AXA 142/20, 341/20, 540/12 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 142/20, 341/20, 540/12 AW im Überblick
Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit klassischem Leistungsprofil: Die Module 142/20 (ambulant), 341/20 (stationär) und 540/12 (Zahn) kombinieren GOÄ-Höchstsätze, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung und 60 Prozent Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Ein Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr liegt im Standard-Segment. Das Tarif-Portfolio aus der alten Welt richtet sich an Versicherte, die Premium-Leistungen im klassischen Design schätzen.
Interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist ein häufig lohnenswerter Weg, um bei einer Beitragserhöhung zu sparen. Dieser geschlossene Tarif gehört zu einem schrumpfenden Versicherungskollektiv, was die Beitragsdynamik im oberen Bereich hält. Viele Bestandsversicherte der AXA finden durch einen Wechsel zu moderneren offenen Tarifen gleichwertige oder bessere Leistungen zu deutlich niedrigeren Prämien. In der Regel können Altersrückstellungen dabei teilweise oder vollständig mitgenommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen im AXA-Portfolio für Ihre Situation passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuellen Leistungen und findet Optimierungspotenziale innerhalb der AXA.
Basismerkmale
142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
341/20: Privatarztbehandlung.
341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
540/12: Keine Summenbegrenzung.
540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



