AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 341/20, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 142/20, 341/20, VITAL-Z AW der AXA kombiniert solide Altwelt-Leistungen mit hochwertiger Zahnversorgung. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR jährlich, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Unterbringung im Einbettzimmer bietet der Tarif umfassenden Schutz. Die Zahnersatz-Erstattung von 75% und 100%-Abdeckung der Zahnbehandlung machen diesen Tarif für zahntechnisch anspruchsvolle Versicherte attraktiv.

Als geschlossener Tarif steht die Risikogemeinschaft unter Druck: Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die damit verbundene Überalterung führen zu steigenden Durchschnittskosten pro Kopf. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt jedoch ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA eine realistische Option, um von günstigeren Neuwelt-Tarifen zu profitieren, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen dabei berücksichtigt werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche AXA-PKV-Tarife zu Ihrer Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Der AXA 142/20, 341/20, VITAL-Z AW ist seit Jahren für Neuabschlüsse unzugänglich. Das hat konkrete Folgen: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, während die Versicherten altern. Diese ungünstige Altersstruktur führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte gemäß §204 VVG intern in andere Tarife der AXA wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen.

Da der Tarif nicht mehr aktiv beworben wird und in öffentlichen Tarifvergleichen oft fehlt, haben viele Versicherte wenig Überblick über ihre Optionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassendes Know-how auch zu geschlossenen Altbeständen und kann gezielt aufzeigen, welche Wechsel innerhalb der AXA wirtschaftlich Sinn machen.

Tarifwechsel bei der AXA: Chancen und Voraussetzungen

Das Wechselrecht nach §204 VVG ermöglicht Ihnen, intern innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif zu wechseln. Dabei werden in den meisten Fällen die Altersrückstellungen berücksichtigt, was erhebliche Einsparungen ermöglicht. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen konkret, welche Wechseloptionen bei der AXA zu Ihrer Lebenssituation und Ihrem Budget passen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im VITAL-Z: Handlungsoptionen

Der geschlossene Status des VITAL-Z führt zu strukturellen Beitragserhöhungen, die über dem Branchendurchschnitt liegen. Die Versichertenbasis altert, während medizinische Kosten steigen und Kapitalerträge aus Altersrückstellungen sinken. Viele Versicherte in diesem Tarif sehen daher regelmäßig zweistellige prozentuale Erhöhungen. Das ist sachlich nachvollziehbar, aber dennoch unbefriedigend.

Genau hier bietet ein Tarifwechsel innerhalb der AXA oft eine Perspektive. Ein Wechsel zu einem modernen Neuwelt-Tarif kann tendenziell zu niedrigeren Beitragszuwächsen führen und häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bieten. Werfen Sie einen Blick auf das Beitragserhöhungs-Chart, um die Preisentwicklung einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse findet die optimale Lösung für Ihre persönliche Situation: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 341/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen: ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationäre Privatarztbehandlung im Einbettzimmer ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ (Chefarzt bis 5-fach), Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% und danach 80%, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser (je nach Dioptrienzahl), Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 75% sowie Kieferorthopädie bei Kindern zu 100%. Der Selbstbehalt von 500 EUR pro Jahr gilt für alle Bereiche.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. er nimmt keine neuen Kunden von außen mehr auf. Das bedeutet für die Risikogemeinschaft eine schrumpfende Versichertenbasis und eine überalternde Gruppe, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Allerdings dürfen bestehende AXA-Versicherte innerhalb der AXA zu anderen Tarifen wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr und wird auf alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung) angerechnet. Das positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment: niedriger als bei Tarifen mit hohem Selbstbehalt ab 1.000 EUR, aber nicht ohne Selbstbehalt wie selbstbehaltsfreie Tarife. Der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsfall und wird jährlich neu gezählt.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. Dies ist keine externe Neubewerbung, sondern ein reguläres Wechselrecht für Bestandsversicherte. In den meisten Fällen werden die Altersrückstellungen berücksichtigt, was erhebliche Einsparungen ermöglichen kann. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Wechselziele wirtschaftlich sinnvoll sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Falls Sie jung und gesund sind, können Sie von niedrigeren Beitragszuwächsen in modernen Neuwelt-Tarifen profitieren. Ist Ihnen Zahnersatz-Abdeckung wichtig, sollten Sie prüfen, ob ein Wechsel zu einem ähnlich hochwertigen Zahnpaket möglich ist. Falls Sie dagegen schon älter sind oder aktuelle Behandlungen laufen (z.B. Zahnersatz oder Psychotherapie), können Altersrückstellungen und der Erhalt bestehender Leistungen ausschlaggebend sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation individuell und empfiehlt, welcher Tarifwechsel tatsächlich spart und welche Leistungen Sie dabei beibehalten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert