Die Privatarztbehandlung im Krankenhaus ist mitversichert; von Chefärztinnen und Chefärzten erbrachte Leistungen werden bis zum 5-fachen GOÄ-Satz erstattet.

Als geschlossener Tarif steht der 142/18, 343/16, ZPRO AW nicht mehr für Neukunden offen, doch bestehende AXA-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln und ihre bisherige Altersrückstellung vielfach mitnehmen. Da die Risikogemeinschaft schrumpft und der Tarif aus der Alten Welt stammt, sind Beitragserhöhungen üblich. Ein Wechsel in einen moderneren AXA-Tarif mit besserer Beitragsentwicklung ist häufig mit gleichwertigen oder besseren Leistungen möglich, kann aber im Einzelfall eine erneute Gesundheitsprüfung erfordern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein günstigerer Tarif für Ihren AXA PKV-Tarif infrage kommt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 343/16, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den 142/18, 343/16, ZPRO AW besonders?

Geschlossene Tarife wie dieser AXA-Tarif sind nicht mehr für neue externe Kunden verfügbar. Bestehende Versicherte des Versicherers AXA haben aber die Möglichkeit, über den §204 VVG-Tarifwechsel auch in geschlossene Tarife zu wechseln und damit von Leistungsanpassungen zu profitieren. Die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife schrumpft zunehmend; weil Ausgabenrisiken auf immer weniger Schultern verteilt werden, steigen Beitragszuwächse überproportional.

Der 142/18, 343/16, ZPRO AW wird von AXA nicht mehr aktiv beworben, weshalb er in öffentlichen Tarifvergleichen oft fehlt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche älteren Bestände und kann gezielt prüfen, inwieweit ein Wechsel in einen offenen oder moderneren Tarif mit stabilerer Prämienentwicklung sinnvoll ist.

Tarifwechsel beim 142/18, 343/16, ZPRO AW: Ihre Möglichkeiten im Überblick

Als Bestandsversicherter bei AXA können Sie gemäß §204 VVG innerhalb der Versicherungsgruppe AXA in andere Tarife wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen bei einem Tarifwechsel angerechnet, womit sich die Ersparnis deutlich erhöht. Ob und inwieweit eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt, hängt vom Zieltarif ab und muss individuell geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert kostenfrei, welche optimierten AXA-Tarife zu Ihrer Situation passen, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung realisierbar ist, und wie viel Sie durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse sparen könnten. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 142/18, 343/16, ZPRO AW - Ein Ausweg durch Tarifwechsel

Der 142/18, 343/16, ZPRO AW unterliegt als Alte-Welt-Tarif mit geschlossener Risikogemeinschaft erhöhtem Druck durch steigende Gesundheitskosten und eine älter werdende Versichertenmasse. Beitragssprünge sind die Folge: Sie betreffen nicht nur die Basisleistungen, sondern auch die Zahnversicherung ZPRO, die durch ihre hohe Leistungsseite (100% Zahnbehandlung, aufsteigend bis 100% Zahnersatz) ebenfalls von Kostentrends erfasst wird.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif kann die Beitragsbelastung häufig erheblich reduzieren. Einen Überblick über die Beitragsentwicklung im 142/18, 343/16, ZPRO AW und verfügbare Alternativen bietet der Beitragserhöhungs-Chart. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse unterstützen und erhalten Sie konkrete Wechselempfehlungen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 343/16, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet, Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%. Im Krankenhaus gilt dieselbe GOÄ-Staffel, Privatarztbehandlung und Chefarztzuschläge bis 5-fach sind versichert. Die Zahnversicherung ZPRO zahlt Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60% (aufsteigend mit Prophylaxeprogramm), Kieferorthopädie zu 60% bis Alter 18 (Unfall ausgenommen). Zahnersatz-Jahresgrenzen: 1.278 Euro im 1. Jahr, steigend bis 6.391 Euro im 5. Jahr.
Der Tarif ist geschlossen: Neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Die Risikogemeinschaft wird kleiner und älter, weshalb Beitragszuwächse überproportional ausfallen. Für bestehende AXA-Versicherte besteht aber weiterhin das Recht auf Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb von AXA, um von Leistungsoptimierungen oder günstigeren Beiträgen zu profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr und zählt zu den höheren Kosten-Beteiligungen im PKV-Segment. Er gilt ambulant und stationär und wird bei jedem Versicherungsfall (pro Behandlungsfall bzw. Krankheit) abgezogen. Die 1.550-Euro-Marke wird meist erst nach mehreren teureren Behandlungen oder medizinischen Ereignissen vollständig aufgebraucht, kann aber gezielt durch einen Wechsel zu Tarifen mit niedrigerem Selbstbehalt reduziert werden.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif. In vielen Fällen werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen angerechnet, was die Einsparung erhöht. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt stets vom Zieltarif und Ihrer individuellen Situation ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Bei diesem älteren, geschlossenen Tarif lohnt sich ein Tarifwechsel häufig erheblich, besonders wenn Sie aufgrund regelmäßiger Beitragssprünge unter Druck geraten. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem gewählten Zieltarif und verfügbaren Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft kostenfrei, welche AXA-Tarife mit besserer Beitragsprognostik Ihren aktuellen Leistungsansprüchen entsprechen und wo konkrete Ersparnisse entstehen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert