AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 342/16, 544/20 AW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit Leistungen der alten Welt: Die Module 142/20 (ambulant), 342/16 (stationär) und 544/20 (Zahnersatz) kombinieren einen Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr mit Erstattungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen) im ambulanten und stationären Bereich. Die Zahnersatzquote liegt bei 50 Prozent ohne Summenbegrenzung, Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen zu 100 Prozent mitversichert.

Der geschlossene Status bedeutet, dass dieser Tarif für externe Neukundschaft nicht mehr verfügbar ist, seine Risikogemeinschaft schrumpft und Beitragserhöhungen häufig deutlicher ausfallen. Bestandsversicherte desselben Versicherers können sich dennoch gemäß §204 VVG intern zu möglicherweise günstigeren Tarifen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen orientieren; in vielen Fällen bleiben dabei die Altersrückstellungen erhalten und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, wie dieser AXA PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Optimierungsmöglichkeiten im gleichen Versicherer bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was das für den AXA 142/20, 342/16, 544/20 AW bedeutet

Der Tarif nimmt keine neuen Versicherten mehr auf; die Risikogemeinschaft wird kontinuierlich kleiner. Dies führt dazu, dass die Kostenbelastung auf den verbleibenden Bestand konzentriert wird und Beitragserhöhungen stärker ausfallen als bei offenen, wachsenden Tarifen. Für Bestandsversicherte eröffnet sich allerdings eine Besonderheit: Ein interner Tarifwechsel gemäß §204 VVG bleibt auch nach Tarifschließung eine Option.

Geschlossene Tarife werden seitens der Versicherer oft nicht mehr aktiv beworben und sind in öffentlichen Tarifvergleichen seltener sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche etablierten Tarife und kann sachgerecht beurteilen, welche internen Tarifwechseloptionen Ihnen in Ihrem Versicherer offenstehen und welche finanziellen sowie leistungsbezogenen Verbesserungen damit einhergehen können.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Optionen im AXA 142/20, 342/16, 544/20 AW

Ohne den Versicherer zu wechseln, können Sie als AXA-Versicherter zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. Dabei gelten besondere Voraussetzungen: In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen im neuen Tarif angerechnet, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation konkret und zeigt auf, welche AXA-Tarife für Sie infrage kommen und wie die Prämien ausfallen würden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen diese Klarheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/20, 342/16, 544/20 AW: Tarifwechsel als Ausweg

Dieser geschlossene Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist strukturell anfällig für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Der demografische Alterungsprozess im Bestand führt zu steigenden Krankenkosten pro Kopf; gleichzeitig reduzieren sich die Kapitalerträge der Altersrückstellungen. Für Versicherte, die mit einer neuen Beitragserhöhung konfrontiert sind, kann ein interner Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif der gleichen AXA erhebliche Einsparungen bringen.

In vielen Fällen lassen sich dabei bessere oder gleichwertige Leistungen realisieren, ohne dass die aufgebauten Altersrückstellungen verloren gehen. Schauen Sie sich die Prämienentwicklung dieses Tarifs an: Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt, wie die AXA die Beiträge in den letzten Jahren angepasst hat. Nutzen Sie diese Transparenz als Planungsgrundlage und lassen Sie prüfen, ob ein Wechsel sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/16, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Im stationären Bereich wird Chefarztbehandlung in Zweibettzimmern übernommen, ebenfalls bis zu den genannten GOÄ-Höchstsätzen, darüber hinaus in medizinisch begründeten Fällen auf Zusage bis zum 5-fachen Satz. Die Zahnersatzquote beträgt 50 Prozent ohne Summenbegrenzung, Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Kieferorthopädie zu 90 Prozent. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent gedeckt, Sehhilfen bis zu 760 Euro für Mehrstärkengläser je zwei Jahre, alternative Medizin bis zur Schulmedizin-Höhe.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Dies bedeutet, dass die Versichertenzahl schrumpft und die verbleibende Risikogemeinschaft dem demografischen Alterungsprozess unterliegt. Geschlossene Tarife sehen daher oft höhere Beitragserhöhungen als offene Tarife, da sich die Kostensteigerungen auf einen kleineren und älter werdenden Bestand verteilen. Für Bestandsversicherte der AXA ergeben sich aber besondere Wechselmöglichkeiten im gleichen Versicherer.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für zahnmedizinische Leistungen. Das ist weder besonders hoch noch sehr niedrig; es ist ein standardmäßiger Selbstbehalt, der typischen Leistungstarifen der alten Welt entspricht. Nach Erreichen der 500-Euro-Grenze werden anfallende Kosten nach Maßgabe des Tarifleistungsumfangs erstattet.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie gemäß §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln und dabei von günstigeren Prämien profitieren. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen im Zieltarif angerechnet, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings: Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihres Tarifvertrags und der gewählten Zieloptionen beurteilen. Lassen Sie Ihre persönliche Situation analysieren: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Optionen.
Ob ein Wechsel lohnend ist, hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter und Gesundheitszustand, Ihrer Risikogeschichte, den verfügbaren Zieltarifen bei der AXA und Ihrem Leistungsbedarf (Chefarzt, Zahnersatzquote, Zimmertyp). Der geschlossene Status und die hohe Anfälligkeit für Beitragserhöhungen sprechen eher dafür, eine Alternative zu prüfen. Andere AXA-Tarife bieten möglicherweise bessere Stabilität oder gleiche Leistungen zu niedrigerem Preis. Eine sichere Antwort liefert nur unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm durch individuelle Analyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert