AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Tarifprofil: AXA 142/18, 344/20, Z 100/ZS 60 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA mit den Modulen 142/18, 344/20 und Z 100/ZS 60 AW gehört zur älteren Tarifgeneration und ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Das Tariffächerwerk verbindet ambulante Höchstsatzvergütung bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, stationäre Versorgung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung und Zahnersatz zu 60 Prozent. Mit einem Selbstbehalt von 1.550 EUR jährlich positioniert sich dieser Tarif im höheren Segment eigenfinanzieller Kostenübernahme; allerdings deckt er psychotherapeutische Sitzungen bis 30 Stück zu 100 Prozent und bis 825 EUR für Mehrstärkengläser ab.

Geschlossene Tarife wie dieses Fächerwerk erleben typischerweise eine schrumpfende Versichertengemeinschaft, was strukturell zu erhöhten Beitragssteigerungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen die Prämie senken und gleichzeitig Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernehmen, sofern ein verfügbarer Zieltarif günstigere Konditionen bietet. Die genaue Machbarkeit hängt von der individuellen Situation ab und muss mit unserem Sachverständigen geklärt werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob für Ihre Situation ein optimierter AXA-Tarif infrage kommt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Möglichkeiten gründlich durch.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist dieser AXA-Tarif geschlossen?

Der Tarif 142/18, 344/20, Z 100/ZS 60 AW nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf; er ist eine sogenannte geschlossene Altgeneration, die AXA nicht mehr aktiv vertreibt. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers haben jedoch ein gesetzliches Recht, innerhalb derselben AXA in solche Tarife zu wechseln, sofern sie keine Beitragsrückerstattung fordern und gemäß §204 VVG die Bedingungen erfüllt sind. Eine schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überproportionalen Prämiensteigerungen in älteren, geschlossenen Tarifen.

Ältere Tarife wie dieser werden oft nicht mehr in öffentlichen Listenwerken genannt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch geschlossener AXA-Tarife und kann beurteilen, ob solche Module für Ihre Situation passen oder ob ein Wechsel in einen geöffneten Tarif desselben Versicherers Beitragsersparnis verspricht.

Tarifoptimierung und Wechsel in der AXA

Versicherte dieses AXA-Tarifs können auf der Grundlage von §204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln, ohne dass ein Wechsel zu einem anderen Versicherer nötig ist. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - allerdings hängt der Umfang von der Art und Zielgestaltung des Tarifwechsels ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Tarifprofil und erkennt verfügbare Alternativen mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Zielmodule passen und welche Ersparnisse realistisch sind - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen und Handlungsoptionen

Dieser geschlossene AXA-Tarif erfährt typischerweise stärkere Beitragssteigerungen als offene Tarife, weil die Risikogemeinschaft schrumpft und sich das Durchschnittsalter der Versicherten erhöht. Medizinische Kostensteigerungen treffen einen kleineren Versichertenstamm, was sich in überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen spiegelt. Ein Tarifwechsel nach §204 VVG stellt daher häufig eine wirtschaftlich sinnvolle Antwort dar.

Der Wechsel in einen neueren, offenen AXA-Tarif kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen und dabei sogar gleichwertige oder bessere Leistungen bieten. Im Beitragserhöhungs-Chart können Sie die historische Entwicklung dieses Tarifs nachvollziehen und mit aktuellen Alternativen vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet konkret, welche Optimierung für Ihre Altersgruppe und Gesundheitssituation passt - Jetzt anmelden und erfahren Sie Ihre persönlichen Sparpotenziale.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 344/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, psychotherapeutische Behandlung 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent, danach 80 Prozent. Sehhilfen werden erstattet bis 825 EUR für Mehrstärkengläser und bis 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen. Stationär deckt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen im Mehrbettzimmer ab. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, zusammen mit Zahnbehandlung und Kieferorthopädie bis maximal 511,29 EUR pro Jahr zu 100 Prozent. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue externe Versicherte werden nicht mehr aufgenommen. Bestandsversicherte der AXA können jedoch gemäß §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln, falls sie ihn optimieren möchten. Geschlossene Tarife erleben typischerweise eine schrumpfende Risikogemeinschaft, die tendenziell zu stärkeren Prämiensteigerungen führt als bei offenen Tarifen mit stabiler oder wachsender Versichertenbasis.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Er ist ein vergleichsweise hoher Selbstbehalt und positioniert diesen Tarif im Premium-Segment mit höherer Eigenverantwortung des Versicherten. Der Selbstbehalt gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen und kommt erst nach der Beitragsleistung zum Tragen.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter gemäß §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen übernimmt die AXA die Altersrückstellungen oder Teile davon, häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob erneute Gesundheitsfragen gestellt werden und wie Ihre Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom Zieltarif und individuellen Faktoren ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Optionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn Sie hohe Prämiensteigerungen erleben oder Ihre aktuelle Abdeckung nicht mehr Ihren Bedürfnissen entspricht. Der hohe Selbstbehalt von 1.550 EUR und die Mehrbettzimmer-Regelung im stationären Bereich machen diesen Tarif eher für gesunde Versicherte attraktiv. Für jüngere Versicherte mit geringem Morbiditätsrisiko, ebenso für Ältere mit Optimierungsbedarf, empfiehlt sich eine persönliche Analyse. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet konkret, ob ein Wechsel Ersparnisse und bessere Leistungsbalance bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert