AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 142/18, 344/20, VITAL-Z AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 142/18, 344/20 und VITAL-Z der AXA Krankenversicherung AG kombiniert eine umfassende medizinische Versorgung mit attraktiven Zahnleistungen. Die ambulante GOÄ-Erstattung erfolgt bis zu den Höchstsätzen mit bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Die zahnärztliche Versorgung bietet bei Behandlung 100% Kostenübernahme und bei Zahnersatz 75% Erstattung. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 Euro pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif im höheren SB-Segment, was für Versicherte mit geringerer Inanspruchnahme attraktiv sein kann.

Als geschlossener Bestandstarif ist der AXA 142/18 nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende Versicherte desselben Versicherers können häufig über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln - sofern bessere Leistungen oder niedrigere Prämien das Ziel sind. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt in vielen Fällen zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was gerade bei diesem älteren Tarif zu prüfen lohnt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet diesen AXA PKV-Tarif im Kontext Ihrer persönlichen Situation und zeigt auf, welche Wechseloption die beste Lösung für Sie darstellt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für AXA-Versicherte?

Der Status geschlossen bedeutet, dass der Tarif 142/18, 344/20, VITAL-Z seit seiner Schließung keine neuen, externen Kunden mehr aufnimmt. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte - also Personen, die bereits bei der AXA Krankenversicherung AG versichert sind - über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in solche Bestandstarife wechseln. Dies ist ein wichtiges Recht, das oft unterschätzt wird, denn es eröffnet Optimierungschancen innerhalb der gewohnten Versichererbeziehung.

Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da kein Zuzug von Neukunden erfolgt. Diese demografische Entwicklung führt typischerweise zu überproportionalen Beitragserhöhungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die Dynamiken geschlossener Tarife genau und kann Sie sachkundig beraten, ob ein Wechsel in einen moderneren, offenen Tarif oder einen anderen AXA-Bestandstarif sinnvoll ist.

Tarifwechsel beim AXA 142/18, 344/20, VITAL-Z: Chancen und Ablauf

Ein Wechsel zu einem besseren oder günstigeren Tarif innerhalb der AXA ist über §204 VVG möglich. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, doch dies hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifkonstellation und identifiziert für Sie die beste Wechselstrategie. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche AXA-Tarife zu Ihrer Situation passen und wo echte Einsparungen oder Leistungsverbesserungen möglich sind. Jetzt anmelden und lassen Sie Ihre Optionen prüfen.

Beitragserhöhung im AXA 142/18, 344/20, VITAL-Z - Handlungsfähigkeit bewahren

Der Tarif ist ein Klassiker der Alten Welt und verfügt über eine seit Jahren geschlossene Risikogemeinschaft. Mit nur noch wenigen aktiven Versicherten sinkt die Beitragsstabilität deutlich: Medizinische Kostensteigerungen verteilen sich auf eine kleinere Basis, und die demografische Alterung des verbleibenden Versichertenkollektivs drückt zusätzlich auf die Prämien. Eine Beitragserhöhung ist daher nicht überraschend, sondern strukturell zu erwarten.

Der §204 VVG-Tarifwechsel bietet hier oft einen Ausweg: Durch Wechsel zu einem moderneren, günstigeren Tarif lassen sich in vielen Fällen deutliche Einsparungen realisieren, häufig auch ohne Leistungsverzicht. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite, um zu sehen, wie Ihre Beitragsentwicklung einzuordnen ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen konkret, mit welchem neuen AXA-Tarif Sie besser fahren und wie der Wechsel ablaufen kann. Jetzt anmelden und sichern Sie sich bessere Konditionen.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 344/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Laborleistungen). Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet. Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100% pro Versicherungsfall, danach 80%. Stationär erfolgt Regelarztbehandlung, zahnärztlich 100% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz, KFO unter 18 Jahren zu 100%, danach zu 75%.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich, sofern diese Vorsorgeleistungen nutzen möchten oder bei Beitragserhöhungen einen günstigeren Tarif suchen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen - ein Grund, die Wechseloptionen zu prüfen.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.550 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen, auch für Zahnbehandlung und Vorsorgeleistungen. Dies ist ein höheres Selbstbeteiligungsniveau, das sich für Versicherte mit geringerer jährlicher Inanspruchnahme und stabilem Gesundheitszustand rechnen kann, da die Prämie dadurch moderater ausfällt.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter können Sie über §204 VVG in einen günstigeren AXA-Tarif wechseln. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig - doch dies muss im Einzelfall geprüft werden. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Optionen bestehen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und der bisherigen Beitragsentwicklung ab. Für Versicherte, die mit dem 1.550 EUR Selbstbehalt oder den Zahnersatz-Obergrenzen (max. 5.000 EUR jährlich) belastet sind, kann ein neuerer offener Tarif mit besseren Konditionen attraktiv sein. Ebenso, wenn die Beitragserhöhungen überproportional ausfallen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und empfiehlt die beste Wechseloption für Sie.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert