AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Tarifprofil: AXA 142/18, 344/20, 541/18 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/18, 344/20, 541/18 AW aus der Alten Welt kombiniert attraktive zahnmedizinische Leistungen mit breiter Ambulanz- und Stationärversorgung. Mit einer Selbstbeteiligung von 1.550 EUR pro Versicherungsjahr, GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen und 72-prozentiger Erstattung für Zahnersatz richtet sich dieser Tarif an Bestandsversicherte, die Wert auf umfassende Zahndeckung legen. Die Stationärversorgung erfolgt im Mehrbettzimmer ohne private Arztwahl; psychotherapeutische Leistungen sind mitversichert.

Das Schließen des Tarifs deutet auf ein schrumpfendes Versichertenkollektiv hin, was mittelfristig Druck auf die Beitragsentwicklung ausübt. Wer sich einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bei der AXA überlegt, kann in vielen Fällen von Altersrückstellungen profitieren und eine niedrigere Prämie erreichen. Die Ansparungen zur Beitragsausgleichsrücklage bleiben dabei tendenziell erhalten, ohne dass eine vollständige Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA PKV-Tarife für Ihre persönliche Situation wirtschaftlicher sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 344/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der AXA 142/18, 344/20, 541/18 AW geschlossen?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in einen günstigeren Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft wechseln, sofern ein passendes Angebot vorhanden ist. Die Risikogemeinschaft dieses alten Tarifs verkleinert sich kontinuierlich, da die Versicherten älter werden und keine Neueintritte erfolgen.

Diese demografische Entwicklung führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, besonders bei älteren Bestandstarifen. Geschlossene Tarife aus der Alten Welt werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv vermarktet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt solche Alt-Tarife genau und kann evaluieren, welche internen Wechselmöglichkeiten für Ihre Altersrückstellungen und Gesundheitssituation verfügbar sind.

Tarifwechsel beim AXA 142/18, 344/20, 541/18 AW: Optionen und Voraussetzungen

Ein Wechsel in einen anderen AXA-Tarif erfolgt intern nach §204 VVG, ohne dass Sie die Versicherung kündigen müssen. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden, was die Prämie im neuen Tarif senkt. Häufig ist auch keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, besonders wenn Sie keine neuen Leistungen hinzuwählen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche AXA-Tarife angeboten werden und ob der Wechsel zu Einsparungen führt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine personalisierte Empfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/18, 344/20, 541/18 AW: Handlungsfähig bleiben

Alte-Welt-Tarife mit hoher Selbstbeteiligung wie dieser 1.550-EUR-Tarif erfahren regelmäßig Beitragserhöhungen, da die Risikogemeinschaft überaltert und medizinische Kosten steigen. Ein geschlossener Bestandstarif profitiert nicht von Neuzugängen mit stabilerer Altersstruktur; die Kostenentwicklung wird dadurch zusätzlich belastet.

Ein §204 VVG Tarifwechsel ist oft die kostengünstigere Gegenmaßnahme. Viele Versicherte reduzieren ihre Prämie um 10-30 Prozent, indem sie in einen neueren, kleineren Selbstbehalt oder einen offenen, besser gemanagten Tarif wechseln. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Webseite belegt diese Entwicklung und zeigt, dass reaktives Handeln wirtschaftlich ist. Klären Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, welche Alternativen zur Verfügung stehen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 344/20, 541/18 AW

Ambulant erhalten Sie bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze für ärztliche, 2,5-fache für technische und 1,3-fache für Laborleistungen. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach mit 80%, erstattet. Sehhilfen sind versichert mit bis zu 200 EUR für einfache Gläser, bis 825 EUR für Mehrstärkengläser und Kulanzleistungen für Hilfsmittel wie Hörhilfen und Einlagen. Stationär werden Regel- und Belegarztleistungen im Mehrbettzimmer übernommen. Zahnersatz wird zu 72%, Zahnbehandlung zu 90%, Kieferorthopädie zu 81% erstattet, ohne Jahresobergrenzen.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Für Bestandsversicherte der AXA gilt jedoch das Wechselrecht nach §204 VVG; Sie können intern zu einem anderen, oft günstigeren AXA-Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu höheren Beitragsentwicklungen. Ein Wechsel zu einem offenen oder neueren Tarif mit besserer Altersstruktur kann Ihre Prämie stabilisieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe ist charakteristisch für ältere Tarife der Alten Welt und ermöglicht günstigere Basisprämien. Allerdings wirkt sich ein hoher Selbstbehalt bei häufigen Inanspruchnahmen, besonders bei Zahnersatz, spürbar aus.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In den meisten Fällen können Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, was die Prämie senkt. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, tendenziell kommen Sie mit günstigen oder besseren Bedingungen davon. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen verfügbar sind. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte ja. Der hohe Selbstbehalt von 1.550 EUR und die geschlossene Risikogemeinschaft führen zu stärkeren Beitragssteigerungen. Neuere oder offene AXA-Tarife bieten oft günstigere Prämien, niedrigere Selbstbehalte und ähnliche Leistungen. Ihr Alter, Ihre Gesundheitssituation und die verfügbaren Alternativen sind entscheidend. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft im Einzelfall, ob und um wie viel Sie durch einen Tarifwechsel sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert