AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Tarifprofil: AXA 142/18, 343/20, 540/12 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG aus der alten Welt mit stabiler Premium-Positionierung. Das Tarif-Trio 142/18 (ambulant), 343/20 (stationär) und 540/12 (zahnmedizinisch) deckt Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen ab: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen. Stationär werden Privatarztbehandlung und Chefarztleistungen bis zur 5-fachen GOÄ erstattet. Zahnersatz wird zu 60 Prozent ersetzt, ohne jährliche Summenbegrenzung. Der Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Versicherungsjahr ist charakteristisch für diesen Segment-Tarif.

Geschlossene Tarife aus der alten Welt verzeichnen typischerweise eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was über die Jahre zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen eine Gelegenheit eröffnen, Prämien zu senken und möglicherweise zu besseren oder gleichwertigen Leistungen zu gelangen. Ob die Altersrückstellungen vollständig übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt, hängt vom konkreten Wechselziel ab und muss einzeln geprüft werden.

Ob ein Tarifwechsel ohne Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für den AXA PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif der alten Welt: Konsequenzen für Versicherte

Der AXA 142/18, 343/20, 540/12 AW ist nicht mehr für Neukunden verfügbar, aber Bestandsversicherte der AXA können weiterhin in solche Tarife wechseln, wenn sie innerhalb der AXA ein Tarifwechselrecht nach §204 VVG wahrnehmen. Tarife aus der alten Welt werden heute kaum noch aktiv beworben; sie gelten als Alt-Produkte, die ihre beste Zeit gehabt haben. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da Neuzugänge ausbleiben und die verbleibenden Versicherten sukzessive älter werden.

Diese demografische Konstellation führt zu Beitragsanhebungen, die deutlich über dem Durchschnitt jüngerer Tarife liegen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt den Bestandstarif-Markt und kann gezielt identifizieren, in welche modernen AXA-Tarife ein Wechsel sinnvoll ist, um dieser Negativspirale zu entgehen.

Tarifwechsel in der AXA: Bedingungen und Chancen

Die Möglichkeit eines §204 VVG Wechsels gilt ausschließlich innerhalb der AXA; ein Versichererwechsel ist damit nicht gemeint. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich oder fällt deutlich kürzer aus. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um zu erfahren, welche AXA-Tarife für Ihre Situation verfügbar sind und mit welchen Einsparungspotenzialen Sie rechnen können. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung und Handlungsperspektiven

Alte-Welt-Tarife wie der AXA 142/18, 343/20, 540/12 AW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Die Ursachen liegen in der schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft, gestiegenen medizinischen Kosten und fallenden Kapitalzinserträgen. Mit dem hohen Selbstbehalt von 1.550 EUR sind auch Versicherte mit niedrigerem Versorgungsbedarf zusätzlich belastet. Gerade deshalb lohnt sich ein Blick auf Alternativtarife der AXA.

Ein interner Tarifwechsel kann häufig zu niedrigeren Prämien führen, ohne dass Sie die AXA als Versicherer wechseln müssen. Die genaue Einsparung hängt davon ab, welche Leistungskombination Sie anstreben: ein Tarif mit reduziertem Selbstbehalt, gleicher Zahnersatz-Quote, aber moderaterem Versicherertarif könnte die Lösung sein. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung Ihres Tarifs nachzuvollziehen. Jetzt anmelden und lassen Sie sich zeigen, welche Einsparungen möglich sind.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 343/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Stationär werden Privatarztbehandlung und persönliche Chefarztleistungen bis zur 5-fachen GOÄ übernommen, Chefarzt-Zusätze ohne vorherige Zusage. Bei Zahnersatz und Zahnbehandlung gelten 60 Prozent Erstattung ohne Jahreshöchstgrenze. Psychotherapie wird ambulant mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80 Prozent erstattet. Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser und 935 EUR für Kontaktlinsen sind enthalten, ebenso Hilfsmittel wie Prothesen, Bandagen und Sprechgeräte. Naturheilverfahren werden bis zur Höhe der Schulmedizin-Kosten erstattet, Vorsorgeuntersuchungen wie Impfungen gegen Grippe, Tetanus und Hepatitis sind abgedeckt.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, AXA nimmt keine Neukunden mehr auf. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte über einen §204 VVG Tarifwechsel in diesen Tarif wechseln, wenn sie das wünschen. Die geschlossene Struktur führt zu einer schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft, was die Beitragsentwicklung beschleunigt. Geschlossene Tarife wie dieser werden daher oft mit unterdurchschnittlicher Prämienstabilität assoziiert, besonders in der alten Welt.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär und zahnmedizinisch). Diese Höhe positioniert den Tarif im Premium-Segment und ist typisch für ältere, umfassend ausgestattete Tarife. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr neu berechnet und gilt nicht pro Versicherungsfall. Mit diesem Selbstbehalt zahlen Sie einen wesentlichen Eigenanteil, bis die jährliche Grenze erreicht ist.
Ja, wenn Sie bereits AXA-versichert sind, können Sie nach §204 VVG intern wechseln. Dies ist ein starker Grund, die verfügbaren AXA-Alternativen zu prüfen, insbesondere angesichts der regelmäßigen Beitragserhöhungen dieses alten Bestandstarifs. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder fällt vereinfacht aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.
Die Frage hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.550 EUR und die Zugehörigkeit zur alten Welt machen diesen Tarif bei fortgesetzten Beitragserhöhungen weniger attraktiv. Wenn Sie jünger sind oder gute Gesundheit genießen, könnten neuere AXA-Tarife mit reduziertem Selbstbehalt und ähnlichen Leistungen deutlich günstiger sein. Andererseits: Falls Sie älter sind und der hohe Selbstbehalt Sie finanziell nicht belastet, könnte ein Wechsel riskanter ausfallen, da eine Gesundheitsprüfung anfallen könnte. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann für Sie analysieren, welche konkreten Wechsel-Optionen passen und wo die realen Einsparungen liegen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert