AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 342/16, ZPRO AW - Tarifübersicht

Die AXA-Gruppe bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 142/20, 342/16, ZPRO AW eine Premium-Kombination aus der Alten Welt an. Der Tarif orientiert sich an hohen GOÄ-Sätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen ambulant und stationär), deckt Chefarztbehandlung ab und kombiniert das mit umfassenden Sehhilfen (bis 825 EUR für Mehrstärkengläser), 30 psychotherapeutischen Sitzungen mit voller Erstattung und differenzierter Zahnversorgung (100% Behandlung, 60% Zahnersatz). Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR jährlich positioniert sich dieser Tarif als solide Absicherung im gehobenen Segment.

Allerdings handelt es sich um einen geschlossenen Bestandstarif, dessen Risikogemeinschaft nicht mehr wächst. Die älter werdende Versichertengruppe führt statistisch zu schnelleren Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zum gleichen Versicherer kann in vielen Fällen eine Lösung sein: Abhängig vom neuen Tarif lassen sich oft Beiträge senken oder Leistungen optimieren, ohne die aufgebauten Altersrückstellungen zu gefährden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Sie verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status - Was bedeutet das für den AXA 142/20, 342/16?

Der AXA 142/20, 342/16, ZPRO AW ist ein geschlossener Tarif: Neue, externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Dies ist jedoch kein Hindernis für bereits versicherte Kunden desselben Versicherers - sie haben das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs schrumpft durch Kundenabgänge und Altersansammlung, was statistisch zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt - ein Phänomen, das bei älteren, geschlossenen Tarifen häufig zu beobachten ist.

Ältere Tarife wie dieser werden von der AXA oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene und Alt-Tarife und kann konkret beurteilen, ob ein Wechsel in einen zugänglicheren Tarif desselben Versicherers für Ihre finanzielle und leistungsbezogene Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im 142/20, 342/16 - Ihre Möglichkeiten bei der AXA

Mit dem §204 VVG haben Sie das Recht zum internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer AXA. Dies bedeutet: Sie wechseln nicht zu einer anderen Krankenversicherung, sondern zu einem anderen AXA-Tarif. Dabei werden die Altersrückstellungen, die Sie über Jahre aufgebaut haben, in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen - was eine schnelle Amortisation von Prämienunterschieden ermöglicht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren Tarifoptionen bei der AXA und entwickelt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse speziell für Ihre Situation. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im 142/20, 342/16 - Wechsel als Lösungsweg

Geschlossene Tarife wie der AXA 142/20, 342/16 sind einem besonderen Druck ausgesetzt: Die schrumpfende Versichertengruppe muss die Kostensteigerungen (medizinische Inflation, Laborkostenentwicklung, Gebührensteigerungen der Zahnärzte) auf weniger Schultern verteilen, sodass die jährliche Beitragserhöhung oft markant ausfällt. In der Alten Welt kommt hinzu, dass moderne, offene Tarife mit besserer Risikostruktur oft zu deutlich niedrigeren Beiträgen führen - ohne Leistungsverluste.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren AXA-Tarif kann die Beitragsbelastung dauerhaft senken. Überprüfen Sie die aktuelle Situation im Beitragserhöhungs-Chart des Versicherers, um die Entwicklung einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt konkrete Einsparpotenziale auf: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/16, ZPRO AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen ab. Sehhilfen werden großzügig erstattet (bis 825 EUR für Mehrstärkengläser bei höheren Dioptrienstärken). Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen zu 100 Prozent pro Versicherungsfall. Bei stationärer Behandlung erhalten Sie Privatarztleistungen bis 3,5-fach GOÄ, Chefarztbehandlung bis 5-fach GOÄ, und der Zahnersatz ist mit 60 Prozent bezuschusst (bei vollständiger Teilnahme am Zahnprophylaxe-Programm steigerbar auf bis zu 100 Prozent). Der Selbstbehalt liegt bei 500 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet: Die AXA nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln. Die Geschlossenheit führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, die erhöhte Beitragsrisiken mit sich bringt - ein Grund, weshalb ein Wechsel in offene oder weniger überalterte AXA-Tarife häufig sinnvoll ist.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Mit diesem mittleren Selbstbehalt positioniert sich der Tarif zwischen günstigen Einsteigeroptionen (höhere SB) und Premium-Tarifen ohne Eigenbeteiligung. Die 500 EUR entsprechen einem Standard im älteren PKV-Segment.
Ja, über einen §204 VVG Tarifwechsel innerhalb der AXA. In vielen Fällen sind neuere oder offene AXA-Tarife bei gleicher oder besserer Leistung deutlich günstiger. Die Altersrückstellungen werden häufig vollständig oder teilweise mitgenommen, wodurch die Amortisation schnell gelingt. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind, hängt vom neuen Tarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihr Alter, Ihre Gesundheit und die verfügbaren Alternativen sind entscheidend. Für viele Versicherte dieses älteren, geschlossenen Tarifs lohnt sich ein Wechsel zu einem offenen AXA-Tarif, weil dieser von besseren Risikostrukturen profitiert und dadurch niedrigere Beiträge bietet - häufig ohne Leistungsverlust. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle Optionen und empfiehlt Ihnen konkret, ob und in welchen Tarif ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert