AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 344/20, 541/20 AW im Profil

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit den Tarifen 142/18, 344/20 und 541/20 einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt an, der sich durch hochwertige Leistungen in den Bereichen ambulante Versorgung, Krankenhausaufenthalt und Zahnmedizin auszeichnet. Mit GOÄ-Erstattungen bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen) und einer Zahnersatz-Quote von 80 Prozent wendet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine umfassende Leistungsabdeckung mit moderaten Zuzahlungen anstreben. Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr.

Als geschlossener Tarif nimmt der AXA 142/18, 344/20, 541/20 AW keine neuen, externen Kunden auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft damit kontinuierlich, was langfristig zu Beitragserhöhungen beiträgt. Doch für Bestandsversicherte der AXA besteht weiterhin die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der gleichen Gesellschaft. Solche Wechsel können in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren oder sogar verbessern. Ziel ist es, die bestehenden Altersrückstellungen zu optimieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, herauszufinden, ob ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf den vollständigen Katalog geschlossener und offener Tarife und kann Ihnen einen AXA PKV-Tarif empfehlen, der optimal zu Ihren Bedürfnissen passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 344/20, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der AXA 142/18, 344/20, 541/20 AW ein geschlossener Tarif?

Ein geschlossener Tarif steht neuen Versicherten nicht mehr zur Verfügung. Das heißt: Falls Sie noch nicht bei der AXA mit diesem Tarif versichert sind, können Sie von außen nicht mehr einsteigen. Allerdings gilt diese Beschränkung nur für externe Neukunden. Bestehende Versicherte der AXA können im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in solche Tarife hineinwechseln, ohne dabei den Versicherer zu wechseln.

Geschlossene Tarife wie der 142/18, 344/20, 541/20 AW erleben eine schrumpfende Risikogemeinschaft. Das bedeutet: Weniger Versicherte teilen sich die Versicherungskosten, die Altersstruktur wird älter, und die Prämien geraten unter Druck. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt diesen Effekt aus langjähriger Praxis und empfiehlt häufig, geschlossene Tarife zu prüfen, um Sie vor weiteren Erhöhungen zu bewahren.

Tarifwechsel im AXA 142/18, 344/20, 541/20 AW - Welche Optionen gibt es?

Der wichtigste Punkt für Bestandsversicherte der AXA: Sie können Ihren aktuellen Tarif gegen einen anderen AXA-Tarif wechseln, ohne die Versicherungsgesellschaft zu verlassen. Dies ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings gelten hier individuelle Regelungen: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welcher AXA-Tarif zu Ihrem Profil passt und wie ein Wechsel konkret ablaufen würde. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen alle Möglichkeiten auf und spart Ihnen langwierige Recherche. Jetzt anmelden und starten Sie die Analyse.

Beitragserhöhungen im AXA 142/18, 344/20, 541/20 AW - Was nun?

Der geschlossene Status des 142/18, 344/20, 541/20 AW ist ein struktureller Treiber für Beitragserhöhungen. Während ein offener Tarif von neuen jungen Versicherten profitiert, die die Altersstruktur stabilisieren, schrumpft die Gemeinschaft bei diesem Tarif kontinuierlich. Die verbleibenden Versicherten tragen die Versicherungskosten und medizinischen Risiken untereinander, was zu überproportionalen Prämiensprüngen führt.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem moderneren AXA-Angebot kann eine sinnvolle Antwort sein. In vielen Fällen sind günstigere Beiträge mit gleichwertigen oder besseren Leistungen zu erreichen. Der Aufwand ist gering, da Sie bei der AXA bleiben und Ihre Altersrückstellungen tendenziell erhalten bleiben. Werfen Sie zudem einen Blick auf Beitragserhöhungs-Chart - dieser zeigt Ihnen die Beitragsentwicklung der AXA-Tarife und hilft Ihnen, die Dringlichkeit eines Wechsels einzuschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen eine maßgeschneiderte Empfehlung und damit einen klaren nächsten Schritt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 344/20, 541/20 AW

Der Tarif bietet ambulante Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Bei Psychotherapie zahlt die Versicherung 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80 Prozent. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet (bei bis zu +/- 6 Dioptrien). Zahnbehandlung und Prophylaxe sind zu 100 Prozent abgedeckt, Zahnersatz zu 80 Prozent ohne Jahresobergrenze. Zahnspangen werden zu 90 Prozent erstattet. Im Krankenhaus erfolgt die Versorgung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztrecht mit Regel- und Belegarztleistungen bis zu den Höchstsätzen.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen, externen Kunden aufnimmt. Für AXA-Bestandsversicherte bleibt ein interner Tarifwechsel gemäß §204 VVG möglich - ohne den Versicherer zu wechseln. Geschlossene Tarife führen zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und damit zu erhöhtem Druck auf die Prämien, da die gleichen Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Diesen Betrag muss der Versicherte in ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Behandlungen selbst tragen, bevor die Versicherung einspringt. Mit 1.550 Euro liegt dieser Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment und richtet sich an Versicherte, die dafür höhere Leistungen und bessere Erstattungssätze in Kauf nehmen.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie innerhalb der AXA in einen anderen Tarif wechseln (§204 VVG). Ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen. Ihre Altersrückstellungen werden häufig übernommen, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen alle Chancen auf. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen übernommen werden können, muss verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm einschätzen.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Leistungsanforderungen ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.550 Euro und die bereits hohen Erstattungssätze (GOÄ-Höchstsätze, 80% Zahnersatz) sprechen dafür, dass ein Wechsel in höherem Alter oder bei schlechterer Gesundheit schwierig wird. Andererseits: Der geschlossene Status bedeutet steigende Beiträge, weshalb viele Versicherte von einem Wechsel profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt Ihren Fall individuell und zeigt auf, welche Alternativen für Sie verfügbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert