AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 341/20, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 341/20, ZPRO AW aus der Alten Welt kombiniert attraktive Leistungsmerkmale mit moderatem Selbstbehalt: 500 Euro jährlich, Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlung, Psychotherapie mit 100% Abdeckung für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall sowie umfangreiche Zahnbehandlung (100% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatz mit Steigerungsoption bis 100%).

Geschlossene Tarife wie dieser profitieren nicht mehr vom Zugang neuer, jüngerer Versicherter; die Risikogemeinschaft schrumpft daher kontinuierlich. Dies führt typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen. Dennoch bietet sich für bestehende Versicherte des gleichen Anbieters die Chance eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in einen günstigeren oder moderneren Tarif desselben Versicherers zu wechseln und damit häufig Beiträge zu senken und tendenziell vergleichbare Leistungen zu bewahren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten für Ihren AXA PKV-Tarif und welche Einsparungen realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein geschlossener Tarif wie der AXA 142/20, 341/20, ZPRO AW zu Beitragserhöhungen führt

Geschlossene Tarife wie dieser AXA-Tarif nehmen keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Die Altersstruktur der Risikogemeinschaft verschärft sich dadurch kontinuierlich: Immer mehr Mitglieder werden älter, Neueintritte von jüngeren Versicherten entfallen, die Kosten pro Kopf steigen. Gleichzeitig entstehen in der Alten Welt weniger Anreize für aktive Tarifverwaltung, da die Versicherung nicht mehr am Wachstum des Bestands verdient. Die Folge sind höhere Beitragssteigerungen über die Jahre hinweg.

Das ist der zentrale Grund, warum sich bestehende Versicherte eines geschlossenen Tarifs gerade bei der AXA umschauen: Ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb desselben Versicherers kann häufig Abhilfe schaffen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die Dynamiken solcher Altbestände genau und kann konkrete Ausweichoptionen mit besserer Beitragsprognose aufzeigen.

Tarifwechsel im AXA 142/20, 341/20, ZPRO AW: Chancen für Bestandsversicherte

Sie sind Versicherter in einem geschlossenen Tarif bei der AXA? Dann können Sie als Bestandsversicherter weiterhin in andere Tarife desselben Versicherers wechseln, ohne zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Ein Wechsel nach §204 VVG spart häufig Beiträge und bietet in vielen Fällen gleichwertige oder sogar bessere Leistungen. Bei Altersrückstellungen gilt: In der Regel werden diese bei einem Wechsel zu mindestens 80% oder vollständig mitgenommen. Gesundheitsprüfungen sind oft nicht erforderlich oder deutlich vereinfacht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation kostenlos und zeigt Ihnen die realistischen Wechseloptionen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden stellt Ihnen konkrete Alternativen vor.

Beitragserhöhung im AXA 142/20, 341/20, ZPRO AW: Handlungsoptionen

Der AXA 142/20, 341/20, ZPRO AW ist ein Produkt der Alten Welt und dabei bereits geschlossen: Sein Versichertenbestand wächst nicht mehr, gleichzeitig altern die Versicherten kontinuierlich. Medizinische Kostensteigerungen und die progrediente Alterslast führen zu regelmäßigen Beitragserhöhungen. Viele Versicherte dieses Tarifs sehen sich daher Jahr für Jahr mit Preissprüngen konfrontiert. Der Druck, etwas zu unternehmen, wächst damit schnell.

Der gute Ausweg liegt in einem Wechsel zu einem jüngeren oder offeneren Tarif derselben AXA, wo Sie tendenziell von stabileren Beitragssteigerungen profitieren. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um das Ausmaß der Entwicklung zu verstehen. Eine belastbare Prognose für Sie persönlich liefert unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden, in der unser Sachverständiger konkrete Optimierungsschritte aufzeigt.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 341/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zu 3,5-fach GOÄ (technische Leistungen 2,5-fach, Labor 1,3-fach), 100% Psychotherapie für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%, Sehhilfen bis 825 Euro (bei Multifokal-Brille bei Fehlsichtigkeit über 6 Dioptrien), stationär Einbettzimmer mit Privatarzt bis 3,5-fach GOÄ, Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ, Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 60% (steigerbar bis 100% mit Prophylaxe-Programm), Kieferorthopädie zu 60% ab Behandlungsbeginn bis 18 Jahre.
Der Tarif ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt. Das bedeutet: Neue, externe Versicherte werden nicht mehr aufgenommen. Seine Risikogemeinschaft schrumpft und altert kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Für bereits Versicherte des gleichen Versicherers bleibt ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA eine Option.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 500 Euro. Dieser Betrag wird bei ambulanten und zahnärztlichen Leistungen fällig und positioniert den Tarif im Mittelbereich: Weder beitragsgünstig durch hohe Selbstbeteiligungen noch vollständig kostenlos. 500 Euro Selbstbehalt erfordern etwas Planung, sind aber für gut verdienende Bestandsversicherte häufig handhabbar.
Ja, über einen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren AXA-Tarif führt häufig zu niedrigeren Beiträgen und in vielen Fällen zu gleichwertigen oder besseren Leistungen. Ihre bestehenden Altersrückstellungen werden oft zu großen Teilen oder vollständig übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Optionen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ein Wechsel lohnt sich sehr oft, besonders wenn Sie in den letzten Jahren Beitragserhöhungen erlebt haben. Da dieser Tarif geschlossen ist, wird die Beitragslast mit jedem Jahr schwerer. Ob eine preiswertere Alternative mit gleichen oder besseren Leistungen für Ihr Alter und Ihre Gesundheit verfügbar ist, klärt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer individuellen Analyse. Die meisten Bestandsversicherten finden in offeneren oder jüngeren AXA-Tarifen deutliche Einsparungen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert