AXA 142/18, 344/20, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 142/18, 344/20, 541/20 AW im Profil
Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit den Tarifen 142/18, 344/20 und 541/20 einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt an, der sich durch hochwertige Leistungen in den Bereichen ambulante Versorgung, Krankenhausaufenthalt und Zahnmedizin auszeichnet. Mit GOÄ-Erstattungen bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen) und einer Zahnersatz-Quote von 80 Prozent wendet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine umfassende Leistungsabdeckung mit moderaten Zuzahlungen anstreben. Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif nimmt der AXA 142/18, 344/20, 541/20 AW keine neuen, externen Kunden auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft damit kontinuierlich, was langfristig zu Beitragserhöhungen beiträgt. Doch für Bestandsversicherte der AXA besteht weiterhin die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der gleichen Gesellschaft. Solche Wechsel können in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren oder sogar verbessern. Ziel ist es, die bestehenden Altersrückstellungen zu optimieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, herauszufinden, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf den vollständigen Katalog geschlossener und offener Tarife und kann Ihnen einen AXA PKV-Tarif empfehlen, der optimal zu Ihren Bedürfnissen passt.
Basismerkmale
142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
344/20: Regel- und Belegarztleistungen.
344/20: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



