AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW im Detail

Die AXA bietet mit dem Tarif 142/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt an, der sich durch eine großzügige ambulante und stationäre Versorgung auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr zahlen Versicherte einen moderaten Eigenanteil, während sie von der Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen profitieren - ambulant bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, stationär mit Chefarztbehandlung und teilweise über die Höchstsätze hinaus. Die Zahnversicherung deckt Behandlung, Ersatz und Kieferorthopädie ab und erstattet diese bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100%, danach zu 60%.

Als geschlossener Tarif nimmt der 142/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW keine neuen externen Kunden auf; die Risikogemeinschaft schrumpft tendenziell, was sich auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Für Bestandsversicherte der AXA eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem offeneren oder günstigeren Tarif desselben Versicherers - häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übertragung der Altersrückstellungen. Dies kann bei Beitragserhöhungen eine sinnvolle Alternative darstellen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm liefert eine persönliche Bewertung dieses AXA-PKV-Tarifs und zeigt auf, welche Optimierungsspielräume für Ihre Situation bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Versicherte bedeutet

Der Tarif 142/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW ist geschlossen - das bedeutet, dass neue Kundinnen und Kunden von außen nicht mehr aufgenommen werden. Die bestehende Risikogemeinschaft wird daher immer kleiner, während das Durchschnittsalter der Versicherten steigt. Diese Entwicklung führt typischerweise zu einer beschleunigten Beitragssteigerung, da die Kosten für Gesundheitsleistungen auf eine schrumpfende Gruppe verteilt werden müssen.

Für Bestandsversicherte der AXA ist dies jedoch kein Hindernis: Sie haben das Recht, im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels innerhalb der AXA zu wechseln - auch zu offeneren oder günstigeren Tarifen. Diese interne Option steht Ihnen unabhängig von der Geschlossenheit des aktuellen Tarifs zur Verfügung. Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden zudem oft nicht mehr aktiv kommuniziert; unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt diese Nischentarife und kann gezielt identifizieren, welche Wechseloptionen zu Ihrer Lebenssituation passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen beim aktuellen Tarif

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist für Bestandsversicherte grundsätzlich möglich. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen auf den neuen Tarif übernommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom gewählten Zieltarif und Ihrem Alter ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Ihren speziellen Fall, welche Wechsel ohne erneute Gesundheitsfragen und mit vollständiger Mitnahme der Rückstellungen möglich sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Die Analyse zeigt auf, welche günstigen oder leistungsgerechteren Alternativen für Sie verfügbar sind - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt diese Bewertung durch und macht konkrete Optimierungsvorschläge. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und melden Sie sich an: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 142/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW - Wechsel prüfen

Bei diesem geschlossenen Tarif sind Beitragserhöhungen ein regelmäßiges Thema: Die schrumpfende Versichertenbasis zwingt die AXA, steigende medizinische Kosten auf weniger Schultern zu verteilen. Zusätzlich bewirken die alternde Risikogemeinschaft und sinkende Kapitalerträge am Alterungsrückstellungsfonds einen Aufwärtsdruck auf die Prämien. Für Versicherte, die Beitragserhöhungen erleben, ist es an der Zeit, die Wechseloptionen zu prüfen.

Oft ist ein Tarifwechsel zu einem offeneren Tarif der AXA eine Lösung, um Beiträge zu senken und gleichzeitig ähnliche oder bessere Leistungen zu erhalten. Schauen Sie sich dazu das Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Kostenentwicklung dieses Tarifs mit verfügbaren Alternativen. Ob sich ein Wechsel für Ihre Situation lohnt, klärt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif bietet umfangreiche ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser erstattet. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100% und danach zu 80% abgedeckt. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung mit Chefarzt, auch über die Höchstsätze hinaus (bis 5-fach bei Chefarztleistungen). Zahnersatz wird zu 60% erstattet, Zahnbehandlung und KFO zu 100% bis 511,29 EUR pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue Kundinnen und Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Die bestehende Risikogemeinschaft schrumpft allmählich, was typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen führt. Für AXA-Bestandsversicherte ist die Situation aber nicht ausweglos: Sie können im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels zu offeneren AXA-Tarifen wechseln und so von einer stabiler bewirtschafteten Risikogemeinschaft profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante Leistungen, stationäre Behandlungen und Zahnleistungen. Dies ist ein moderater Eigenanteil, der weder besonders niedrig noch extrem hoch ist. Versicherte tragen also in jedem Versicherungsjahr zunächst 500 EUR selbst, danach trägt der Versicherer die vollen vertraglich vereinbarten Leistungen.
Ja, ein Tarifwechsel im Rahmen von §204 VVG innerhalb der AXA ist für Bestandsversicherte möglich. Häufig können Altersrückstellungen übernommen und gegebenenfalls Beiträge gesenkt werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der Altersrückstellungen mitgenommen wird, hängt vom jeweiligen Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Nutzen Sie unsere kostenlose Tarifanalyse für eine individuelle Prüfung.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie jung und gesund sind und die Beiträge in diesem geschlossenen Tarif kontinuierlich steigen, kann ein Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren AXA-Tarif erhebliche Ersparnisse bringen - ohne Gesundheitsprüfung, sofern der Zieltarif das zulässt. Wenn Sie älter sind oder Vorerkrankungen haben, ist die Lage komplexer; unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet im Einzelfall, ob ein Wechsel sinnvoll ist, welche Alternativen verfügbar sind und wie sich die Langzeitkosten entwickeln.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert