AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 342/16, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 142/20, 342/16, VITAL-Z AW der AXA kombiniert einen 500 Euro Selbstbehalt mit umfassender Absicherung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. Ambulante Leistungen erstattet dieser Tarif bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Behandlungen, stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung mit unbegrenzter Chefarztabrechnung bis zum 5-fachen Satz. Die Zahnversicherung VITAL-Z deckt Zahnbehandlungen zu 100 Prozent ab, Zahnersatz zu 75 Prozent, mit jährlichen Steigerungsgrenzen bis 5.000 Euro im fünften Versicherungsjahr. Psychotherapie ist bis 30 Sitzungen pro Fall vollständig versichert, danach zu 80 Prozent.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der AXA eine Strategie sein, um die Beitragslast zu senken, ohne den Versicherer zu wechseln. Bei geschlossenen älteren Tarifen wie diesem schrumpft die Risikogemeinschaft stetig, was Beitragserhöhungen verschärft. Ein Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif derselben Versicherergruppe bewirkt häufig Prämieneinsparungen und kann in vielen Fällen gleichwertige oder sogar bessere Leistungen erhalten. Die Altersrückstellungen werden bei solchen Wechseln in der Regel mitgenommen, soweit der Zieltarif die Kriterien erfüllt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Alternativen für Ihren AXA PKV-Tarif verfügbar sind und wie Sie Kosten sparen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA-Tarif?

Der 142/20, 342/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bestandstarif, der keine Neukunden von außerhalb annimmt. Das gilt für externe Interessenten; bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin in diesen Tarif oder andere AXA-Tarife wechseln, wenn sie ein berechtigtes Interesse unter §204 VVG nachweisen. Ein geschlossener Tarif bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft, während die durchschnittliche Altersstruktur steigt. Dies führt mittel- bis langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die Risikoumverteilung auf immer weniger Versicherte wirkt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu geschlossenen Tarifen wie diesem und kann alle verfügbaren Wechselmöglichkeiten analysieren. Diese älteren Tarife werden oft nicht öffentlich beworben, sind aber für Bestandskunden teilweise noch zugänglich. Eine umfassende Analyse offenbart, ob Ihr aktueller Tarif langfristig noch wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob ein Wechsel zu besseren Konditionen führt.

Tarifwechsel im AXA-Portfolio: §204 VVG nutzen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA erlaubt es Ihnen, den Versicherer zu wechseln, ohne erneut die Risikoprüfung zu durchlaufen - häufig ohne Gesundheitsfragen und unter Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen. Die genaue Ausgestaltung hängt vom Zieltarif ab: Manche Tarife akzeptieren Altersrückstellungen vollständig, bei anderen erfolgt eine anteilige Berücksichtigung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle Optionen im AXA-Tarifwerk und arbeitet heraus, welche Kombination Ihre Beiträge senkt und Ihre Leistungen bewahrt oder verbessert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechselszenarien und ihre finanzielle Auswirkung. Jetzt anmelden und lassen Sie sich die besten Alternativen vorschlagen.

Beitragserhöhung im AXA 142/20, 342/16, VITAL-Z AW - was tun?

Geschlossene Tarife wie dieser reagieren besonders empfindlich auf Beitragserhöhungen. Die wegfallenden Neuzugänge und die kontinuierliche Überalterung der Versichertengruppe führen zu einer Erosion der Beitragsstabilität. Während offene Tarife von jüngeren Neukunden profitieren, die Altersstruktur ausgleichen und das Risiko verteilen, steht dieser Tarif unter dauerhaftem strukturellem Druck. Hinzu kommen generelle Kosteninflationen im Gesundheitswesen, die alle Tarife treffen, aber bei einer schrumpfenden Gruppe dramatischer ausfallen.

Ein §204 VVG Tarifwechsel eröffnet den Ausweg: In vielen Fällen finden sich jüngere, offene AXA-Tarife, die niedrigere Beiträge, stabilere Beitragsdynamiken und häufig sogar bessere Leistungen bieten. Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten und Sie profitieren von dem aktiveren Kundenmanagement eines offenen Tarifs. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart zur AXA an und vergleichen Sie die Trends zwischen geschlossenen und offenen Tarif-Kohorten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden berechnet exakt, wie viel Sie durch einen gezielten Wechsel einsparen und welche neuen Leistungen möglich sind.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/16, VITAL-Z AW

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ab, stationär ebenfalls bis 3,5-fach, mit Privatarztbehandlung und Chefarztabrechnung bis 5-fach. Psychotherapie ist bis 30 Sitzungen pro Fall zu 100%, danach zu 80% versichert. Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet. Die Zahnversicherung VITAL-Z übernimmt Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 75%, Inlays und Onlays zu 100%, Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 100%, danach zu 75%. Mit jährlichen Steigerungsgrenzen: 1.000 Euro im ersten Jahr, steigend bis 5.000 Euro im fünften Jahr. Der Selbstbehalt liegt bei 500 Euro pro Versicherungsjahr.
Dieser Tarif ist geschlossen für Neukunden von außen und nimmt keine neuen externen Versicherten auf. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe schrumpft und altert, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte der AXA ist jedoch ein Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Offene Tarife desselben Versicherers profitieren von stabileren Altersstrukturen und moderateren Beitragstrendlinien.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für zahnärztliche Behandlungen. Der Selbstbehalt fällt pro Versicherungsjahr einmal an und wird von allen erstattungsfähigen Leistungen abgezogen. Ein Selbstbehalt von 500 Euro positioniert diesen Tarif im mittleren bis gehobenen Segment - weder vollständig ohne Eigenverantwortung noch mit Höchstselbstbeteiligung.
Ja, innerhalb der AXA bietet §204 VVG das Wechselrecht in andere Tarife - häufig ohne erneute Gesundheitsfragen und oft unter Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen. Dies kann zu niedrigeren Beiträgen führen, insbesondere wenn Sie in einen jüngeren, offenen Tarif der AXA wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Wechsel für Ihre Situation sinnvoll sind und welche verbindlichen Vorbedingungen der Zieltarif stellt.
Ein Wechsel lohnt sich besonders bei diesem geschlossenen Tarif, wenn Sie in absehbarer Zeit mit weiteren Beitragserhöhungen rechnen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu strukturell höheren Kosten; ein Wechsel in einen offenen Tarif mit besserer Altersstruktur senkt in vielen Fällen die Prämie deutlich. Maßgeblich sind Ihr Alter, Gesundheitszustand und welche Alternativen verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation kostenlos und empfiehlt nur die Wechsel, die wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert