AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 343/20, VITAL-Z AW: Tarif und Tarifwechseloptionen

Der AXA 142/18, 343/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit hochwertiger ambulanter und stationärer Versorgung ausgestattet ist. Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, sieht stationär eine Privatarztbehandlung vor und bietet eine 75-prozentige Erstattung für Zahnersatz. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif im mittleren bis gehobenen Segment. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent enthalten, danach zu 80 Prozent; Sehhilfen werden bis 825 Euro bei Mehrstärkengläsern erstattet.

Als geschlossener Bestandstarif hat dieser Versicherungsvertrag mit demografischen Veränderungen zu kämpfen: Das Versichertenkollektiv wird älter und schrumpft, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Innerhalb der AXA besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. In vielen Fällen können solche Wechsel die Prämie senken und gleichzeitig Altersrückstellungen teilweise erhalten bleiben. Welche Alternativen konkret erreichbar sind, hängt von der individuellen Situation und den verfügbaren Zieltarifen ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann aufzeigen, ob für Sie ein günstigerer AXA PKV-Tarif zu besseren oder gleichwertigen Bedingungen erreichbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 343/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif für die AXA-Versicherten?

Der AXA 142/18, 343/20, VITAL-Z AW nimmt keine Neukunden mehr auf; bestehende Versicherte dieses Versicherers können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG jedoch weiterhin in solche Tarife wechseln oder aus ihnen hinaus optimieren. Ein geschlossenes Versichertenkollektiv führt zu einer Überalterung und schrumpfenden Risikogemeinschaft, wodurch die durchschnittliche Beitragsentwicklung unter Druck gerät. Für Versicherte bedeutet dies: Der Tarif wird regelmäßig mit Beitragserhöhungen konfrontiert, die stärker ausfallen als in offenen Tarifen mit ausgeglichenerem Altersaufbau.

Ältere oder geschlossene Tarife werden von Versicherern nicht mehr aktiv beworben, und eine öffentliche Tariflistung ist oft nicht mehr vorhanden. Hier hilft Expertise: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann prüfen, welche Wechseloptionen innerhalb der AXA für Sie persönlich rentabel sind - ohne dass Sie die vorhandenen Leistungen aufgeben müssen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen für AXA-Versicherte

Der §204 VVG erlaubt Ihnen einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA, ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage einer erneuten Gesundheitsprüfung: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse lässt sich schnell klären, ob lohnende Alternativen innerhalb der AXA vorhanden sind. Unser Sachverständiger kann die Deckungslücken und Beitragspotenziale Ihres aktuellen Tarifs bewerten und konkrete Wechselszenarien durchrechnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet die Grundlage für eine informierte Entscheidung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif: Handlungsspielraum nutzen

Der AXA 142/18, 343/20, VITAL-Z AW ist als geschlossener Alte-Welt-Tarif einer steigenden Prämienlast ausgesetzt. Das schrumpfende und überalterte Versichertenkollektiv kann medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge nicht durch Neue-Welt-Effekte abfedern, weshalb sich die Beiträge unterdurchschnittlich positiv entwickeln. Hinzu kommen die regulären Anpassungen aufgrund von Leistungsausweitung und administrativen Änderungen, die den Druck auf geschlossene Tarife zusätzlich erhöhen.

Ein Tarifwechsel kann hier helfen: Häufig finden sich innerhalb der AXA Tarife mit besserer Kostendynamik, in die Sie mit ähnlichen oder besseren Leistungen wechseln können. Der genaue Vergleich zeigt auf, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung oder mit voller Anrechnung der Altersrückstellungen möglich ist. Unsere Analyse gibt Ihnen Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Schauen Sie sich zudem den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite an: Dort sehen Sie, wie dieser Tarif historisch reagiert hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf. Jetzt anmelden für eine persönliche Bewertung.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 343/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent gedeckt, danach 80 Prozent. Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung; der Chefarzt behandelt persönlich bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Zahnbehandlung ist 100-prozentig gedeckt; Zahnersatz wird zu 75 Prozent erstattet (bis 825 Euro jährlich im ersten Jahr, kumulativ bis 5.000 Euro über fünf Jahre). Kieferorthopädie ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs zu 100 Prozent enthalten.
Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden. Das bedeutet, die AXA akzeptiert keine neuen Versicherten mehr in diesen Tarif. Das Versichertenkollektiv wird dadurch älter und schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch über einen Tarifwechsel nach §204 VVG in oder aus diesem Tarif wechseln und damit ihre Situation optimieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dies ist ein mittlerer bis gehobener Selbstbehalt, der monatlich etwa 130 Euro in die eigene Tasche bedeutet. Für Vorsorgeleistungen gilt die Selbstbeteiligung ebenfalls, und wenn Sie Vorsorge in Anspruch nehmen, entfällt eine mögliche Beitragsrückerstattung.
Ja, Sie können innerhalb der AXA nach §204 VVG einen Tarifwechsel durchführen. In vielen Fällen stehen günstigere Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen zur Verfügung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft gezielt, welche Wechseloptionen für Ihre Situation rentabel sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Altersrückstellungen übernommen werden, ist tarifabhängig. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Als geschlossener Alte-Welt-Tarif mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen ist ein Wechsel in der Regel lohnend, wenn eine stabile oder besser positionierte Alternative verfügbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, ob ein Wechsel ohne Beitragsnachteil oder mit besseren Leistungen möglich ist. Besonders wenn Ihr Alter oder Ihre Gesundheit einen Wechsel zunehmend erschweren, sollten Sie diese Option zeitnah nutzen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert