AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 142/20, 342/18, 541/18 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA mit den Modulen 142/20 (ambulant), 342/18 (stationär) und 541/18 (Zahnleistungen) ist ein klassischer Bestandstarif aus der Alten Welt. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr und Erstattungen nach GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen, bis 1,3-fach für Laborleistungen) bietet er eine solide medizinische Grundversorgung. Der Tarif umfasst umfassende ambulante Leistungen einschließlich Naturheilverfahren, Psychotherapie mit 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, umfangreiche Sehhilfenerstattung und breites Hilfsmittelspektrum.

Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt wird die Risikogemeinschaft kontinuierlich kleiner, während der Versichertendurchschnitt überproportional altert. Dies führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für viele Versicherte eine Möglichkeit sein, Beitragssteigerungen zu begegnen und häufig bessere oder gleichwertige Leistungen bei reduzierten Kosten zu erreichen. Altersrückstellungen können in vielen Fällen in einen Zieltarif übernommen werden, auch wenn in der Regel eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete Optimierungspotenziale für Ihren AXA PKV-Tarif, unabhängig davon, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 342/18, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist dieser AXA-Tarif geschlossen und was bedeutet das?

Der Tarif 142/20, 342/18, 541/18 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, zu dem die AXA keine neuen, externen Kunden mehr aufnimmt. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels weiterhin in solche älteren Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, während Alter und Morbidität des Versichertenkollektivs steigen. Das führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen über die Jahre hinweg, wodurch sich ein Wechsel zu einem neueren Tarif tendenziell lohnt.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA nicht mehr aktiv beworben und sind in der Regel schwer zu finden. Hier bietet unsere Expertise einen besonderen Wert: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Bestands- und Alt-Tarife verschiedener Versicherer und kann realistisch einschätzen, welche Alternativen konkret zu Ihrem Profil passen.

Kann ich aus diesem geschlossenen Tarif heraus optimieren?

Ja: Der §204 VVG räumt Ihnen das Recht ein, bei Ihrer jetzigen AXA zu einem anderen AXA-Tarif zu wechseln, ohne dass Sie die AXA wechseln müssen. Dieser interne Tarifwechsel ist unabhängig von den aktuellen Versicherungsbedingungen möglich und bietet Chancen auf Beitragseinsparungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und ermittelt für Sie, welche AXA-Tarife wirklich passen, ob ein Wechsel ohne Leistungsverlust möglich ist und wie die Kostenersparnis konkret ausfällt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen dabei Klarheit: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif: Wie Sie handeln können

Geschlossene Tarife wie der AXA 142/20, 342/18, 541/18 AW erleben in der Regel deutlichere Beitragssprünge als offene Neutarife. Der Grund liegt darin, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und überaltert, während die medizinischen Kostensteigerungen die Prämien unter Druck setzen. Eine Beitragserhöhung im zweistelligen oder sogar hohen zweistelligen Prozentbereich pro Jahr ist für geschlossene Altwelt-Tarife keine Seltenheit.

Ein Tarifwechsel zu einem moderneren AXA-Tarif mit besserer Risikostruktur kann diesen Kostenvorteil nutzen und tendenziell eine stabilere Prämienentwicklung sichern. Auf unserem Beitragserhöhungs-Chart erkennen Sie die langjährige Entwicklung dieses Tarifs und können konkrete Vergleichstarife gegenüberstellen. Wenn Sie wissen möchten, welche Perspektive realistisch ist: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen auf - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/18, 541/18 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) mit 500 Euro Selbstbehalt ab. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%, erstattet. Sehhilfen werden großzügig finanziert (bis 825 Euro für Mehrstärkengläser, bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen bei hoher Fehlsichtigkeit). Stationär zahlt der Tarif Privatarztbehandlung einschließlich Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ. Zahnersatz wird zu 72%, Zahnbehandlung zu 90% und Kieferorthopädie zu 81% erstattet - ohne Jahresobergrenzen.
Der AXA 142/20, 342/18, 541/18 AW ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, die AXA nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestandskunden der AXA können jedoch intern nach §204 VVG zu diesem oder anderen AXA-Tarifen wechseln. Geschlossene Tarife erleben überproportionale Beitragserhöhungen, weil die Versichertengemeinschaft schrumpft und überaltert. Das macht einen Wechsel zu offeneren oder modernen Tarifen oft wirtschaftlich attraktiv.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Behandlung und stationäre Leistungen, nicht jedoch für präventive Untersuchungen und Impfungen (gemäß aktueller Kulanzlösung). 500 Euro liegt im unteren bis mittleren Bereich und ermöglicht moderate Eigenverantwortung ohne extreme Kostenbeteiligung im Schadensfall.
Ja, gemäß §204 VVG können Sie als AXA-Versicherter zu einem anderen AXA-Tarif wechseln, ohne die AXA zu verlassen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen klären. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die realistischen Optionen auf. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn die Beitragserhöhungen zweistellig ausfallen. Ob es für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem aktuellen Selbstbehalt und den verfügbaren AXA-Alternativen ab. Ein moderner, offener Tarif mit besserer Risikostruktur bietet oft stabilere Prämien und bei geschickter Wahl auch gleichwertige Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, ob und wie ein Wechsel Ihrem Profil entspricht und was er kostet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert