AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 142/20, 341/20, 541/18 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die Wert auf umfangreiche Leistungen mit moderatem Selbstbehalt legen. Mit 500 € jährlicher Selbstbeteiligung, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Arzthonorare), Einbettzimmer bei stationärer Behandlung und einer Zahnersatz-Quote von 72 % bietet dieser Tarif eine solide Absicherung in allen Versorgungsbereichen. Psychotherapie, Sehhilfen und Naturheilverfahren gehören ebenso zum Leistungsspektrum wie Chefarztbehandlung auf Privatarztniveau.

Als Tarif der Alten Welt mit geschlossener Risikogemeinschaft unterliegt der AXA-Tarif 142/20, 341/20, 541/18 AW dem Druck eines schrumpfenden Versichertenkollektivs und demografischer Alterung. Die Folge sind wiederkehrende Beitragserhöhungen, die das Versichertenalter übersteigen. Allerdings eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA in vielen Fällen die Möglichkeit, sowohl Prämien zu senken als auch gleichwertige oder verbesserte Leistungen zu erhalten - besonders relevant für Versicherte, die aktiv nach Optimierungspotenzial suchen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, entschlüsselt die maßgeschneiderten Wechseloptionen im AXA PKV-Tarif und zeigt auf, welche alternativen Tarife zu Ihrem Profil passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 341/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 142/20, 341/20, 541/18 AW ist ein geschlossener Tarif: Externe Neukunden können sich nicht mehr anmelden, nur Bestandsversicherte der AXA haben Zugang. Dies führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, wodurch die Kosten auf weniger Schultern verteilt werden und Beitragserhöhungen stärker ausfallen als in offenen Tarifen. Dennoch bleibt für Bestandsversicherte der §204 VVG-Tarifwechsel eine Chance: Sie können intern in neuere oder günstigere AXA-Tarife wechseln, ohne dass das Versichertenkollektiv verlassen wird.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich angepriesen - Versicherte erfahren oft zufällig von Alternativen. Hier eröffnet sich der Mehrwert unserer Fachberatung: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Tarife, auch geschlossene wie diesen, und kann gezielt empfehlen, welcher Wechsel zu Ihrer individuellen Situation passt.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Optionen für AXA-Versicherte

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif innerhalb der Versichertengemeinschaft ist nach §204 VVG grundsätzlich möglich. In vielen Fällen werden die Altersrückstellungen übernommen und es wird keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich; ob dies im Einzelfall zutrifft, hängt jedoch vom Tarifpaar ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Tarife der AXA für Sie verfügbar sind und welche Beiträge sowie Leistungsverbesserungen möglich sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft dabei auch Ihre individuellen Altersrückstellungen und die Gesundheitsprüfungs-Anforderungen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt zu einer langfristig günstigeren Versicherung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/20, 341/20, 541/18 AW - Lösungsansätze

Der AXA-Tarif ist ein klassischer Vertreter der Alten Welt mit geschlossener Beitragskalkulation. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und der demografische Alterungsprozess führen dazu, dass Beitragserhöhungen regelmäßig oberhalb der Kostenentwicklung liegen. Zusätzlich wirken sinkende Kapitalerträge und medizinische Kostensteigerungen preiserhöhend - ein Muster, das bei älteren, geschlossenen Tarifen besonders ausgeprägt ist.

Ein interner Tarifwechsel kann hier häufig Abhilfe schaffen: Neuere oder spezialisierte AXA-Tarife mit besserer Risikostruktur bieten oft niedrigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen, und in vielen Fällen entfällt die Gesundheitsprüfung. Um die Trends Ihrer AXA-Beiträge nachzuvollziehen und damit auch Ihre Ersparnispotenziale zu bewerten, empfehlen wir, einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart zu werfen - dort sehen Sie, wie sich der Tarif historisch und vergleichend entwickelt hat. Danach lässt sich mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse konkret prüfen, welche neuen Tarife Ihnen offenstehen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 341/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für Arzthonorare, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie wird mit 100 % für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80 % übernommen. Sehhilfen-Erstattungen reichen von 200 bis 825 Euro pro Paar je nach Sehstärke und Art der Gläser. Stationär garantiert der Tarif Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und 3,5-fache Höchstsätze. Zahnbehandlung wird mit 90 % erstattet, Zahnersatz mit 72 %, Kieferorthopädie mit 81 % - ohne jährliche Summenbegrenzung.
Der Tarif ist geschlossen: Externe Neukunden können sich nicht mehr anmelden. Einzig Bestandsversicherte der AXA haben die Möglichkeit, über einen §204 VVG-Tarifwechsel intern zu diesem oder in andere AXA-Tarife zu wechseln. Die schrumpfende Versichertengruppe führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die Versicherungsrisiken auf weniger Köpfe verteilt werden und die demografische Alterung das Kollektiv zusätzlich belastet.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsfall. Diese Summe ist moderater als in vielen Hochselbstbehalts-Tarifen und ermöglicht regelmäßige ärztliche Versorgung ohne hohe Eigenleistung. Die 500-Euro-Grenze gilt für alle Versorgungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung) und wird pro Kalenderjahr neu gesetzt.
Ja, ein Tarifwechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif ist nach §204 VVG grundsätzlich möglich. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen übernommen und eine Gesundheitsprüfung kann entfallen; ob das im Einzelfall eintritt, lässt sich nur im Dialog mit Ihrem PKV-Sachverständigen klären. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre individuellen Chancen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und den verfügbaren Alternativtarifen bei der AXA. Jüngere Versicherte profitieren oft von neueren Tarifen mit besserer Risikostruktur, Ältere müssen die Übernahme von Altersrückstellungen genauer prüfen. Besonders dann, wenn die Beitragserhöhungen die Kostenentwicklung regelmäßig übersteigen, lohnt sich eine Überprüfung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert kostenlos, welche Tarifwechsel zu Ihrem Profil und Ihrer Finanzplanung passen und wo reale Einsparungen möglich sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert