AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 341/20, 541/20 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 341/20, 541/20 AW ist ein Produkt der Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte des Versicherers, die eine hochwertige Absicherung mit Premium-Leistungen anstreben. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr, Erstattungen bis zu den 3,5-fachen Höchstsätzen der GOÄ für ärztliche Leistungen, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und 80-prozentiger Zahnersatzdeckung bietet dieser Tarif ein solides Leistungspaket für umfassende medizinische Versorgung.

Wie bei älteren, geschlossenen Tarifen der Alten Welt verringert sich das Versichertenkollektiv durch mangelnde Neuzugänge, was tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen führt. Doch gerade für Versicherte in diesem Tarif eröffnet ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig die Chance, durch den Wechsel in einen Tarif der Neuen Welt zu profitieren: In vielen Fällen sind mit moderateren Beiträgen gleichwertige oder sogar bessere Leistungen verbunden, und die bestehenden Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt Sparpotenziale auf und zeigt, welche AXA-PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 341/20, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein geschlossener Bestandstarif besondere Aufmerksamkeit verdient

Der Tarif 142/20, 341/20, 541/20 AW ist nicht mehr für neue, externe Kundinnen und Kunden zugänglich; bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin in vergleichbare oder bessere Tarife wechseln. Diese Geschlossenheit führt dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und sich die Altersstruktur verschärft, was sich in überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen widerspiegelt.

Ältere, geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich beworben, sind aber weiterhin Gegenstand individueller Analysen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann aufzeigen, welche Tarifwechsel-Möglichkeiten konkret zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Tarifwechsel im 142/20, 341/20, 541/20 AW - Chancen nutzen

Ein Wechsel in einen günstigeren oder leistungsbesseren Tarif innerhalb derselben AXA ist über §204 VVG möglich. Dabei können in vielen Fällen die bereits angesammelten Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden; allerdings ist eine erneute Gesundheitsprüfung in vielen Fällen erforderlich, abhängig von den spezifischen Tarifbedingungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die Tarifwechsel-Optionen und zeigt auf, ob und in welcher Form ein Wechsel für Sie sinnvoll ist. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und lassen Sie sich konkrete Alternativen aufzeigen - ganz unkompliziert über Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 142/20, 341/20, 541/20 AW - Wechsel als Lösungsweg

Der Tarif der Alten Welt mit geschlossenem Versichertenkollektiv ist aufgrund der demografischen Veränderungen und des Rückgangs neuer Versicherter anfälliger für kräftige Beitragssprünge. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge, die sich in allen Tarifen auswirken, bei geschlossenen älteren Tarifen aber besonders deutlich zutage treten.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann hier Abhilfe schaffen: Häufig lassen sich durch den Wechsel in einen moderneren Tarif der Neuen Welt Beitragssprünge abschwächen, teilweise sogar vermeiden. Für einen umfassenden Überblick der Beitragsentwicklung in Ihrem jetzigen Tarif empfehlen wir einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Trends zu verstehen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, welche echten Ausstiegsoptionen Ihnen offenstehen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 341/20, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zu 3,5-fach der GOÄ-Höchstsätze für ärztliche Leistungen, stationär 5-fach bei Chefarztleistungen. Im Krankenhaus ist Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer gedeckt. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 90% - ohne Jahresobergrenzen. Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, Naturheilverfahren gemäß schulmedizinischen Kosten und Vorsorgeuntersuchungen (Impfungen nach Kulanz) sind ebenfalls enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und nur für Bestandsversicherte der AXA zugänglich. Dies bedeutet, dass das Versichertenkollektiv nicht mehr durch Neuzugänge verjüngt wird, was langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Ein positiver Aspekt: Wer bereits in diesem Tarif versichert ist, kann über §204 VVG in alternative Tarife desselben Versicherers wechseln, ohne die AXA verlassen zu müssen.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen und positioniert den Tarif im moderaten Nicht-Premium-Segment der Selbstbeteiligungsmodelle - weder kostenlos noch besonders hoch, sondern ein praktikabler Kompromiss zwischen Eigenverantwortung und Schutz.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen beibehalten oder übernommen werden; eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig erforderlich, abhängig vom Zieltarif. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen machbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt das Sparpotenzial auf.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Alten-Welt-Tarif lohnt sich ein Tarifwechsel stark: Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen, während ein Wechsel in einen modernen Tarif der Neuen Welt oft moderatere Prämien und vergleichbare oder bessere Leistungen ermöglicht. Ihre individuelle Situation - Alter, Gesundheitszustand, Leistungsansprüche - entscheidet, ob und welcher Tarif optimal ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren persönlichen Fall und empfiehlt konkrete Handlungsschritte.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert