AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.550 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/18, 344/20, ZPRO AW im Überblick

Der AXA 142/18, 344/20, ZPRO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alte-Welt-Generation und richtet sich an Bestandsversicherte, die bereits in der AXA PKV versichert sind. Der Tarif kombiniert umfangreiche Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 1.550 EUR pro Versicherungsjahr: Ambulante Behandlungen werden bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach) erstattet, stationär erfolgt die Versorgung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung, und die Zahnversicherung ZPRO deckt Zahnbehandlung zu 100% sowie Zahnersatz zu 60% ab.

Als Bestandstarif ohne Öffnung für Neukunden ist der 142/18, 344/20, ZPRO AW einer sinkenden Risikogemeinschaft ausgesetzt, was die Beitragsentwicklung in den kommenden Jahren verschärfen dürfte. Für viele Versicherte in diesem Tarif bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an: Innerhalb der AXA können Sie in modernere offene Tarife wechseln, die von aktiver Kundenakquisition und einer ausgewogeneren Altersstruktur profitieren und tendenziell bessere Prämienaussichten bieten. In vielen Fällen bleiben dabei Altersrückstellungen erhalten oder werden mit Gesundheitsprüfung übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Wechseloptionen für Ihren AXA PKV-Tarif verfügbar sind und wie Sie optimieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.550 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/18, 344/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was das für Sie bedeutet

Der AXA 142/18, 344/20, ZPRO AW ist seit Jahren nicht mehr für neue, externe Kunden zugänglich - das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch weiterhin in diesen Tarif hineinwechseln oder innerhalb desselben Versicherers in der Regel zu besseren Bedingungen wechseln, was die §204 VVG-Regelung erlaubt. Diese schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen, da die verbleibenden Versicherten die gestiegenen Kosten tragen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von AXA nicht aktiv neu beworben und sind oft schwer auffindbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt solche Tarife aus umfangreicher Erfahrung und kann einschätzen, ob ein Wechsel zu einem lebendigeren, jüngeren Tarif-Kollektiv sinnvoll ist - und welche Altersrückstellungen Sie dabei mitnehmen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Optionen

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist ausschließlich innerhalb der AXA möglich. Dabei können Sie in einen offenen oder jüngeren Tarif wechseln und profitieren tendenziell von stabileren Beitragstrends. Ob erneute Gesundheitsfragen gestellt werden und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie alle Wechselmöglichkeiten und zeigt auf, wo Sie mit vergleichbaren oder besseren Leistungen Beiträge sparen können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie die Chancen und Risiken eines Wechsels im Detail. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine Übersicht Ihrer Optionen.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Handlungsbedarf

Der 142/18, 344/20, ZPRO AW trägt die klassischen Lasten eines geschlossenen Alte-Welt-Tarifs: Die Versichertenzahl sinkt, das Durchschnittsalter steigt, und die medizinischen Kosten verteilen sich auf immer weniger Schultern. Während offene Tarife von neuen, jüngeren Kunden profitieren, tragen ältere geschlossene Tarife diesen Druck allein und erleben daher Prämiensprünge, die oft deutlich über dem Inflationsausgleich liegen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist oft die wirtschaftlich sinnvolle Antwort. Viele Bestandsversicherte finden in moderneren AXA-Tarifen vergleichbare oder bessere Leistungen zu niedrigeren Beiträgen. Schauen Sie sich auf der AXA-Anbieterseite den Beitragserhöhungs-Chart an und erkennen Sie die Kostendynamik Ihres eigenen Tarifs. Anschließend können Sie prüfen, ob unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse für Sie sinnvoll ist: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine bewertete Empfehlung zu den besten Wechselzielen.

Häufige Fragen zum AXA 142/18, 344/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor). Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100% pro Versicherungsfall enthalten, danach 80%. Sehhilfen werden mit bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser oder 935 EUR für Mehrstärken-Kontaktlinsen erstattet (Anspruch alle 2 Jahre). Stationär erfolgt Versorgung im Mehrbettzimmer. Die Zahnversicherung ZPRO deckt Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60% ab; mit Prophylaxeprogramm steigt dieser Prozentsatz um bis zu 5 Punkte jährlich auf maximal 100%.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt seit Jahren keine neuen Kunden auf, sondern steht ausschließlich AXA-Bestandsversicherten für interne Tarifwechsel offen. Das bedeutet eine schrumpfende Risikogemeinschaft, sinkende Altersstruktur und überproportionale Beitragsanhebungen. Bestandskunden profitieren hingegen vom §204 VVG-Wechselrecht innerhalb der AXA und können in offenere, jüngere Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.550 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater, mittlerer SB-Level: Weder vollständig kostenfrei noch extrem hoch. Er reduziert die Prämie gegenüber einem Tarif ohne SB, belastet Sie aber im Krankheitsfall mit einem vierstelligen Jahresbudget, bevor die Versicherung voll erstattet.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln - etwa in einen offenen oder jüngeren Tarif mit besserer Prämienentwicklung. In vielen Fällen bleiben Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise erhalten. Ob erneute Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie viel Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt stark vom Alter, der Gesundheit und den verfügbaren Alternativen ab. Für ältere Versicherte in geschlossenen Tarifen lohnt sich eine Überprüfung oft besonders, weil die Beitragsdynamik ungünstig ist. Jüngere Versicherte können ebenfalls von einem Wechsel profitieren, wenn sie leistungsgleich oder besser versichert sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie persönlich, ob und in welchen Tarif ein Wechsel in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert