AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 344/20, 544/20 AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit diesem geschlossenen Bisex-Tarif eine umfassende Versorgung mit Höchstsatzvergütung. Die ambulante GOÄ-Erstattung reicht bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Besonders hochwertig fällt die Zahnversorgung aus: Zahnbehandlungen werden zu 100%, Zahnersatz zu 50% und Kieferorthopädie zu 90% erstattet. Der jährliche Selbstbehalt von 1.550 Euro positioniert diesen Tarif im Premium-Segment der alten Welt.

Als geschlossener Tarif steht dieser Tarif für Neukunden nicht mehr offen, doch bestehende AXA-Versicherte können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln und oft von niedrigeren Beiträgen profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft älterer Tarife führt häufig zu stärkeren Beitragserhöhungen, was den Wechsel zu einem modernen offenen Tarif gerade für jüngere Versicherte oder solche mit stabiler Gesundheit attraktiv macht. Hier kann eine fundierte Analyse zeigen, welche Alternativen wirtschaftlich und leistungstechnisch sinnvoll sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm genau, wie sich ein Wechsel im Rahmen des AXA PKV-Tarifs auswirken würde.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 344/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif der alten Welt: Was das für Versicherte bedeutet

Der AXA 142/18, 344/20, 544/20 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, d. h. externe Neukunden können nicht mehr versichert werden. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers profitieren allerdings von der Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um die Prämienentwicklung zu optimieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft in geschlossenen Tarifen führt regelmäßig zu deutlich erhöhten Beitragssteigerungen - ein Umstand, der sich in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter verschärfen wird.

Viele ältere Tarife werden heute nicht mehr öffentlich beworben, was Informationen zu ihnen schwer zugänglich macht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf ein vollständiges Verzeichnis geschlossener Tarife und kann beurteilen, welche Wechselmöglichkeiten innerhalb der AXA für die individuelle Situation sinnvoll sind. Seine Empfehlungen stützen sich auf die konkrete Gesundheitssituation und den aktuellen Versicherungsschutz.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Die Chance zur Beitragsoptimierung

Ein interner Tarifwechsel innerhalb der AXA ist der zentrale Mechanismus, um Beiträge zu senken, ohne die Versicherung zu wechseln. Bei einem solchen Wechsel werden die Altersrückstellungen in den meisten Fällen vollständig oder teilweise übernommen, was die Wechselprämien deutlich reduziert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die verfügbaren Optionen und zeigt auf, welche Wechsel zu einer realistischen Kostenersparnis führen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen die Grundlage für eine fundierte Entscheidung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Ausstieg und Alternativen

Alte, geschlossene Tarife wie der AXA 142/18, 344/20, 544/20 AW sind regelmäßigen, oft zweistelligen Beitragserhöhungen ausgesetzt. Die Ursachen liegen in der schwindenden Versichertenzahl, dem steigenden Durchschnittsalter der Risikogemeinschaft und den anhaltenden medizinischen Kostensteigerungen. Jedes Jahr, das verstreicht, wird die Dynamik wahrscheinlich stärker, da die Gemeinschaft überproportional schrumpft.

Der Tarifwechsel ist hier die häufig einzige wirtschaftliche Lösung. Ein Wechsel in einen modernen, offenen Tarif derselben Versicherungsgesellschaft kann die Prämienbelastung deutlich senken und bringt oft vergleichbare oder sogar bessere Leistungen mit sich. Schauen Sie sich die verfügbaren Optionen in unserem Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preisentwicklung Ihres aktuellen Tarifs gegen offene Alternativen abzuwägen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welche Wechselmöglichkeiten für Sie wirtschaftlich passen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 344/20, 544/20 AW

Der Tarif deckt ambulante GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen ab, mit Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, 30 psychotherapeutische Sitzungen zu 100% und danach zu 80%, Naturheilverfahren im Rahmen schulmedizinischer Kosten, sowie Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%. Stationär sind Regel- und Belegarztleistungen bis 3,5-fach GOÄ enthalten, psychotherapeutische Behandlung wird erstattet.
Der Tarif ist geschlossen: Externe Neukunden können nicht mehr versichert werden. Das bedeutet, die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was regelmäßig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt allerdings die Option eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG offen, um wirtschaftliche Alternativen zu nutzen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.550 Euro pro Versicherungsjahr. Mit diesem höheren Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im Premium-Segment der älteren Tarifgeneration. Er betrifft sowohl ambulante als auch stationäre Leistungen und Zahnversorgung, sodass sich die Sparquote bei den Prämien messbar auswirkt.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Sie zu einem günstigeren AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen, was den Wechsel wirtschaftlich attraktiv macht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen im Einzelfall behandelt werden, kann nur unser PKV-Sachverständiger nach einer genauen Prüfung verbindlich beurteilen.
Für die meisten Versicherten in diesem geschlossenen Bestandstarif dürfte ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll sein, besonders wenn die Gesundheit stabil ist und das Alter noch nicht zu fortgeschritten ist. Die steigenden Beiträge in geschlossenen Tarifen werden mit jedem Jahr deutlicher, während offene Tarife meist moderate Steigerungen aufweisen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren Alternativen und zeigt, unter welchen Bedingungen der Wechsel die beste Lösung darstellt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert