AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 142/20, 342/16, 540/12 AW

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 142/20, 342/16, 540/12 AW ein Bestandsprodukt der älteren Generation an. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif GOÄ-Höchstsätze ambulant (3,5-fach) und stationär sowie eine 60-prozentige Zahnersatzerstattung ohne Jahresobergrenze. Die Zweibettzimmer-Versorgung mit Chefarztbehandlung und Naturheilverfahren unterstreicht das klassische Premium-Profil dieser älteren Welt-Struktur.

Als geschlossener Tarif steht er grundsätzlich nur noch Bestandsversicherten der AXA für interne Tarifwechsel zur Verfügung, nicht für Neukunden. Der schrumpfenden Risikogemeinschaft sind überdurchschnittliche Beitragserhöhungen inhärent; viele Versicherte in diesem Tarif erwägen daher einen Tarifwechsel nach §204 VVG zu neueren Angeboten der gleichen AXA. Häufig lässt sich durch einen optimierten Wechsel eine deutliche Kostenersparnis erreichen, ohne dass Leistungsverzicht zwingend wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Analyse des AXA PKV-Tarifs und rechnet durch, welche Wechselmöglichkeiten konkret für Ihre Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Versicherte im 142/20, 342/16, 540/12 AW?

Der Tarif 142/20, 342/16, 540/12 AW der AXA ist seit Jahren nicht mehr für externe Neukunden offen. Bestandsversicherte der gleichen AXA behalten jedoch das Recht, innerhalb eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG von diesem Tarif in modernere Angebote der AXA zu wechseln. Dieses gesetzliche Wechselrecht ist nicht an eine erneute Gesundheitsprüfung gebunden und sichert Altersrückstellungen ab - unter den im Einzelfall geltenden Bedingungen.

Geschlossene, ältere Tarife wie dieser erleben, dass ihre Versichertenkollektive ungleichmäßig altern und schrumpfen. Die Folge sind überproportionale Prämienentwicklungen, die Versicherte zum Handeln motivieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch weniger bekannte, geschlossene Tarife aus dem Bestand und kann zielgerichtet aufzeigen, welche Wechsel im gleichen Versicherer lohnend sind.

Tarifwechsel im AXA 142/20, 342/16, 540/12 AW: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist die zentrale Optimierungschance für Versicherte in diesem Tarif. In vielen Fällen können Sie die Altersrückstellungen vollständig mitnehmen und ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln. Der genaue Ablauf und die Übernahmegarantie hängen vom konkreten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft kostenfrei, welche AXA-Tarife zu Ihrer Situation passen, welche Einsparungen möglich sind und wie der Wechsel konkret abläuft. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse enthält eine detaillierte Vergleichstabelle und eine klare Handlungsempfehlung. Nutzen Sie Jetzt anmelden, um Ihre persönliche Analyse zu starten.

Beitragserhöhung im Tarif 142/20, 342/16, 540/12 AW: Handlungsoptionen

Der Tarif 142/20, 342/16, 540/12 AW der AXA ist ein Klassiker der älteren Welt und aus der Zeit, als umfangreiche Leistungen bei moderatem Prämieneinstieg Standard waren. Heute zeigen sich die Folgen: Das Versichertenkollektiv schrumpft, die Altersstruktur verschärft sich und medizinische Kostensteigerungen wirken sich ohne Gegenpol aus. Beitragserhöhungen in diesem Segment sind daher unvermeidlich und oft signifikant - ein typisches Merkmal geschlossener Tarife.

Der Ausweg ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen, offenen AXA-Tarif, wo eine aktive Neukunden-Integration den Alterungsprozess verlangsamt. In vielen Fällen erreichen Versicherte dabei stabile oder sogar fallende Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie dieser Tarif in der Kostendynamik positioniert ist. Lassen Sie sich durch Jetzt anmelden zu einem optimierten Tarif beraten.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/16, 540/12 AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen mit bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen ab, bei Laborleistungen 1,3-fach. Die Sehhilfen umfassen bis zu 650 Euro für Mehrstärkengläser (bis ±6 Dioptrien) und bis zu 825 Euro für Mehrstärkenkontaktlinsen. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80% erstattet. Stationär erfolgt Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer mit 3,5-facher GOÄ. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 60% ohne jährliche Obergrenze erstattet, ebenso Kieferorthopädie mit 60%.
Der Tarif ist geschlossen. Er nimmt keine neuen, externen Kunden auf und steht nur Bestandsversicherten der AXA zur Verfügung. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv stabil bleibt und sich demografisch eher verschärft. Typisch für ältere, geschlossene Tarife sind daher überdurchschnittliche Beitragsanstiege und ein wachsender Druck auf Bestandsversicherte, einen Wechsel zu moderneren AXA-Tarifen zu erwägen.
Der Selbstbehalt liegt bei 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen und wird gleichermaßen auf Vorsorgeleistungen angerechnet. Mit 500 Euro befindet sich dieser Tarif im oberen, moderaten Segment und wurde typisch bei Premiumprodukten der früheren Generationen gewählt.
Ja. Als AXA-Versicherter haben Sie das Recht, nach §204 VVG innerhalb der AXA in einen neueren, offenen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen mitnehmen und erhalten oft bessere Prämienkonditionen bei ähnlichen oder besseren Leistungen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche modernen AXA-Tarife für Ihre Situation passen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie viel der Altersrückstellungen überführt wird, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm im Einzelfall beurteilen.
Für die meisten langjährigen Versicherten in diesem geschlossenen Tarif lohnt sich ein Wechsel. Der Grund: Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu regelmäßigen, kräftigen Beitragserhöhungen, die oft über dem Marktdurchschnitt liegen. Moderne, offene AXA-Tarife profitieren von aktiver Neukunden-Integration und zeigen tendenziell stabilere Beiträge. Ob der konkrete Wechsel zu besseren Konditionen führt, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand, der verfügbaren Alternative und Ihren Leistungsprioritäten ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm erstellt für Sie eine maßgeschneiderte Vergleichsanalyse und zeigt auf, welcher Wechsel tatsächlich spart.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert